Benutzung des Abstimmungsrechners
Wahl der Abstimmungsregel:
Wählen Sie im Kästchen oben rechts die Abstimmungsregel ("voting rule") und klicken Sie das
Kästchen darunter an, wenn die Bevölkerung als Faktor einbezogen werden soll
("with population"). Die Abstimmungsregel kann während der Abstimmung geändert werden,
ohne dass die Stimmen auf null zurückgesetzt werden.
Abstimmungsregeln:
Bei Teilnahme aller 27 Mitgliedstaaten an der Abstimmung:
- Qualifizierte Mehrheit ("qualified majority"):
Eine qualifizierte Mehrheit kommt zustande, wenn mindestens 255 Ja-Stimmen vorliegen, die die Zustimmung von mindestens 14 Ratsmitgliedern umfassen. Zusätzlich kann ein Mitgliedstaat beantragen, dass überprüft wird, ob die Ja-Stimmen mindestens 62 % der EU-Gesamtbevölkerung repräsentieren.
- Besondere Mehrheit ("special majority" – qualifizierte Mehrheit, wobei der Rat nicht auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags beschließt):
Eine qualifizierte Mehrheit ohne Kommissionsvorschlag kommt zustande, wenn mindestens 255 Ja-Stimmen vorliegen, die die Zustimmung von mindestens 18 Ratsmitgliedern umfassen. Auch hier gilt die 62-Prozent-Regel.
- Einfache Mehrheit ("simple majority"):
Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn mindestens 14 Ratsmitglieder mit Ja stimmen.
- Einstimmigkeit ("unanimity"):
Stimmenthaltungen stehen dem Erreichen der Einstimmigkeit nicht entgegen.
In den Verträgen ist die Möglichkeit vorgesehen, dass in bestimmten Fällen ein oder mehrere Mitglieder des Rates nicht an der Abstimmung teilnehmen (da sie in der zur Entscheidung anstehenden Angelegenheit eine Nichtbeteiligungsklausel in Anspruch nehmen), so dass bei einer Stimmabgabe durch weniger als 27 Ratsmitglieder die obengenannten Zahlen entsprechend angepasst werden.
Wohlgemerkt ist eine Nichtteilnahme an der Abstimmung nicht mit einer Stimmenthaltung gleichzusetzen. Jedes Mitglied kann sich jederzeit der Stimme enthalten.
(Nähere Einzelheiten zu den Regeln finden sich in Artikel 205 der Konsolidierten Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und den infolge des Beitritts Bulgariens und Rumäniens daran vorgenommenen Änderungen.)
Eingabe des Abstimmungsverhaltens:
Um das Abstimmungsverhalten eines Ratsmitglieds einzugeben, können Sie entweder
- auf die Schaltfläche
rechts neben dem Land klicken, bis das zutreffende Stimmverhalten angezeigt wird,
oder
- den Mitgliedstaat auswählen (mit Hilfe des Kästchens
rechts daneben) und auf die Schaltfläche für das zutreffende Stimmverhalten in der rechten Menüleiste klicken. (Auf diese Art können Sie das Abstimmungsverhalten mehrerer Ratsmitglieder gleichzeitig eingeben. Wenn Sie beispielsweise alle mit Ja stimmenden Ratsmitglieder auswählen, brauchen Sie dann nur einmal auf den grünen Pfeil zu klicken.)
Wollen Sie die getroffene Auswahl für ein oder mehrere Ratsmitglieder annullieren, markieren Sie das jeweilige Kästchen
rechts daneben und klicken Sie auf die Schaltfläche "clear votes" ("Stimmen annullieren")
in der rechten Menüleiste.
Nehmen bestimmte Ratsmitglieder nicht an der Abstimmung teil, markieren Sie diese und klicken dann auf die Schaltfläche "not participating" ("nimmt nicht teil")
in der rechten Menüleiste. Die Nichtteilnahme eines Ratsmitglieds kann wieder aufgehoben werden, indem Sie es markieren und in der rechten Menüleiste auf die Schaltfläche "participating" ("nimmt teil")
klicken.
Abstimmungsergebnis (Spalten rechts der Bildschirmmitte):
In den Spalten – Mitgliedstaaten, Stimmrechte und (gegebenenfalls) Bevölkerung – wird von oben nach unten Folgendes angezeigt:
- die Mindestanzahl Mitglieder und Stimmen – und (gegebenenfalls) den Mindestprozentsatz der durch sie repräsentierten Bevölkerung –, die (je nach gewählter Abstimmungsregel) für die Annahme des entsprechenden Vorschlags erforderlich sind;
- die Anzahl der Ja-Stimmen;
- die Anzahl der Nein-Stimmen;
- die Anzahl der Enthaltungen;
- die Anzahl der Mitglieder, die abgestimmt haben, die Anzahl der abgegebenen Stimmen (einschließlich Enthaltungen) und (gegebenenfalls) der Prozentsatz der durch sie repräsentierten Bevölkerung;
- die Anzahl der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder und die Gesamtzahl der möglichen Stimmen.
In Abhängigkeit von den abgegebenen Stimmen ändern die Spalten ihre Farbe:
Grün = Ja (Zustimmung)
Rot = Nein (Ablehnung)
Gelb = Enthaltung
Der große Pfeil rechts neben den Spalten zeigt das Endergebnis an.
Stimmengewichtung (Anzahl der Stimmen je Mitgliedstaat):
-
| Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich |
29 |
-
-
-
-
| Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Portugal |
12 |
-
| Bulgarien, Österreich, Schweden |
10 |
-
| Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei, Finnland |
7 |
-
| Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien |
4 |
-