ERNENNUNGEN

Der Rat hat die Beschlüsse über folgende Ernennungen für den Ausschuß der Regionen angenommen:

­ 11. April 1995:

­ Herr ManueL PEREZ, Mitglied, Nachfolger von Herrn Herminio TRIGO AGUILAR,

­ Frau Christina BÜHRMANN, Mitglied, Nachfolgerin von Herrn Jürgen TRITTIN,

­ Herr Otto KRETSCHMER, Mitglied, Nachfolger von Frau Christiane LIEBERKNECHT,

­ Herr Jose Maria MUÑOA, Mitglied, Nachfolger von Herrn Karmelo SÁINZ DE LA MAZA,

­ Herr Luis PLANAS PUCHADES, Mitglied, Nachfolger von Frau Isabel DE HARO ARAMBERRI,

­ Herr Helmut HOLL, stellvertretendes Mitglied, Nachfolger von Herrn Frank EBISCH,

­ Herr Rolf EGGERT, stellvertretendes Mitglied, Nachfolger von

Herrn Klaus LETZGUS,

­ Herr Volker SCHEMMEL, stellvertretendes Mitglied, Nachfolger von Herrn Volker GERISCH,

­ 12. April 1995:

­ Herr Jozef PÜHRINGER, Mitglied, Nachfolger von Herrn Josef RATZENBÖCK,

jeweils für die noch verbleibende Amtszeit des Vorgängers, d.h. bis zum 25. Januar 1998.

ÜBEREINKUNFT ZWISCHEN DER GEMEINSCHAFT UND KANADA BETREFFEND DEN FANG VON SCHWARZEM HEILBUTT

z.E.: Beschluß vom 17. April 1995 über die Übereinkunft zwischen der Gemeinschaft und Kanada, betreffend den Fang von schwarzem Heilbutt [vgl. Mitteilung an die Presse 6541/95 (Presse 122)].

ANPASSUNG DER FINANZIELLEN VORAUSSCHAU

Der Rat hat am 19. April 1995 mit qualifizierter Mehrheit gegen die Stimme der niederländischen Delegation dem Entwurf für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anpassung der finanziellen Vorausschau an die Durchführungsbedingungen des Haushalts 1994 zugestimmt. Diese technische Anpassung erfolgt jedes Jahr gemäß Nummer 10 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 29. Oktober 1993 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens, um den Durchführungsbedingungen des vorhergehenden Haushalts Rechnung zu tragen.

Nachdem der Haushaltsplan 1994 hinsichtlich der Strukturfonds nicht in vollem Umfang ausgeführt wurde, sind 1.738 Mio. Ecu an Verpflichtungsermächtigungen auf die Haushaltsjahre 1996 und 1997 ­ und zwar 869 Mio. ECU pro Jahr ­ übertragen worden.

Die Gesamtobergrenze der Mittel für Zahlungen wird aufgrund der Auswirkungen dieser Übertragung und des zusätzlichen Bedarfs im Jahre 1996 wie folgt angehoben: 1996 um 935 Mio. ECU, 1997 um 696 Mio. ECU, 1998 um 434 Mio. ECU und 1999 um 173 Mio. ECU.

Das Europäische Parlament muß vor dem 1. Mai 1995 über diesen Beschlußentwurf befinden.

EUROPÄISCHES JAHR DES LEBENSBEGLEITENDEN LERNENS (1996)

Der Rat hat am 20. April 1995 seinen gemeinsamen Standpunkt zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über die Veranstaltung eines "europäischen Jahres des lebensbegleitenden Lernens" festgelegt (vgl. Mitteilung an die Presse Nr. 6123/95 ­ Presse 102).

Dieser gemeinsame Standpunkt wird dem Europäischen Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens übermittelt.

ZOLLKONTINGENTE 1995

Der Rat hat am 21. April 1995 die Verordnung zur Eröffnung und Verwaltung von autonomen Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse erlassen, um die hinreichende Versorgung der gemeinschaftlichen Verarbeitungsindustrie zu gewährleisten.

Für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 1995 wird der Einfuhrzoll für die im folgenden aufgeführten Erzeugnisse im Rahmen folgender Gemeinschaftszollkontingente wie folgt festgelegt.

­ Kabeljau, frisch, gekühlt oder gefroren: 13.333 t 6 %

­ Kabeljau, gesalzen: 2.500 t 6 %

­ Garnelen, frisch, gekühlt oder gefroren: 2.000 t 6 %

­ Fischleber von Kabeljau: 100 t 0 %

­ Surimi, gefroren: 1.000 t 6 %

­ Filets von Neuseeländischem Grenadier,

gekühlt oder gefroren: 333 t 6 %

Dies bedeutet, daß die Geltungsdauer der 1994 ursprünglich eröffneten Kontingente, wie auf der Tagung des Rates (Fischerei) vom 6. April 1995 vereinbart, anteilig um 3 Monate verlängert wird.

Im übrigen hat der Rat die Kommission ersucht, ihm nach Möglichkeit vor dem 15. Mai 1995 einen Vorschlag für den gesamten Kontingentszeitraum vorzulegen, damit die Kontinuität der Versorgung der Verbraucherindustrien unter Berücksichtigung des Bedarfs im Zusammenhang mit der Erweiterung sowie der Entwicklungsaussichten der Fischerei für diese Erzeugnisse in der Gemeinschaft gewährleistet wird.

ZUCKER

Der Rat hat am 24. April die Verordnung über die neue Zuckerregelung angenommen, die am 1. Juli 1995 in Kraft tritt.

Die Annahme erfolgte mit qualifizierter Mehrheit gegen die Stimme Portugals.

Wie erinnerlich, war der Rat auf seiner Tagung vom 10. April in Luxemburg über den dann im schriftlichen Verfahren förmlich angenommenen Text (siehe Mitteilung an die Presse Dok. 6318/95 Presse 113) zu einem Einvernehmen gelangt.