ERNENNUNGEN
Der Rat hat die Beschlüsse über folgende
Ernennungen für den Ausschuß der Regionen angenommen:
11. April 1995:
Herr ManueL PEREZ, Mitglied, Nachfolger von Herrn Herminio TRIGO AGUILAR,
Frau Christina BÜHRMANN, Mitglied, Nachfolgerin von Herrn Jürgen TRITTIN,
Herr Otto KRETSCHMER, Mitglied, Nachfolger von Frau Christiane LIEBERKNECHT,
Herr Jose Maria MUÑOA, Mitglied, Nachfolger von Herrn Karmelo SÁINZ DE LA MAZA,
Herr Luis PLANAS PUCHADES, Mitglied, Nachfolger von Frau Isabel DE HARO ARAMBERRI,
Herr Helmut HOLL, stellvertretendes Mitglied, Nachfolger von Herrn Frank EBISCH,
Herr Rolf EGGERT, stellvertretendes Mitglied, Nachfolger von
Herrn Klaus LETZGUS,
Herr Volker SCHEMMEL, stellvertretendes Mitglied,
Nachfolger von Herrn Volker GERISCH,
12. April 1995:
Herr Jozef PÜHRINGER, Mitglied, Nachfolger
von Herrn Josef RATZENBÖCK,
jeweils für die noch verbleibende Amtszeit des
Vorgängers, d.h. bis zum 25. Januar 1998.
ÜBEREINKUNFT ZWISCHEN DER GEMEINSCHAFT
UND KANADA BETREFFEND DEN FANG VON SCHWARZEM HEILBUTT
z.E.: Beschluß vom 17. April 1995
über die Übereinkunft zwischen der Gemeinschaft und
Kanada, betreffend den Fang von schwarzem Heilbutt [vgl. Mitteilung
an die Presse 6541/95 (Presse 122)].
ANPASSUNG DER FINANZIELLEN VORAUSSCHAU
Der Rat hat am 19. April 1995 mit qualifizierter
Mehrheit gegen die Stimme der niederländischen Delegation
dem Entwurf für einen Beschluß des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Anpassung der finanziellen
Vorausschau an die Durchführungsbedingungen des Haushalts
1994 zugestimmt. Diese technische Anpassung erfolgt jedes Jahr
gemäß Nummer 10 der Interinstitutionellen Vereinbarung
vom 29. Oktober 1993 über die Haushaltsdisziplin und
die Verbesserung des Haushaltsverfahrens, um den Durchführungsbedingungen
des vorhergehenden Haushalts Rechnung zu tragen.
Nachdem der Haushaltsplan 1994 hinsichtlich der Strukturfonds
nicht in vollem Umfang ausgeführt wurde, sind 1.738 Mio.
Ecu an Verpflichtungsermächtigungen auf die Haushaltsjahre
1996 und 1997 und zwar 869 Mio. ECU pro Jahr
übertragen worden.
Die Gesamtobergrenze der Mittel für Zahlungen
wird aufgrund der Auswirkungen dieser Übertragung und des
zusätzlichen Bedarfs im Jahre 1996 wie folgt angehoben: 1996
um 935 Mio. ECU, 1997 um 696 Mio. ECU, 1998 um 434 Mio.
ECU und 1999 um 173 Mio. ECU.
Das Europäische Parlament muß vor dem 1. Mai 1995 über diesen Beschlußentwurf befinden.
EUROPÄISCHES JAHR DES LEBENSBEGLEITENDEN
LERNENS (1996)
Der Rat hat am 20. April 1995 seinen
gemeinsamen Standpunkt zu dem Vorschlag für einen Beschluß
des Europäischen Parlaments und des Rates über die Veranstaltung
eines "europäischen Jahres des lebensbegleitenden Lernens"
festgelegt (vgl. Mitteilung an die Presse Nr. 6123/95
Presse 102).
Dieser gemeinsame Standpunkt wird dem Europäischen
Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens übermittelt.
ZOLLKONTINGENTE 1995
Der Rat hat am 21. April 1995 die Verordnung
zur Eröffnung und Verwaltung von autonomen Gemeinschaftszollkontingenten
für einige Fischereierzeugnisse erlassen, um die hinreichende
Versorgung der gemeinschaftlichen Verarbeitungsindustrie zu gewährleisten.
Für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni
1995 wird der Einfuhrzoll für die im folgenden aufgeführten
Erzeugnisse im Rahmen folgender Gemeinschaftszollkontingente wie
folgt festgelegt.
Kabeljau, frisch, gekühlt oder gefroren: 13.333 t 6 %
Kabeljau, gesalzen: 2.500 t 6 %
Garnelen, frisch, gekühlt oder gefroren: 2.000 t 6 %
Fischleber von Kabeljau: 100 t 0 %
Surimi, gefroren: 1.000 t 6 %
Filets von Neuseeländischem Grenadier,
gekühlt oder gefroren: 333 t 6 %
Dies bedeutet, daß die Geltungsdauer der 1994
ursprünglich eröffneten Kontingente, wie auf der Tagung
des Rates (Fischerei) vom 6. April 1995 vereinbart, anteilig
um 3 Monate verlängert wird.
Im übrigen hat der Rat die Kommission ersucht,
ihm nach Möglichkeit vor dem 15. Mai 1995 einen Vorschlag
für den gesamten Kontingentszeitraum vorzulegen, damit die
Kontinuität der Versorgung der Verbraucherindustrien unter
Berücksichtigung des Bedarfs im Zusammenhang mit der Erweiterung
sowie der Entwicklungsaussichten der Fischerei für diese
Erzeugnisse in der Gemeinschaft gewährleistet wird.
ZUCKER
Der Rat hat am 24. April die Verordnung
über die neue Zuckerregelung angenommen, die am 1. Juli
1995 in Kraft tritt.
Die Annahme erfolgte mit qualifizierter Mehrheit
gegen die Stimme Portugals.
Wie erinnerlich, war der Rat auf seiner Tagung vom
10. April in Luxemburg über den dann im schriftlichen
Verfahren förmlich angenommenen Text (siehe Mitteilung an
die Presse Dok. 6318/95 Presse 113) zu einem Einvernehmen
gelangt.