Gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und der Republik
Armenien, der Aserbaidschanischen Republik und Georgiens
Luxemburg, den 22. Juni 1999
1.
Da die PKA in Kürze in Kraft treten, bekräftigen wir heute unsere Absicht, diese Abkommen als Plattform für die Verstärkung unserer wechselseitigen Beziehungen auf der Grundlage der in der Präambel und in den Artikeln 1 bis 4 der PKA festgelegten gemeinsamen Werte, Grundsätze und Ziele zu nutzen. Wir verweisen darauf, daß die Vertragsparteien in der Präambel der jeweiligen PKA festgehalten haben, welche Elemente ihres Erachtens unterstützt werden müssen, um zur Wahrung des Friedens und der Stabilität in Europa beizutragen.
2. Die Europäische Union betont die politische und wirtschaftliche Bedeutung, die sie der Südkaukasus-Region beimißt. Sie ruft in Erinnerung, daß mit den PKA angestrebt wird, die schrittweise Heranführung der südkaukasischen Republiken an einen größeren Raum der Zusammenarbeit in Europa und den benachbarten Regionen zu erleichtern.
3. Die PKA schaffen den Rahmen und die Grundlage für die Entwicklung einer weitreichenden Partnerschaft mit der EU im Bereich der Politik, des Handels und der Investitionen. Die EU ermutigt ihre Partner, die mit diesen Abkommen gebotenen Möglichkeiten in vollem Umfang zu nutzen. Wir gehen davon aus, daß die ersten Tagungen der Kooperationsräte im Rahmen der PKA möglichst bald abgehalten werden.
4. Wir betonen die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung. Die EU sagt zu, die Bemühungen der südkaukasischen Republiken um Verstärkung der demokratischen Institutionen und um Schutz der individuellen Menschenrechte zu unterstützen.
Wir kommen überein, unsere Zusammenarbeit auf diesen Gebieten sowohl durch den politischen Dialog nach Artikel 5 der PKA als auch durch fortgesetzte Kontakte zwischen den drei Regierungen dieser Region und EU-Missionen zu vertiefen.
5. Ferner erkennen wir an, daß die Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung einer Zivilgesellschaft für einen prosperierenden privaten Sektor von wesentlicher Bedeutung sind. Die EU appelliert an die Staaten, transparente und ausgewogene rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, Geschäfte abzuschließen und ausländische Anleger anzuziehen. Wir messen der Angleichung der Rechtsvorschriften und sonstigen Regelungen im Wirtschaftsbereich an die europäischen Normen, wie in den PKA vorgesehen, größte Bedeutung bei. Die Europäische Gemeinschaft wird die Südkaukasus-Staaten bei der Verwirklichung dieses Ziels weiterhin unterstützen.
6. Wir erkennen an, daß die Konflikte im Südkaukasus die politische und wirtschaftliche Entwicklung der drei Staaten sowie ihre Zusammenarbeit behindern.
Wir unterstützen alle Bemühungen der Parteien selbst sowie der betreffenden internationalen Foren, insbesondere der OSZE (die Minsk Gruppe für den Konflikt in Bergkarabach und die Mission für Südossetien in Georgien) sowie der VN (Sonderbeauftragter des VN-Generalsekretärs in Georgien für Abchasien), bei der Suche nach annehmbaren Lösungen, um die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu normalisieren und die Gewähr für eine sichere Rückkehr von Flüchtlingen zu bieten.
Wir sind uns einig, daß die Konflikte durch friedliche Verhandlungen gelöst werden müssen, wobei die bestehenden Übereinkünfte in vollem Umfang einzuhalten sind.
7. Die EU ist der Auffassung, daß die Wirksamkeit ihrer Unterstützung mit von der Entwicklung des Friedensprozesses in der Region abhängt. Sie ist daher bereit, ihr Instrumentarium für die Unterstützung konkreter Fortschritte einzusetzen. Sie mißt der regionalen Zusammenarbeit, der Konfliktnachsorge und dem Wiederaufbau sowie der Investitionsförderung in den früheren Konfliktgebieten besondere Bedeutung bei.
Allein an Zuschüssen hat die EG der Region für den Zeitraum 1992–1998 bereits einen Betrag in Höhe von 845 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wir stimmen darin überein, daß die künftige EG-Unterstützung auf die in dieser Gemeinsamen Erklärung enthaltenen Themen ausgerichtet sein muß, wobei den Punkten, auf die unter dieser Nummer verwiesen wird, besondere Priorität einzuräumen ist.
Ferner stellen wir fest, daß die Umsetzung des TACIS-Programms, wie in der neuen EG-Verordnung geregelt, die Wirkung der Unterstützung erhöhen wird, indem durch einen dialogbestimmten Ansatz die Bedingungen in den jeweiligen Ländern besser berücksichtigt werden können.
8. Wir betonen die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit für die Schaffung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Staaten dieser Region und für eine nachhaltige Entwicklung ihrer Wirtschaft. In diesem Zusammenhang erkennen wir den Wert von TACIS an und insbesondere der von der EU über TRACECA und INOGATE ergriffenen Initiativen.
9. Die Sanierung des Verkehrs, der Telekommunikation und anderer Netzinfrastruktursysteme in der Region, einschließlich der Bahnverbindungen Baku-Nachitschewan und Eriwan-Julfa und der Nordsüdverbindungen zwischen Rußland und Georgien, ist eine sehr wichtige vertrauensbildende Maßnahme. Wir vereinbaren, schnellstmöglich günstige Bedingungen für die Wiedereröffnung dieser Verkehrsverbindungen und anschließend gegebenenfalls weiterer Verbindungen zwischen den drei Staaten und ihren Nachbarstaaten zu schaffen.
10. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung, das grundlegende multilaterale Übereinkommen über den internationalen Verkehr für die Entwicklung des Europa-Kaukasus-Asien-Korridors, das am 8. September 1998 in Baku unterzeichnet wurde, umzusetzen und weiterzuentwickeln. Die INOGATE-Konferenz und das Dachübereinkommen, das am 17. Februar 1999 in Brüssel paraphiert wurde, schaffen einen Rahmen für die Modernisierung und den Ausbau von Rohrleitungsnetzen. Diese Initiativen werden allen Ländern in dieser Region wirtschaftliche Vorteile bringen. Der Energiechartavertrag bietet eine Grundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energie in Fragen des Handels, der Investitionen und der Durchfuhr.
11. Wir sind der Ansicht, daß sichere Verbindungen für den Export von kaspischem Öl und Gas für den künftigen Wohlstand der Region, für die Investitionen ausländischer Unternehmer in die Nutzung dieser Vorkommen und für die internationalen Märkte von ausschlaggebender Bedeutung sind. Der Bau von Mehrfach-Rohrleitungen ist daher logisch und wünschenswert, wobei zu berücksichtigen ist, daß Entscheidungen über die jeweils ausgewählten Strecken und der Zeitpunkt, zu dem sie getroffen werden, für die betreffenden Unternehmen weiterhin durch überwiegend geschäftliche Erwägungen bestimmt sein sollten. Wir halten auch die Sanierung der bestehenden Rohrleitungsnetze für wichtig.
Wir erkennen an, daß solche Entscheidungen im Einvernehmen mit den Ländern zu fällen sind, durch die diese Verbindungen laufen.
12. Wir werden Programme ausarbeiten, in denen detailliert beschrieben wird, wie die Partnerschaft und Kooperation der Europäischen Union mit den Staaten dieser Region und auch das Instrumentarium der EU zur Verwirklichung der in dieser Erklärung enthaltenen Ziele beitragen können.
13. Wir werden einen regelmäßigen politischen Dialog auf regionaler Ebene gemäß Artikel 5 der PKA einleiten.
14. Die Europäische Union begrüßt den Beitritt Georgiens zum Europarat. Sie appelliert an alle Staaten des Südkaukasus, die Voraussetzungen für ihren schnellstmöglichen Beitritt zu internationalen Institutionen, einschließlich des Europarats und der Welthandelsorganisation, zu schaffen.
15. In diesem Zusammenhang begrüßen wir das Treffen der Sprecher der Parlamente Armeniens, Aserbaidschans und Georgiens vom 15. März 1999 in Straßburg und die von ihnen an dem Tag abgegebene gemeinsame Erklärung.
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