für die Europäischen Gemeinschaften von

Herrn Jean­Jacques KASEL Botschafter, Ständiger Vertreter Luxemburgs,

Präsident des Ausschusses der Ständigen Vertreter

Herrn Günter BURGHARDT Generaldirektor für Außenbeziehungen,

Europäische Kommission

für Aserbeidschan von

Herrn Mir­Gamza EFENDIEV Außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter, Leiter der Mission Aserbeidschans bei der Europäischen Union

Das am 20. September 1996 paraphierte Interimsabkommen soll es ermöglichen, bereits vor dem Abschluß des am 22. April 1996 unterzeichneten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens dessen Bestimmungen über Handel und Handelsfragen anzuwenden. Im einzelnen geht es um die Bereiche allgemeine Grundsätze, laufende Zahlungen, Wettbewerb, Schutz des geistigen, gewerblichen und kommerziellen Eigentums sowie um das Protokoll über die gegenseitige Amtshilfe der Verwaltungsbehörden im Zollbereich.

In institutioneller Hinsicht wird das Interimsabkommen vom Gemischten Ausschuß verwaltet, der mit dem - damals noch zwischen der Gemeinschaft und der UdSSR geschlossenen - Abkommen von 1989 eingesetzt wurde.