für die Europäischen Gemeinschaften von
Herrn JeanJacques KASEL Botschafter, Ständiger Vertreter Luxemburgs,
Präsident des Ausschusses der Ständigen Vertreter
Herrn Günter BURGHARDT Generaldirektor für Außenbeziehungen,
Europäische Kommission
für Aserbeidschan von
Herrn MirGamza EFENDIEV Außerordentlicher und bevollmächtigter
Botschafter, Leiter der Mission Aserbeidschans bei der Europäischen
Union
Das am 20. September 1996 paraphierte Interimsabkommen soll
es ermöglichen, bereits vor dem Abschluß des am 22.
April 1996 unterzeichneten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens
dessen Bestimmungen über Handel und Handelsfragen anzuwenden.
Im einzelnen geht es um die Bereiche allgemeine Grundsätze,
laufende Zahlungen, Wettbewerb, Schutz des geistigen, gewerblichen
und kommerziellen Eigentums sowie um das Protokoll über die
gegenseitige Amtshilfe der Verwaltungsbehörden im Zollbereich.
In institutioneller Hinsicht wird das Interimsabkommen vom Gemischten
Ausschuß verwaltet, der mit dem - damals noch zwischen
der Gemeinschaft und der UdSSR geschlossenen - Abkommen von
1989 eingesetzt wurde.