für die Republik Korea von
Seiner Exzellenz Herrn Gong ROMYUNG Außenminister
für die Europäische Gemeinschaft von
Herrn Dick SPRING Minister für auswärtige Angelegenheiten
Irlands, amtierender Präsident des Rates der Europäischen
Union
Sir Leon BRITTAN Vizepräsident der Europäischen
Kommission
für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
von
Herrn Erik DERYCKE Minister der auswärtigen Angelegenheiten
des Königreichs Belgien
Herrn Niels HELVEG PETERSEN Minister für auswärtige
Angelegenheiten des Königreichs Dänemark
Herrn Werner HOYER Staatsminister, Auswärtiges Amt, Bundesrepublik
Deutschland
Herrn Georgios PAPANDREOU Minister für auswärtige
Angelegenheiten der Griechischen Republik
Herrn Abel MATUTES Minister für auswärtige Angelegenheiten
des Königreichs Spanien
Herrn Michel BARNIER Beigeordneter Minister für europäische
Angelegenheiten der Französischen Republik
Herrn Gay MITCHELL Staatsminister für europäische
Angelegenheiten und regionale Entwicklung im Amt des Premierministers,
Irland
Herrn Lamberto DINI Minister für auswärtige Angelegenheiten
der Italienischen Republik
Herrn Jacques POOS Minister für auswärtige Angelegenheiten
des Großherzogtums Luxemburg
Herrn Hans VAN MIERLO Minister für auswärtige Angelegenheiten
des Königreichs der Niederlande
Herrn Wolfgang SCHÜSSEL Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten der Republik Österreich
Herrn Jaime GAMA Minister für auswärtige Angelegenheiten
der Portugiesischen Republik
Frau Tarja HALONEN Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
der Republik Finnland
Frau Lena HJELMWALLÉN Ministerin für auswärtige
Angelegenheiten des Königreichs Schweden
Herrn David DAVIS Staatsminister, Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten und CommonwealthFragen, Vereinigtes Königreich
In ihren Redebeiträgen aus diesem Anlaß bemerkten der
Präsident des Rates und der Vizepräsident der Kommission,
daß dieses Abkommen einen bedeutenden Schritt im Hinblick
auf den weiteren Ausbau und die weitere Vertiefung der Beziehungen
zwischen der Europäischen Union und Korea darstellt, da diese
Beziehungen mit dem Abkommen zum ersten Mal auf eine langfristige
vertragliche Grundlage gestellt werden.
Der koreanische Außenminister, Herr ROMYUNG, unterstrich
die Bereitschaft Koreas, in der internationalen Gemeinschaft die
Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu übernehmen, die dem
hohen Niveau Koreas als einer der aufstrebenden Nationen im AsiatischPazifischen
Raum angemessen sind. Er betonte, daß das Rahmenabkommen
und die gemeinsame politische Erklärung die Anstrengungen
beider Seiten auf dem Gebiet der internationalen Politik und der
Wirtschaft verstärken werden; sie werden ferner als wirkungsvolle
Katalysatoren der beiderseitigen Beziehungen im Hinblick auf die
Jahrhundertwende und das einundzwanzigste Jahrhundert dienen.
Die Vertreter der Gemeinschaft betonten, daß die Unterzeichnung
dieses umfassenden und anspruchsvollen Abkommens auch einen weiteren
Fortschritt in der AsienStrategie der Union darstellt und
eindeutig und konkret die Bedeutung zum Ausdruck bringt, die die
Union den Beziehungen zu Korea und selbstverständlich
zu ganz Asien im allgemeinen beimißt. Das Abkommen
wird eine solide und nützliche Grundlage für die Erweiterung
und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien
bilden.
Das Rahmenabkommen enthält Menschenrechtsbestimmungen, die
denen in den von der Union jüngst unterzeichneten gemischten
Abkommen ähnlich sind.
Ziel des Rahmenabkommens ist insbesondere folgendes:
Intensivierung und Diversifizierung des Handels sowie Aufnahme
einer handelspolitischen Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil;
Aufnahme einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Bereichen
von beiderseitigem Interesse, einschließlich der wissenschaftlichen
und technischen Zusammenarbeit sowie der industriellen Zusammenarbeit;
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsunternehmen
durch eine Förderung der Investitionen auf beiden Seiten
und durch eine Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses.
Die Vertragsparteien gewähren einander die Meistbegünstigung.
Das Rahmenabkommen erfaßt ferner die Zusammenarbeit auf
folgenden Gebieten: Landwirtschaft, Fischerei, Seeverkehr, Schiffbau,
Schutz des geistigen, gewerblichen und kommerziellen Eigentums,
technische Vorschriften, Normen und Konformitätsprüfung,
Bekämpfung des Drogenmißbrauchs und der Geldwäsche,
Wissenschaft und Technik, Umweltschutz, Energie und Kultur.
Es wird ein Gemischter Kooperationsausschuß eingesetzt,
der für das ordnungsgemäße Funktionieren dieses
Abkommens sorgen soll.
Das Rahmenabkommen wird für einen Zeitraum von fünf
Jahren geschlossen; es enthält ferner Bestimmungen für
den Fall, daß es nicht erfüllt wird. Schließlich
ist eine Bestimmung über zukünftige Entwicklungen vorgesehen,
die es ermöglicht, die Zusammenarbeit auf weitere Ebenenen
auszudehnen.
Das Rahmenabkommen tritt im Anschluß an die für den
Herbst 1996 geplante Unterzeichnung nach dem Abschluß der
hierfür erforderlichen rechtlichen Verfahren der Europäischen
Union d.h. im Europäischen Parlament und in ihren
Mitgliedstaaten einerseits sowie Koreas andererseits
in Kraft.
Anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens haben die
EU und Korea ferner einer Erklärung zum politischen Dialog
zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea zugestimmt.
Ziel dieser Erklärung ist die Intensivierung des politischen
Dialogs zwischen beiden Seiten sowie die Festlegung der Modalitäten
für Austausch und Konsultation (Ebene, Zeitfolge).