Auf dem Gipfeltreffen zwischen der EU und den USA am 3. Dezember 1995 in Madrid unterzeichneten der Präsident des Europäischen Rates, Herr Felipe GONZALEZ, und der Präsident der Europäischen Kommission, Herr Jacques SANTER, einerseits und der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Herr Bill CLINTON, andererseits die Neue Transatlantische Agenda, der ein Gemeinsamer Aktionsplan beigefügt ist.

(Vollständiger Text in der Anlage).

ANLAGE

DIE NEUE TRANSATLANTISCHE AGENDA

Wir, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Europäische Union, bekräftigen unsere Überzeugung, daß die Bande zwischen unseren Völkern gegenwärtig ebenso fest sind wie während des letzten halben Jahrhunderts. Mehr als 50 Jahre lang spielte die transatlantische Partnerschaft bei den Bemühungen um Frieden und Wohlstand sowohl für uns selbst als auch für die Welt eine führende Rolle. Zusammen haben wir dazu beigetragen, daß aus Gegnern Verbündete und aus Diktaturen Demokratien wurden. Zusammen haben wir Institutionen und Strukturen der Zusammenarbeit geschaffen, durch die unsere Sicherheit und unsere wirtschaftliche Stärke gewährleistet wurden. Dies waren heroische Leistungen.

Heute sind wir mit neuen Herausforderungen im Inland wie auch im Ausland konfrontiert. Um mit ihnen fertig zu werden, müssen wir die Partnerschaft, die uns so gute Dienste geleistet hat, weiter stärken und anpassen. Herausforderungen im Inland sind aber kein Grund dafür, den Blick nur nach innen zu wenden; wir können aus unseren jeweiligen Erfahrungen lernen und neue transatlantische Brücken schlagen. Vor allem anderen müssen wir die Gelegenheit beim Schopf ergreifen, die sich mit der historischen Umwandlung Europas bietet, um die Demokratie und die freie Marktwirtschaft auf dem gesamten Kontinent zu konsolidieren.

Wir haben eine gemeinsame strategische Vision von Europas künftiger Sicherheit. Gemeinsam haben wir einen Kurs festgelegt, der den dauerhaften Frieden in Europa bis ins nächste Jahrhundert hinein gewährleisten soll. Wir sind die Verpflichtung eingegangen, eine neue europäische Sicherheitsarchitektur zu schaffen, in deren Rahmen die Nordatlantikvertragsorganisation, die Europäische Union, die Westeuropäische Union, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Europarat jeweils eine sich ergänzende und gegenseitig stützende Rolle spielen sollen.

Wir bekräftigen die Unteilbarkeit der transatlantischen Sicherheit. Die NATO bleibt für ihre Mitglieder weiterhin das Herzstück der transatlantischen Sicherheit und sorgt für die unerläßliche Verbindung zwischen Nordamerika und Europa. Eine weitere Anpassung der politischen und militärischen Strukturen der Allianz, so daß sowohl das volle Spektrum ihrer Aufgaben als auch die Entwicklung der im Entstehen begriffenen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität deutlich werden, wird den europäischen Pfeiler der Allianz stärken.

Was den Beitritt neuer Mitglieder zur NATO und zur EU anbelangt, so sollten diese Prozesse, die autonom, aber dennoch komplementär sind, wesentlich zum Ausbau von Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in ganz Europa beitragen. Die Unterstützung der Partnerschaft für den Frieden sowie des Nordatlantischen Kooperationsrates und die Schaffung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen der NATO und Rußland sowie zwischen der NATO und der Ukraine werden zu einer beispiellosen Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen führen.

Wir stärken die OSZE, damit sie ihren Möglichkeiten zur Verhütung destabilisierender regionaler Konflikte und zur Förderung der Aussichten auf Frieden, Sicherheit, Wohlstand und Demokratie für alle gerecht werden kann.

Unsere gemeinsame Sicherheit kann noch erhöht werden durch eine Stärkung und Bestätigung der Bande zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten innerhalb des Beziehungsgeflechts, das uns schon miteinander verbindet.

Unsere wirtschaftlichen Beziehungen stützen unsere Sicherheit und mehren unseren Wohlstand. Zwischen uns bestehen weltweit die umfangreichsten zweiseitigen Handels- und Investitionsbeziehungen. Wir sind in besonderem Maße dafür verantwortlich, daß die multilateralen Bemühungen weltweit zu einer offeneren Regelung für Handel und Investitionen führen. Unsere Zusammenarbeit hat alle globalen Handelsvereinbarungen ­ von der Kennedy-Runde bis zur Uruguay-Runde ­ ermöglicht. Im Rahmen der G7 arbeiten wir auf die Förderung des globalen Wachstums hin. Und im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bemühen wir uns um Strategien, um die strukturelle Arbeitslosigkeit zu überwinden und dem demographischen Wandel Rechnung zu tragen.

Wir sind entschlossen, einen Neuen Transatlantischen Markt zu schaffen, durch den die Handels- und Investitionsmöglichkeiten erweitert und auf beiden Seiten des Atlantiks vermehrt Arbeitsplätze geschaffen werden. Diese Initiative wird außerdem zur Dynamik der Weltwirtschaft beitragen.

An der Schwelle zu einem neuen Jahrhundert gilt es, eine neue Welt zu formen ­ eine Welt voller Möglichkeiten, aber auch mit Herausforderungen, die nicht weniger kritisch sind als die, mit denen frühere Generationen konfrontiert waren. Mit diesen Herausforderungen kann die internationale Gemeinschaft einzig und allein durch Zusammenarbeit fertig werden, ebenso wie diese Möglichkeiten nur von allen gemeinsam voll genutzt werden können. Wir werden mit anderen Staaten bilateral, im Rahmen der Vereinten Nationen und auch in anderen multilateralen Gremien zusammenarbeiten.

Wir sind entschlossen, unsere politische und wirtschaftliche Partnerschaft als eine gewaltige Kraft für das Gute in der Welt auszubauen. In dieser Absicht werden wir auf den umfassenden Konsultationen, die durch die Transatlantische Erklärung von 1990 und die Schlußfolgerungen unseres Gipfeltreffens im Juni 1995 geschaffen wurden, aufbauen und eine gemeinsame Aktion in Gang bringen.

Wir verabschieden heute eine Neue Transatlantische Agenda, die auf einem Aktionsrahmen mit den folgenden vier Hauptzielen beruht:

Förderung von Frieden und Stabilität, Demokratie und Entwicklung in der ganzen Welt. Gemeinsam werden wir uns dafür einsetzen, für immer mehr Stabilität und Wohlstand in Europa zu sorgen, die Demokratie und die wirtschaftlichen Reformen in Mittel- und Osteuropa wie auch in Rußland, in der Ukraine und in anderen NUS zu fördern, den Frieden im Nahen Osten zu sichern, die Menschenrechte zu fördern, die Nichtverbreitung von Kernwaffen voranzutreiben und in Entwicklungsfragen und bei der humanitären Hilfe zusammenzuarbeiten.

Reaktion auf globale Herausforderungen. Gemeinsam werden wir gegen internationale Kriminalität, Drogenhandel und Terrorismus vorgehen, uns den Bedürfnissen von Flüchtlingen und Vertriebenen zuwenden, die Umwelt schützen und Krankheiten bekämpfen.

Beitrag zur Expansion des Welthandels und zu engeren wirtschaftlichen Beziehungen. Gemeinsam werden wir das multilaterale Handelssystem stärken und konkrete, praktische Maßnahmen zur Förderung engerer wirtschaftlicher Beziehungen treffen.

Brückenschlag über den Atlantik. Gemeinsam werden wir mit unseren Unternehmern, Wissenschaftlern, Lehrkräften und anderen daran arbeiten, die Kommunikation zu verbessern und zu gewährleisten, daß auch künftige Generationen sich genauso wie wir für die Entwicklung einer umfassenden und gleichberechtigten Partnerschaft einsetzen.

Innerhalb dieses Rahmens haben wir einen umfassenden Gemeinsamen Aktionsplan EU-USA entwickelt. Wir werden in der Zeit bis zu unserem nächsten Gipfeltreffen den folgenden Aktionen besonderen Vorrang geben:

I. FÖRDERUNG VON FRIEDEN UND STABILITÄT, DEMOKRATIE UND ENTWICKLUNG ÜBERALL IN DER WELT

- Wir verpflichten uns, entschlossen und rasch gemeinsam und mit anderen Partnern dafür zu wirken, den Frieden herzustellen, den Wiederaufbau der im Kriege verwüsteten Regionen des ehemaligen Jugoslawien zu fördern und wirtschaftliche und politische Reformen sowie neue demokratische Institutionen zu unterstützen. Wir werden zusammenarbeiten, um folgendes zu gewährleisten: 1. die Achtung der Menschenrechte, der Rechte von Minderheiten und der Rechte der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere des Rechts auf Rückkehr; 2. die Achtung der Arbeit des vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingerichteten Gerichtshofs für die Untersuchung von Kriegsverbrechen, um die internationale strafrechtliche Verantwortlichkeit durchzusetzen; 3. die Schaffung eines Rahmens für freie und gerechte Wahlen in Bosnien-Herzegowina, sobald die Umstände dies erlauben, und 4. die Durchführung des vereinbarten Prozesses der Rüstungskontrolle, der Abrüstung und vertrauensbildender Maßnahmen. Neben unserer humanitären Hilfe werden wir einen Beitrag zum Wiederaufbau leisten, sofern die Bestimmungen des Friedensplans im Zusammenhang mit einer möglichst weitgehenden Lastenteilung mit anderen Geberländern und unter Nutzung der Erfahrungen internationaler Institutionen, der Europäischen Kommission und aller maßgeblichen bilateralen Geberländer im Koordinierungsmechanismus zur Anwendung kommen.

- Wir werden die mittel­ und osteuropäischen Länder bei ihren Bemühungen um den Umbau ihrer Wirtschaft und die Stärkung ihrer demokratischen und marktwirtschaftlichen Institutionen unterstützen. Ihr Eintreten für demokratische Regierungssysteme, für die Wahrung der Rechte von Minderheiten und der Menschenrechte, für eine marktorientierte Wirtschaft und für gute Beziehungen zu den jeweiligen Nachbarländern wird ihre Integration in unsere Institutionen erleichtern. Wir werden Schritte unternehmen, um unsere Zusammenarbeit zu intensivieren, die auf den Informationsaustausch, die Koordinierung der Hilfsprogramme und die Festlegung gemeinsamer Aktionen, auf den Schutz der Umwelt und die Gewährleistung der Sicherheit der Kernkraftwerke dieser Länder abzielt.

­ Wir sind entschlossen, unsere Zusammenarbeit zur Konsolidierung von Demokratie und Stabilität in Rußland, in der Ukraine und in anderen NUS zu verstärken. Wir fühlen uns verpflichtet, mit ihnen zusammenzuarbeiten im Hinblick auf die Stärkung der demokratischen Institutionen und der Marktreformen, den Schutz der Umwelt, die Sicherung ihrer Kernkraftwerke und die Förderung ihrer Integration in die Weltwirtschaft. Eine dauerhafte und stabile Sicherheitsstruktur für Europa muß diese Nationen miteinbeziehen. Wir beabsichtigen, weiterhin eine enge Partnerschaft

mit einem demokratischen Rußland aufzubauen. Eine unabhängige, demokratische, stabile und kernwaffenfreie Ukraine wird zur Sicherheit und Stabilität in Europa beitragen; wir werden zur Unterstützung ihrer demokratischen und wirtschaftlichen Reformen zusammenarbeiten.

­ Wir werden die türkische Regierung bei ihren Bemühungen um eine Stärkung der Demokratie und die Durchführung wirtschaftlicher Reformen unterstützen, um die weitere Einbeziehung der Türkei in die transatlantische Gemeinschaft zu fördern.

­ Wir werden auf eine Lösung der Zypern­Frage hinarbeiten und dabei den voraussichtlichen Beitritt Zyperns zur Europäischen Union berücksichtigen. Wir werden die Vermittlungsmission des VN-Generalsekretärs unterstützen und den Dialog zwischen und mit den zyprischen Volksgruppen fördern.

­ Wir bekräftigen unser Engagement für die Schaffung eines gerechten, dauerhaften und umfassenden Friedens im Nahen Osten. Wir werden auf den jüngsten Erfolgen des Friedensprozesses, einschließlich der kühnen Schritte Jordaniens und Israels, aufbauen und uns gemeinsam bemühen, die bereits getroffenen Vereinbarungen zu unterstützen und den Friedensprozeß auszuweiten. Wir nehmen zur Kenntnis, daß mit der Unterzeichnung des israelisch-palästinensischen Interimsabkommens bereits ein wesentlicher Schritt getan wurde; wir werden auf der Konferenz für Wirtschaftshilfe für das palästinensische Volk eine aktive Rolle spielen, die Wahlen in Palästina unterstützen und unseren Ehrgeiz daran setzen, Erzeugnissen aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen leichteren Zugang zu gewähren. Wir werden die regionalen Parteien zur Durchführung der Schlußfolgerungen des Gipfeltreffens von Amman ermutigen und sie dabei unterstützen. Wir werden außerdem in unseren Anstrengungen zur Förderung des Friedens zwischen Israel, Libanon und Syrien fortfahren. Wir werden die Aufhebung des arabischen Boykotts gegenüber Israel aktiv anstreben.

­ Wir verpflichten uns, bei unserer Präventiv­ und Krisendiplomatie enger zusammenzuarbeiten, auf humanitäre Notsituationen wirksam zu reagieren, eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung und den Aufbau demokratischer Gesellschaften zu fördern sowie für die Menschenrechte einzutreten.

- Wir sind übereingekommen, Entwicklungs- und humanitäre Hilfsmaßnahmen zu koordinieren und in diesen Bereichen zusammenzuarbeiten und gemeinsam vorzugehen. Zu diesem Zweck werden wir eine Konsultationsgruppe auf hoher Ebene einsetzen, die die derzeitigen Fortschritte überprüfen, die Politiken und Prioritäten beurteilen und Projekte und Regionen für den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit festlegen soll.

- Wir werden bei der Entwicklung eines Plans zur wirtschaftlichen und sozialen Reform der VN verstärkt zusammenarbeiten. Wir werden uns gemeinsam um dringend benötigte Lösungen für die Finanzkrise des VN-Systems bemühen. Wir sind entschlossen, unsere Verpflichtungen, einschließlich unserer finanziellen Verpflichtungen, einzuhalten. Gleichzeitig müssen die VN ihre Mittel für Maßnahmen von höchster Priorität verwenden; das System muß reformiert werden, um seinen grundlegenden Zielen gerecht werden zu können.

- Wir werden die Energieentwicklungsorganisation für die koreanische Halbinsel (KEDO) unterstützen und damit unseren gemeinsamen Wunsch zum Ausdruck bringen, wesentliche Herausforderungen, die sich weltweit im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kernwaffen stellen, zu bewältigen.

II. REAKTION AUF GLOBALE HERAUSFORDERUNGEN

­ Wir sind entschlossen, in unserem gemeinsamen Kampf gegen die Geißel des internationalen Verbrechens, des Drogenhandels und des Terrorismus neue Schritte zu unternehmen. Wir verpflichten uns zu einer aktiven praktischen Zusammenarbeit zwischen den USA und dem künftigen europäischen Polizeiamt, EUROPOL. Wir werden gemeinsam in Mittel­ und Osteuropa, Rußland, der Ukraine, anderen NUS und sonstigen Regionen der Welt die laufenden Ausbildungsprogramme und Einrichtungen für Beamte, die mit der Bekämpfung der Kriminalität betraut sind, unterstützen und einen Beitrag dazu leisten.

­ Wir werden zusammenarbeiten, um unsere multilateralen Bemühungen zum Schutz der globalen Umwelt und zur Entwicklung von umweltpolitischen Strategien für ein weltweites umweltgerechtes Wachstum zu verstärken. Wir werden unsere Verhandlungspositionen in wichtigen globalen Umweltfragen, wie Klimaveränderung, Abbau der Ozonschicht, schwerflüchtige organische Schadstoffe, Wüstenbildung, Erosion und Bodenverseuchung aufeinander abstimmen. Wir werden koordinierte Initiativen treffen zur Verbreitung von Umwelttechnologien und zur Verringerung der Gefährdung der Volksgesundheit durch gefährliche Stoffe, insbesondere durch Blei. Wir werden unsere bilaterale Zusammenarbeit in den Bereichen Chemikalien, Biotechnologie und Luftverschmutzung intensivieren.

­ Wir sind entschlossen, ein wirksames globales Frühwarnsystem und ein Netz zur Bekämpfung von neuen und erneut auftretenden übertragbaren Krankheiten, wie beispielsweise von Aids und dem Ebolavirus, zu schaffen und zum Einsatz zu bringen und die Ausbildung und den Austausch von Personal in diesem Bereich zu fördern. Gemeinsam fordern wir andere Nationen auf, sich uns anzuschließen, damit diese Krankheiten wirksamer bekämpft werden.

III. BEITRAG ZUR AUSWEITUNG DES WELTHANDELS UND ZUR SCHAFFUNG ENGERER WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN

- Wir haben eine besondere Verantwortung dafür, das multilaterale Handelssystem zu stärken, die Welthandelsorganisation zu unterstützen und uns an vorderster Front für die Öffnung von Märkten für Handel und Investitionen einzusetzen.

- Wir werden zur Ausweitung des Welthandels beitragen, indem wir unsere im Rahmen der Uruguay-Runde eingegangenen Verpflichtungen vollständig umsetzen; wir werden bemüht sein, noch unerledigte Angelegenheiten fristgerecht zum Abschluß zu bringen, und werden auf ein erfolgreiches und umfassendes Ergebnis der Ministertagung der Welthandelsorganisation (WTO) im Dezember 1996 in Singapur hinwirken. In diesem Zusammenhang werden wir die Möglichkeiten einer Vereinbarung über ein für alle Seiten zufriedenstellendes Paket von Zollsenkungen für gewerbliche Waren sondieren und die Frage prüfen, ob einige der im Rahmen der Uruguay-Runde eingegangenen Verpflichtungen im Zollbereich beschleunigt umgesetzt werden können. Angesichts der Bedeutung der Informationsgesellschaft leiten

wir eine spezifische Maßnahme in die Wege, um zu versuchen, ein Übereinkommenüber die Informationstechnologie zu schließen.

- Wir werden zusammenarbeiten im Hinblick auf den erfolgreichen Abschluß eines multilateralen Investitionsabkommens im Rahmen der OECD, in dem strenge Grundsätze in bezug auf die Liberalisierung und den Schutz internationaler Investitionen verankert werden. In der Zwischenzeit werden wir bemüht sein, mit unseren WTO-Partnern eine Aussprache über diese Frage in die Wege zu leiten. Wir werden in den entsprechenden Gremien Probleme zur Sprache bringen, bei denen sich Handelsfragen mit Anliegen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz, international anerkannten Arbeitsnormen und der Wettbewerbspolitik überschneiden. Entsprechend den von uns im Rahmen der WTO eingegangenen Verpflichtungen werden wir gemeinsam zur Schaffung zusätzlicher bilateraler und weltweiter Handelsmöglichkeiten beitragen.

­ Ohne unserer Zusammenarbeit in multilateralen Gremien dadurch Abbruch zu tun, werden wir durch einen schrittweisen Abbau oder die Beseitigung von Hemmnissen für den freien Waren­, Dienstleistungs­ und Kapitalverkehr zwischen unseren Ländern einen Neuen Transatlantischen Markt schaffen. Wir werden gemeinsam eine Untersuchung darüber anstellen, wie der Handel mit Waren und Dienstleistungen erleichtert und wie tarifäre und nichttarifäre Hemmnisse abgebaut oder beseitigt werden können.

­ Wir werden die Zusammenarbeit im Regelungsbereich insbesondere dadurch fördern, daß wir die Regelungsbehörden ermutigen, der Zusammenarbeit mit den entsprechenden transatlantischen Stellen einen hohen Vorrang einzuräumen, damit die technischen und nichttarifären Handelshemmnisse, die sich aus unterschiedlichen Regelungsprozessen ergeben, angegangen werden. Wir setzen uns zum Ziel, möglichst bald ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (einschließlich Zertifikations­ und Prüfverfahren) für bestimmte Sektoren zu schließen. Wir werden die laufenden Arbeiten in verschiedenen Sektoren fortsetzen und weitere Schwerpunktbereiche ermitteln.

­ Wir werden bemüht sein, bis Ende 1996 ein Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USA über Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Zollbereich zu schließen.

­ Damit unsere Völker neu entwickelte Informationstechnologien und ­diensteistungen in vollem Umfang nutzen können, werden wir auf die Verwirklichung einer transatlantischen Informationsgesellschaft hinarbeiten.

­ In Anbetracht der übergreifenden Bedeutung der Schaffung von Arbeitsplätzen verpflichten wir uns, bei den Folgemaßnahmen zu der Beschäftigungskonferenz in Detroit und zu der Initiative des G7­Gipfels zusammenzuarbeiten. Wir freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der G7­Beschäftigungskonferenz in Frankreich und auf dem nächsten G7­Gipfel im Sommer 1996 sowie in anderen Gremien, wie beispielsweise der OECD. Wir werden eine gemeinsame Arbeitsgruppe für Beschäftigungs­ und Arbeitsfragen einsetzen.

IV. BRÜCKENSCHLAG ÜBER DEN ATLANTIK

- Wir sind uns dessen bewußt, daß die Unterstützung unserer Partnerschaft durch die Öffentlichkeit gestärkt und ausgeweitet werden muß. Im Hinblick darauf werden wir bemüht sein, die kommerziellen, sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen und bildungspolitischen Verbindungen zwischen unseren Völkern zu vertiefen. Wir verpflichten uns, bei der gegenwärtigen und den künftigen Generationen das gegenseitige Verständnis und den Sinn für ein gemeinsames Ziel zu wecken, die unsere Beziehungen in der Nachkriegszeit gekennzeichnet haben.

- Wir werden diese anspruchsvollen Ziele nicht ohne die Unterstützung unserer jeweiligen Wirtschaftskreise erreichen können. Wir werden die Entwicklung der transatlantischen Geschäftsbeziehungen als integralen Bestandteil unserer umfassenderen Bemühungen zur Stärkung unseres bilateralen Dialogs fördern. Die erfolgreiche Konferenz führender Geschäftsleute aus Europa und den USA vom 10./11. November 1995 in Sevilla war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Eine Reihe von Empfehlungen dieser Konferenz sind bereits in unseren Aktionsplan aufgenommen worden, und wir werden konkrete Folgemaßnahmen im Anschluß an andere Empfehlungen in Betracht ziehen.

- Wir werden intensiv darauf hinwirken, daß bis 1997 ein neues umfassendes Abkommen zwischen der EG und den USA über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit geschlossen wird.

- Wir sind überzeugt davon, daß das kürzlich zwischen der EU und den USA geschlossene Abkommen über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und der beruflichen Bildung eine Art Katalysator für ein breites Spektrum innovativer Maßnahmen der Zusammenarbeit sein kann, die Studenten und Lehrern unmittelbar zugute kommen. Wir werden prüfen, wie eine umfangreichere private Unterstützung für bildungspolitische Austauschprogramme erreicht werden könnte, einschließlich Stipendien und Programmen für medizinische Praktika. Wir werden uns für die Einführung neuer Technologien in den Klassenzimmern einsetzen, wobei eine Verbindung hergestellt wird zwischen den Schulen in der EU und denen in den USA, und wir werden die Vermittlung von Sprache, Geschichte und Kultur des Partners im Unterricht fördern.

Parlamentarische Beziehungen

Wir messen verstärkten parlamentarischen Beziehungen große Bedeutung bei. Wir werden führende Parlamentarier auf beiden Seiten des Atlantiks zu neuen konsultativen Mechanismen, darin einbegriffen solche, die auf bestehenden Einrichtungen aufbauen, im Hinblick auf die Erörterung von Fragen, die unsere transatlantische Partnerschaft betreffen, konsultieren.

Umsetzung unserer Agenda

Die neue Transatlantische Agenda ist eine umfassende Aufstellung der zahlreichen Bereiche unserer gemeinsamen Aktion und Zusammenarbeit. Wir haben die Gruppe hoher Beamter damit betraut, die Arbeiten im Zusammenhang mit dieser Agenda und insbesondere mit den von uns festgelegten prioritären Maßnahmen zu beaufsichtigen. Wir werden unsere regelmäßigen Gipfeltreffen dazu nutzen, die Fortschritte zu bewerten und unsere Prioritäten zu aktualisieren und zu überprüfen.

In den letzten fünfzig Jahren war die transatlantische Beziehung für die Sicherheit und den Wohlstand unserer Völker von zentraler Bedeutung. Unsere Bestrebungen für die Zukunft müssen unseren bisherigen Errungenschaften noch übertreffen.

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GEMEINSAMER AKTIONSPLAN EU-USA

Dieser Aktionsplan für den Ausbau und die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und den USA umfaßt einen Rahmen mit vier gemeinsamen Zielen:

. Förderung des Friedens und der Stabilität, der Demokratie und der Entwicklung in der Welt;

. Antwort auf die globalen Herausforderungen;

. Beitrag zur Ausweitung des Welthandels und zum Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen;

. Brückenschlag über den Atlantik

I. FÖRDERUNG DES FRIEDENS UND DER STABILITÄT, DER DEMOKRATIE UND DER ENTWICKLUNG IN DER WELT

Wir messen der Vervollkommnung einer neuen transatlantischen Gemeinschaft, die unser gemeinsames Interesse an der Förderung von Stabilität und Wohlstand auf dem ganzen europäischen Kontinent zum Ausdruck bringt und die sich auf die Grundsätze der Demokratie und der Marktwirtschaft stützt, allergrößte Bedeutung bei. Wir werden sowohl gemeinsam als auch multilateral zusammenarbeiten, um Spannungen abzubauen, Zivilgesellschaften zu unterstützen und Marktreformen zu fördern.

Unsere Partnerschaft weist auch eine globale Dimension auf. Wir sind uns der Verantwortung bewußt, die wir im Hinblick auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Lösung von Konflikten in Krisengebieten, gemeinsamen präventivdiplomatischen Maßnahmen, der Koordinierung unserer Unterstützungsanstrengungen, der Leistung humanitärer Hilfe und der Unterstützung von Entwicklungsländern bei ihrem Streben nach Wirtschaftswachstum und Selbstversorgung tragen. Im Rahmen dieser globalen Partnerschaft werden wir von der festen Überzeugung geleitet, daß die Stärkung der demokratischen Einrichtungen und die Achtung der Menschenrechte für die Stabilität, das Wohlergehen und die Entwicklung von ausschlaggebender Bedeutung sind.

1. Zusammenarbeit im Hinblick auf ein stabiles und prosperierendes Europa

a) Frieden und Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien

Wir verpflichten uns, gemeinsam und mit anderen Partnern beherzt und rasch zusammenzuwirken, um den Frieden wiederherzustellen, den Wiederaufbau in den vom Krieg verwüsteten Regionen des ehemaligen Jugoslawien zu fördern und wirtschaftliche und politische Reformen sowie neue demokratische Institutionen zu unterstützen.

Wir werden gemeinsam für folgende Ziele kämpfen: 1. Einhaltung der Menschenrechte, der Rechte der Minderheiten und der Rechte der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere des Rechts auf Rückkehr; 2. die Achtung der Arbeit des vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingerichteten Gerichtshofs für die Untersuchung von Kriegsverbrechen, um die internationale strafrechtliche Verantwortlichkeit durchzusetzen; 3. Schaffung eines Rahmens für die Abhaltung freier und fairer Wahlen in Bosnien-Herzegowina, sobald die Umstände dies zulassen, und Durchführung des vereinbarten Prozesses der Rüstungskontrolle, der Abrüstung und vertrauensbildender Maßnahmen.

Wir werden die humanitäre Hilfeleistung fortsetzen und uns vorbehaltlich der Durchführung des Friedensplans am Wiederaufbau beteiligen, wobei wir auf eine möglichst weitgehende Lastenteilung mit anderen Geberländern achten und uns die Erfahrungen internationaler Institutionen und der Europäischen Kommission sowie aller relevanten bilateralen Geberländer im Rahmen des Koordinierungsmechanismus zunutze machen werden.

Wir werden die bosnisch-kroatische Föderation weiterhin unterstützen.

b) Mittel­ und osteuropäische Länder

Wir werden den bestehenden Dialog und die Zusammenarbeit bei der Konsolidierung der Demokratie, der Stabilität und des Übergangs zur Marktwirtschaft in Mittel­ und Osteuropa ausbauen. Zu diesem Zweck werden wir jährlich Konsultationen auf hoher Ebene führen.

Wir werden bei der Unterstützung der strukturellen und mikroökonomischen Reformen in den mittel­ und osteuropäischen Ländern zusammenarbeiten, um diese in die internationalen politischen und wirtschaftlichen Einrichtungen zu integrieren. Wir werden uns weiterhin über laufende technische Unterstützungsmaßnahmen zur Entwicklung ihrer Finanzsysteme und Kapitalmärkte konsultieren. Wir fördern die Schaffung der rechtlichen und gerichtlichen Infrastrukturen, die in diesen Ländern zur Unterstützung einer ausgeweiteten Handels­ und Investitionstätigkeit erforderlich sind.

Wir werden weiterhin bei der Hilfeleistung vor Ort in den Empfängerländern im Wege regelmäßiger und verstärkter Kontakte zwischen den US-Missionen und den Außenstellen der Kommission ­ einschließlich Treffen zur Koordinierung der Unterstützung in ausgewählten Hauptstädten ­ zusammenarbeiten.

Wir werden bei der Unterstützung der mittel­ und osteuropäischen Länder bei der Bewältigung ihrer Umweltprobleme durch Ermittlung gemeinsamer Vorhaben, die mit dem Luzerner Umweltaktionsplan vereinbar sind, Unterstützung des Budapester Regionalzentrums für Umweltfragen und Umsetzung der Vorschläge der Ministerkonferenz von Sofia vom Oktober 1995 zusammenarbeiten.

Wir werden gemeinsam den wirtschaftlichen Reformprozeß in den Ländern, die an dem OECD-Programm "Partner im Übergang" teilnehmen, unterstützen, ihnen die Annahme der OECD-Verpflichtungen erleichtern und sie zu einem baldigen Beitritt ermutigen. Wir werden die Bemühungen der OECD um Einbeziehung der anderen mittel­ und osteuropäischen Staaten, die eine engere Beziehung zur OECD anstreben, unterstützen.

c) Rußland, die Ukraine und die anderen neuen unabhängigen Staaten

Wir werden den derzeitigen Dialog und die Zusammenarbeit bei der Konsolidierung der Demokratie, der Stabilität und des Übergangs zur Marktwirtschaft in Rußland, der Ukraine und den anderen neuen unabhängigen Staaten intensivieren. Zu diesem Zweck werden wir jährlich zu Konsultationen auf hoher Ebene zusammenkommen.

Wir werden die Maßnahmen zur Integration Rußlands, der Ukraine und anderer neuer unabhängiger Staaten in die Weltwirtschaft koordinieren.

Wir werden auch die derzeitige Koordinierung einschließlich der technischen Unterstützung und einer verstärkten Koordinierung vor Ort ausbauen. Wir werden

- zusätzliche Initiativen prüfen, wie beispielsweise rechtliche Beratung bei Reformen, Steuerreform, Reform des Bankensektors, Ausbau der Humanressourcen, Privatisierung und Vorkehrungen für die Zeit nach der Privatisierung, Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen und Demokratisierung;

­ die Zusammenarbeit bei Umweltschutzvorhaben in den von der Konferenz von Sofia gebilligten Bereichen intensivieren. Darüber hinaus vereinbaren wir Maßnahmen zur Schaffung einer Einrichtung in den NUS, die dem Budapester Regionalzentrum für Umweltfragen entspricht.

Wir werden die Koordinierung bei der Nahrungsmittelhilfe weiter verbessern, wobei die erfolgreiche Koordinierung im Kaukasus als praktisches Beispiel für die Zukunft dienen könnte.

d) Türkei

Wir werden die Bemühungen der türkischen Regierung zur Stärkung der Demokratie und zur Förderung der Wirtschaftsreformen unterstützen, um die weitere Integration der Türkei in die transatlantische Gemeinschaft zu fördern.

e) Zypern

Wir werden auf eine Regelung der Zypernfrage hinwirken und dabei den voraussichtlichen Beitritt Zyperns zur Europäischen Union berücksichtigen. Wir werden die Vermittlungsbemühungen des VN­Generalsekretärs unterstützen und den Dialog zwischen und mit den zyprischen Volksgruppen fördern.

2. Förderung des Friedensprozesses im Nahen Osten

Wir werden gemeinsam darauf hinwirken, daß Frieden, Stabilität und Wohlstand im Nahen Osten zur Realität werden.

Zu diesem Zweck werden wir

- weiterhin die Selbstverwaltung und die wirtschaftliche Entwicklung der Palästinenser fördern;

- die palästinensischen Wahlen unterstützen, die zur Entwicklung der Demokratie in den palästinensischen Gebieten beitragen sollten;

- eine aktive Rolle auf der Konferenz für die wirtschaftliche Unterstützung der Palästinenser spielen;

­ uns dafür einsetzen, den Zugang, den wir Erzeugnissen aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen einräumen, zu verbessern;

- Jordanier, Palästinenser, Israelis und Ägypter ermutigen, umfassende Freihandelsabkommen miteinander zu schließen;

- die Parteien der Region bei ihren Bemühungen um die Herstellung von Straßenverbindungen, Elektrizitätsnetzen und Gasfernleitungen sowie die Durchführung anderer gemeinsamer Infrastrukturvorhaben, die für die Förderung des regionalen Handels und von Investitionen notwendig sind, unterstützen;

- die Parteien der Region zur Umsetzung der Schlußfolgerungen des Gipfels von Amman ermutigen und gegebenenfalls unterstützen.

Ferner werden wir

- unsere Bemühungen zur Förderung des Friedens zwischen Israel, Libanon und Syrien fortsetzen;

- aktiv auf die Aufhebung des arabischen Boykotts gegenüber Israel hinwirken.

3. Gemeinsame Verantwortung in anderen Regionen der Welt

Wir werden unsere gemeinsamen Anstrengungen auf dem Gebiet der Präventivdiplomatie verstärken und die grundlegenden Ursachen von Krisen und Konflikten angehen sowie den Übergang von kurzfristiger Hilfe auf langfristige Entwicklung erleichtern.

Wir werden

- gemeinsam die regionale Dimension der Konflikte in Ruanda und Burundi bewerten, gemeinsam Prioritäten für eine Übergangszeit ermitteln und konzipieren und von afrikanischer Seite ergriffene regionale Initiativen zur Bewältigung dieser Konflikte unterstützen;

- die von den VN und der OAU geförderte Konferenz über die Region der großen Seen unterstützen und daran teilnehmen;

- den Friedensprozeß und den wirtschaftlichen Wiederaufbau in Angola und Mosambik fördern;

­ energische und angemessene Schritte unternehmen, um die rasche Wiedereinführung einer zivilen demokratischen Regierung in Nigeria zu fördern;

- die Konsultationen vor Ort intensivieren und unseren Politikdialog vertiefen, unter anderem über die Unterstützung zur Festigung der demokratischen Institutionen in El Salvador und Nicaragua;

- den Friedensprozeß in Guatemala und die Umsetzung der Vereinbarungen zwischen den Parteien unterstützen;

- Haiti dabei unterstützen, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit durch ein besseres Justizsystem zu stärken;

- Demokratie, Wirtschaftsreformen und Menschenrechte in Kuba fördern;

- einen reibungslosen und erfolgreichen Übergang für Hong Kong und Macao im Jahr 1997 bzw. 1999 gemäß den in der gemeinsamen Erklärung Chinas und des Vereinigten Königreichs von 1984 bzw. in der gemeinsamen Erklärung Chinas und Portugals von 1987 enthaltenen Bedingungen fördern;

- zusammenarbeiten, um die Gefahr regionaler Konflikte wegen der koreanischen Halbinsel, Taiwan und des Südchinesischen Meeres zu verringern;

- unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung der demokratischen Reformen in Birma verstärken;

- weiterhin die Entwicklung der Menschenrechte und die Demokratisierung in Kambodscha gemeinsam unterstützen und

- den VN-Generalsekretär bei seinen Bemühungen um eine dauerhafte und gerechte Lösung für die Osttimor-Frage weiterhin uneingeschränkt unterstützen.

4. Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe

Wir haben vereinbart, uns in Fragen der Entwicklung und der humanitären Hilfe abzustimmen, auf diesem Gebiet zusammenzuarbeiten und gemeinsam zu handeln.

Zu diesem Zweck werden wir eine hochrangige beratende Gruppe für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe einrichten, die die Fortschritte bei den derzeitigen Maßnahmen überprüfen, Strategien und Prioritäten bewerten und Vorhaben und Regionen für einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit ermitteln soll. Diese Gruppe wird bestehende Koordinationsvereinbarungen ergänzen und verstärken. Folgende Gebiete sind bereits ermittelt worden:

a) Entwicklungszusammenarbeit

Wir werden

- unsere Politiken betreffend die Demokratie und die Zivilgesellschaft, das Gesundheitswesen und Bevölkerungsfragen, die Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen internationaler Einrichtungen und Organisationen und die Ernährungssicherheit koordinieren;

- eine gemeinsame Ernährungssicherheitsstrategie in einer Reihe ausgewählter Länder entwickeln;

­ unsere Unterstützungsmaßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung und Wirtschaftsreformen im Zusammenhang mit der politischen Liberalisierung im Rahmen des Sonderprogramms für Afrika koordinieren und im Rahmen der Initiative für das Horn von Afrika sowie bei Konzepten für das südliche Afrika zusammenarbeiten (unter Einschluß von Gesprächen mit der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika und dem Gemeinsamen Markt für das östliche und das südliche Afrika sowie der Sondierung von Möglichkeiten für gemeinschaftliche langfristige Bewertungen).

- die Entwicklungshilfemaßnahmen aufeinander abstimmen, um die Beteiligungvon Frauen auf allen Ebenen zu fördern.

b) Humanitäre Hilfe

Wir werden

­ im Hinblick auf eine verbesserte Effizienz internationaler humanitärer Hilfseinrichtungen, wie des Amtes des Hohen Kommissars für Flüchtlinge der Vereinten Nationen, des Welternährungsprogramms und der Abteilung für humanitäre Angelegenheiten der Vereinten Nationen, sowie bei der Planung und Durchführung von Hilfs­ und Wiederaufbaumaßnahmen zusammenarbeiten;

­ so oft dies möglich ist, gemeinsame Missionen in Betracht ziehen und dabei mit Nordirak, Liberia und Angola beginnen und rechtzeitig Konsultationen über die Sicherheit in Flüchtlingslagern sowie über den Einsatz von Militärgütern bei humanitären Aktionen führen;

­ durch folgende Maßnahmen auf eine größere Komplementarität hinwirken: Ausdehnung der operativen Koordination auf die Planungsphase, Fortführung und Verbesserung des Austauschs operativer Informationen über humanitäre Hilfe zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USA, Bezeichnung von US­amerikanischen und EG­Anlaufstellen für humanitäre Fragen beiderseits des Atlantiks und Verbesserung der Personalbeziehungen durch Austausch von Personal und gegenseitige Ausbildung von Beamten, die mit der Verwaltung der humanitären Hilfe befaßt sind.

5. Menschenrechte und Demokratie

Wir werden

- einander (bilateral und im Rahmen der einschlägigen Gremien der VN, insbesondere der VN­Kommission für Menschenrechte) über Länder konsultieren, in denen die Menschenrechte ernsthaft verletzt werden, um unsere Politiken zu koordinieren und gegebenenfalls gemeinsame Initiativen zu entwickeln;

- gemeinsam VN-Maßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte unterstützen und in diesem Zusammenhang das Amt des Hohen Kommissars der VN für Menschenrechte und das Zentrum für Menschenrechte stärken und Folgemaßnahmen zu VN-Konferenzen über die Menschenrechte ergreifen;

- sicherstellen, daß die menschliche Dimension im Rahmen der OSZE stärker in die Konfliktprävention und die laufenden Tätigkeiten der OSZE integriert wird (sowohl regelmäßige Sitzungen/Gespräche als auch Missionen vor Ort);

- darauf hinwirken, daß die gesetzlich verankerten Rechte für Frauen erweitert werden und Frauen in höherem Maße gleichberechtigt an Beschlußfassungsprozessen teilnehmen können, wobei auf den auf der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking eingegangenen Verpflichtungen aufgebaut wird;

- zur Förderung der demokratischen Kultur die Bildung in Staatsbürgerkunde verstärken und zu diesem Zweck die Möglichkeiten für eine Beteiligung der EU am Ausbau des auf der CIVITAS-Konferenz im Juni 1995 in Prag gegründeten Zusammenschlusses von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Pädagogen und Vertretern des privaten Sektors sondieren.

6. Zusammenarbeit in internationalen Organisationen

Wir werden verstärkt bei der Entwicklung eines Konzepts für wirtschaftliche und soziale Reformen im Rahmen der VN einschließlich einer verbesserten Koordinierung der VN-Tätigkeiten, der Überprüfung und Anpassung der Aufgabengebiete der Stellen und der Schaffung eines effizienteren Führungsstils mit einem transparenteren und stärker

rechenschaftspflichtigen Sekretariat zusammenarbeiten. Wir werden bei der Suche nachdringend gebotenen Lösungen für die Finanzkrise des VN-Systems zusammenwirken.

Wir werden im Hinblick auf eine größere Kohärenz der Tätigkeiten internationaler Wirtschaftsorganisationen zusammenarbeiten, wobei diese darin bestärkt werden sollten, die Koordinierung untereinander zu verbessern und Überschneidungen abzubauen (z.B. zwischen den VN-Wirtschaftsgremien, WTO, Bretton-Woods-Institutionen, OECD).

Wir werden die Koordinierung im OSZE-Rahmen - einschließlich Konfliktprävention/ Krisenmanagement, vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen und wirtschaftliche Dimension - verstärken.

Wir werden in globalen Fischereifragen zusammenarbeiten, insbesondere bei der Umsetzung der Ergebnisse der VN-Konferenz über gebietsübergreifende Bestände und weit wandernde Arten.

7. Nichtverbreitung, internationale Abrüstung und Weitergabe von Waffen

Wir werden zusammenarbeiten, um die Einhaltung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen durch die dem Vertrag nicht angehörenden Staaten zu fördern. Wir werden Maßnahmen koordinieren, mit denen Nichtmitglieder dazu angeregt werden sollen, entsprechend dem Grundsatz der Nichtverbreitung vorzugehen.

Wir werden vereinte Anstrengungen unternehmen, um auf der Genfer Abrüstungskonferenz 1996 einen wirksamen, überprüfbaren und allgemein anwendbaren umfassenden Kernwaffen­Teststoppvertrag zu schließen. Wir werden gemeinsame Bemühungen im Hinblick auf die unverzügliche Aushandlung eines Vertrags über einen Bezugsstopp für spaltbares Material (Fissile Material Cut­Off Treaty) unternehmen.

Wir werden uns über die umsichtige Ausdehnung des Missile Technology Control Regimes auf Nichtteilnehmerländer im Hinblick auf die Kontrolle der Verbreitung von Raketentechnologie abstimmen.

Wir werden mit Blick auf die Revision des Übereinkommens über biologische Waffen von 1972 zusammenarbeiten, um durch die Förderung neuer Maßnahmen dessen Effizienz zu steigern. Wir werden der Verbreitung chemischer und biologischer Waffen entgegenwirken.

Wir werden internationale Bemühungen um die Begrenzung des Einsatzes und der Verbreitung von Antipersonenminen unterstützen. Wir werden uns gemeinsam für einen erfolgreichen Ausgang der Konferenz zur Revision des Übereinkommens von 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, insbesondere bei den Bestimmungen betreffend Landminen, einsetzen. Wir werden mit Hinblick auf die etwaige Einführung von Kontrollen bei der Produktion, Lagerung und Weitergabe von Antipersonenminen zusammenarbeiten.

Wir werden uns weiterhin um eine neue multilaterale Vereinbarung für Exportkontrollen - das Neue Forum - bemühen, um so auf die Bedrohungen durch die Verbreitung von Waffen und Waffentechnologien sowie durch empfindliche "Dual-use"-Güter zu reagieren.

Wir werden uns bei der Verhütung der Verbreitung von nuklearen und anderen Massenvernichtungswaffen miteinander abstimmen, wobei der Schwerpunkt besonders auf problematische Regionen und Länder gelegt wird.

Wir werden die Energieentwicklungsorganisation der koreanischen Halbinsel (KEDO) unterstützen und somit unseren gemeinsamen Wunsch unterstreichen, die großen Probleme im Zusammenhang mit der Verbreitung weltweit zu lösen.

II. ANTWORT AUF DIE GLOBALEN HERAUSFORDERUNGEN

Wir haben das gemeinsame Anliegen, neue weltweite Probleme, die ungeachtet nationaler Grenzen eine schwerwiegende Bedrohung für die Lebensqualität darstellen und die keiner von uns allein bewältigen kann, wirksam anzugehen. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel dazu einsetzen, gemeinsam den Problemen der internationalen Kriminalität, des Terrorismus und des Drogenhandels, der Massenwanderungen, der Umweltzerstörung und der nuklearen Sicherheit sowie der Verbreitung von Krankheiten zu begegnen. Gemeinsam können wir diese Herausforderungen meistern.

1. Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und des Drogenhandels

Wir werden bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, der Geldwäsche, des Terrorismus, des organisierten Verbrechens und des illegalen Handels mit Kernmaterial zusammenarbeiten.

Wir werden die bilaterale Zusammenarbeit und die institutionellen Kontakte verstärken. Wir werden auch die Möglichkeiten der Strafrechtspflege und der Ermittlungsmethoden ausbauen und die Rechtsstaatlichkeit mit Hilfe der Durchführung internationaler Ausbildungsprogramme an regionalen Einrichtungen, wie der International Law Enforcement Academy in Budapest, dem italienischen Ausbildungszentrum für Richter, der mittel- und osteuropäischen Polizeiakademie sowie einer ähnlichen Rechtspflegeeinrichtung für die westliche Hemisphäre, fördern.

Wir werden Maßnahmen ergreifen, um einen Informationsaustausch über die Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU und ihren Mitgliedstaaten in den Bereichen Strafverfolgung und Strafrechtspflege, insbesondere in bezug auf Ausbildungsmaßnahmen, technische Unterstützung und Ausrüstung für andere Staaten, einzuführen.

Wir werden den Austausch von Fachkenntnissen in den Bereichen Strafverfolgung und Strafrechtspflege zwischen den USA und der EU auf drei Gebieten fördern:

- wissenschaftliche und technologische Entwicklungen;

- Austausch von Sachverständigen und Beobachtern zwischen entsprechenden Instituten und Einrichtungen;

- gemeinsame Nutzung von Informationen, wie z.B. Untersuchungen und Analysen über neue Trends der internationalen Kriminalität.

Nach entsprechender Vereinbarung werden wir gemeinsam Berichte über empfohlene Vorgehensweisen erstellen.

Wir werden die Möglichkeit erörtern, zwischen den zuständigen US-amerikanischen Behörden und der Europol-Drogenstelle vorläufige Kooperationsmaßnahmen einzuführen, und mit der Umsetzung der im Europol-Übereinkommen vorgesehenen Möglichkeiten beginnen, um die Beziehungen zwischen Europol und der US-amerikanischen Regierung zu erleichtern.

Wir werden die Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit zur Unterstützung der im Rahmen des VN-Drogenkontrollprogramms ergriffenen Initiativen zur Unterbindung des Drogenschmuggels im Seeverkehr prüfen.

Wir werden die alternativen Entwicklungsprogramme zur Bekämpfung der Drogenproduktion aufeinander abstimmen.

Wir werden gemeinsam die Aufnahme von Kooperationsbeziehungen zwischen entsprechenden EU-Einrichtungen, wie der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, und der Comisión Interamericana para el Control del Abuso de Drogas unterstützen.

Wir werden unsere Programme und Projekte zur Unterstützung der karibischen Staaten bei der Drogenbekämpfung aufeinander abstimmen.

Wir werden Maßnahmen ergreifen, um die Dublin-Gruppe durch Förderung und Unterstützung der Drogenbekämpfungsmaßnahmen ihrer Mitglieder zu stärken.

Wir werden auf den Abschluß einer Vereinbarung mit dem Ziel hinarbeiten, unter anderem empfindliche Informationen für die Vorverzollung von Grundchemikalien und chemischen Vorprodukten auszutauschen, die bei der Herstellung illegaler Drogen verwendet werden, und bei gemeinsamen Ausbildungsprogrammen zur Kontrolle der Abzweigung von chemischen Stoffen zusammenzuarbeiten.

Wir werden bei der Bewertung und der Bekämpfung der terroristischen Bedrohung zusammenarbeiten.

2. Einwanderung und Asyl

Wir werden

- verstärkt Informationen über illegale Einwanderung und Asylfragen austauschen und dabei unter anderem die Arbeiten der Genfer zwischenstaatlichen Konsultationsgruppe berücksichtigen;

- bei der Bekämpfung der Einschleusung illegaler Einwanderer zusammenarbeiten;

- bei der Bekämpfung des Frauenhandels zusammenarbeiten;

- Informationen über Trends im Asylbereich und über erfolgreiche Reformen der Asylregelungen austauschen;

- ein gemeinsames Vorgehen bei Massenfluchten, insbesondere durch Einführung von Frühwarnmechanismen und Koordinierungsmaßnahmen, vorsehen;

- eine gemeinsame Position zur Frage des vorübergehenden Schutzes beim Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen vertreten;

- unsere Standpunkte auf der Konferenz über Flüchtlinge und Migranten in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten aufeinander abstimmen;

- bestehende Vereinbarungen verbessern und Erkenntnisse in Bereichen von beiderseitigem Interesse, wie beispielsweise Fälschung von Identitätsdokumenten und Verantwortlichkeit der Beförderungsunternehmen, austauschen;

- 1996 Seminare veranstalten und die Ergebnisse unserer jeweiligen Untersuchungen über die Zuwanderungsströme in die USA und in die EU miteinander vergleichen.

3. Rechtliche und justitielle Zusammenarbeit

Wir werden

- Mittel und Wege zur Stärkung der internationalen Rechtshilfe und Zusammenarbeit bei der Beschaffung von Beweismaterial und anderen einschlägigen Informationen ermitteln;

- bei der gerichtlichen Einziehung und Beschlagnahme von Vermögenswerten zusammenarbeiten;

- Mittel und Wege zur Verstärkung und Verbesserung der internationalen Verfahren für die Auslieferung, die Ausweisung, die gegenseitige Rechtshilfe sowie andere Kooperationsmaßnahmen ermitteln, mit denen sichergestellt werden kann, daß international gesuchte Straftäter keinen Unterschlupf finden;

- zwecks Förderung der Arbeiten der Haager Konferenz über das internationale Privatrecht und des Internationalen Instituts für die Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) zusammenarbeiten.

4. Erhaltung der Umwelt

Wir werden unseren Gedankenaustausch und die Koordinierung von Verhandlungspositionen in bezug auf wesentliche Fragen von globaler Tragweite [im Interesse effizienterer multilateraler Anstrengungen zum Schutz der globalen Umwelt] intensivieren.

Wir werden auch den Informationsaustausch und die Berichterstattung über globale Umweltprobleme wie Klimaveränderungen, biologische Vielfalt, Abbau der Ozonschicht, beständige organische Schadstoffe, Desertifikation und Erosion, Wasserqualität und ­quantität, Verschmutzung des Meeres vom Land aus, gefährliche Abfälle, verseuchte Böden, Walderhaltung sowie Handel und Umwelt verstärken.

Wir werden in der VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) und anderen einschlägigen Gremien - einschließlich der Globalen Umweltfazilität - zusammenarbeiten, um die Weltöffentlichkeit bei der Sorge für die globale Umwelt zu ermutigen. Wir werden weiterhin auf den erfolgreichen Abschluß der CSD-Arbeiten im Hinblick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten hinwirken.

Wir werden unseren bilateralen Dialog über die Zusammenarbeit im ordnungspolitischen Bereich ausbauen, u.a. durch

- eine verstärkte Zusammenarbeit in Chemiefragen, wie beispielsweise vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) beim Handel mit gefährlichen Chemikalien, Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung sowie Verringerung der von gefährlichen Stoffen ausgehenden Risiken, wobei wir insbesondere von unserem gemeinsamen Aufruf zu Maßnahmen im Rahmen der OECD zur Reduzierung von Bleiexpositionen ausgehen;

- weitere Beratungen über biotechnologische Fragen, wie beispielsweise die gegenseitige Anerkennung der Daten betreffend die Bewertung und die Freisetzung von genetisch veränderten Organismen;

- intensivere Befassung mit Fragen der Luftverschmutzung, einschließlich Bemühungen um die Verringerung der Emissionen von mobilen Emittenten und die Bewertung der Möglichkeiten für die Entwicklung vergleichbarer Emissionsnormen.

Wir werden koordinierte Initiativen zur Verbreitung von Umwelttechnologien - auch in Entwicklungsländern - ergreifen. In dieser Hinsicht werden wir auf die klimabezogene Technologieinitiative und auf Vorschläge für eine internationale Clearingstelle für Umwelttechnologien und -verfahren zurückgreifen. Die Beteiligung des privaten Sektors wird hierbei eine Schlüsselrolle spielen.

Wir werden einen umfassenden und substantiellen Dialog über Mittel und Wege zur Begrenzung und Reduzierung der globalen Emissionen von Treibhausgasen, einschließlich CO2, einleiten.

5. Bevölkerungsfragen

Wir werden unsere Maßnahmen zur Durchführung des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (Konferenz von Kairo) koordinieren. Wir werden für die Unterstützung der Familienplanung eintreten und den Zugang zu Programmen für reproduktive Gesundheit im Rahmen eines Gesamtkonzepts für die Stabilisierung des Bevölkerungswachstums und eine nachhaltige Entwicklung erweitern.

Wir werden zusammen darauf hinarbeiten, die bilateralen und multilateralen Hilfsprogramme für die Bevölkerung wirksamer zu gestalten.

6. Nukleare Sicherheit

Wir werden die Ratifizierung des internationalen Übereinkommens über nukleare Sicherheit fördern.

Wir werden die Standpunkte bei den Verhandlungen über das internationale Übereinkommen über radioaktive Abfälle koordinieren.

Wir werden die Koordinierung bei der bestehenden bilateralen Hilfeleistung im Bereich der nuklearen Sicherheit verbessern und auf die anlageninterne und anlagenexterne Vorsorge für nukleare Notfälle ausweiten, unter anderem auch in den Ländern Mittel- und Osteuropas und den NUS, sowie die spezielle Hilfe der G­7 für Tschernobyl ausbauen. Wir werden bei der Vorbereitung der Moskauer Konferenz über nukleare Sicherheit zusammenarbeiten.

7. Gesundheit

Wir werden eine Task Force der EU und der USA zur Entwicklung und Umsetzung eines wirkungsvollen globalen Frühwarnsystems und eines Netzes zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten einrichten.

Wir unternehmen Schritte, um für mehr Ausbildungsmöglichkeiten und vermehrten Fachkräfteaustausch auf dem Gebiet der übertragbaren Krankheiten zu sorgen und die Teilnahme von Wissenschaftlern aus Entwicklungsländern an Programmen der EU und der USA fördern.

Wir werden uns dabei abstimmen, wenn wir andere Staaten bzw. andere internationale Organisationen ersuchen, Maßnahmen im Hinblick auf neue bzw. wieder auftretende übertragbare Krankheiten zu ergreifen. Wir werden die Folgemaßnahmen zu den jüngsten Entschließungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützen, die sich mit dem Vorgehen beim Ausbruch dieser Krankheiten und Meldepflichten sowie mit dem Ausbau der Stellen zur Bekämpfung dieser Krankheiten befassen.

Wir werden bilateral und gegebenenfalls im Rahmen der WHO und anderer internationaler Organisationen bei Programmen zu gesundheitsbezogenen Fragen (AIDS und andere übertragbare Krankheiten, Krebs, Drogensucht) zusammenarbeiten und spezifische Bereiche für die Zusammenarbeit, insbesondere auf dem Gebiet der Forschung, ermitteln.

III. BEITRAG ZUR AUSWEITUNG DES WELTHANDELS UND ZUM AUSBAU DER WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN

Wir sind in bezug auf Handel und Investitionen füreinander die wichtigsten Partner. Beide Volkswirtschaften sind in ihrer Prosperität untrennbar miteinander verknüpft. Gleichzeitig berühren unsere Wirtschafts- und Handelsbeziehungen dritte Länder und Regionen. Es ist unsere Pflicht, einen wirksamen Beitrag zur internationalen wirtschaftlichen Stabilität und zum internationalen Wirtschaftswachstum zu leisten und unseren bilateralen Dialog über Wirtschaftsfragen auszuweiten.

Wir haben eine besondere Verantwortung dafür, das multilaterale Handelssystem zu stärken, die Welthandelsorganisation zu unterstützen und bei der Öffnung der Märkte für Handel und Investitionen als Schrittmacher zu wirken.

Wir werden einen Neuen Transatlantischen Markt schaffen, indem wir die Schranken, die den Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital zwischen uns behindern, schrittweise abbauen oder beseitigen.

1. Stärkung des multilateralen Handelssystems

a) Konsolidierung der WTO

Wir werden die Einhaltung multilateraler Regeln und Verpflichtungen, so auch das wirkungsvolle Funktionieren des Streitbeilegungssystems fördern und die volle Anwendung der Übereinkünfte der Uruguay-Runde durch alle Mitglieder der WTO sicherstellen.

Wir werden darauf hinarbeiten, daß die Ministertagung in Singapur einen erfolgreichen Abschluß findet und zu substantiellen Ergebnissen gelangt.

Wir werden im Hinblick auf den Beitritt neuer Mitglieder, insbesondere China und Rußland, zusammenarbeiten.

Wir werden uns für ein wirkungsvolles Funktionieren der WTO einsetzen.

b) Noch nicht abgeschlossene Beratungen der Uruguay-Runde

Wir werden darauf hinarbeiten, daß die in Marrakesch nicht zu Ende geführten Beratungen über Waren und Dienstleistungen abgeschlossen werden. Wir setzen uns dafür ein, daß die laufenden Verhandlungen in allen Dienstleistungsbereichen zu den vereinbarten Terminen erfolgreich abgeschlossen werden. Die zeitlich am nächsten liegenden Termine sind der 30. April 1996 für den Bereich Telekommunikation und der 30. Juni 1996 für den Bereich Seeverkehr.

c) Finanzdienstleistungen

Wir vereinbaren, unsere Anstrengungen zur Förderung der weltweiten Liberalisierung der Finanzdienstleistungen aufeinander abzustimmen. Vor allem werden wir anstreben, sicherzustellen, daß auf die Interimsübereinkunft von Juli 1995 ein substantielleres Paket permanenter Liberalisierungsverpflichtungen seitens einer kritischen Masse von WTO-Mitgliedern folgt.

d) Öffentliches Beschaffungswesen

Wir werden darauf hinwirken, daß die Minister in Singapur Verhandlungen im Rahmen der WTO in Gang bringen, die auf möglichst alle öffentlichen Aufträge und WTO-Mitglieder abstellen.

e) Rechte an geistigem Eigentum

Wir werden zusammenarbeiten, um die volle Umsetzung des TRIPs-Übereinkommens sicherzustellen und das Niveau des Schutzes der geistigen Eigentumsrechte weltweit zu verbessern. Wir werden daran arbeiten, eine umfassende Tagesordnung für künftige Verhandlungen im Rahmen der WTO über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum auszuarbeiten.

f) Neue Fragen

Wir werden in der WTO und/oder in anderen geeigneten Gremien zusammenarbeiten. Wir werden folgenden Bereichen Vorrang geben:

i) Umwelt: Der Bericht für die Ministertagung in Singapur sollte klare Empfehlungen für Beschlüsse sowie Hinweise für die Vorgehensweise bei den weiteren Arbeiten enthalten, damit sichergestellt ist, daß Handel und umweltbezogene Maßnahmen einander ergänzen.

ii) Investitionen: Wir werden bei der Festlegung unserer jeweiligen Politiken eng zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit sollte, wie in der OECD-Ministererklärung von 1995 gefordert, insbesondere zu einem erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen über ein multilaterales Investititonsabkommen führen, in dem feste Grundsätze im Hinblick auf die Liberalisierung und den Schutz von internationalen Investitionen verankert werden. Unterdessen werden wir darauf hinarbeiten, daß diese Frage in Erörterungen mit unseren Partnern in der WTO vertieft wird.

iii) Wettbewerb: Wir werden die Arbeiten über den Spielraum für multilaterale Maßnahmen auf dem Gebiet der Handels­ und der Wettbewerbspolitik fortführen. Unsere Wettbewerbsbehörden werden mit anderen Ländern zusammenarbeiten, um wirksame Kartellregelungen zu entwickeln.

iv) Arbeitsnormen: Wir werden in der WTO und in anderen Foren gemeinsame Anstrengungen im Hinblick darauf unternehmen, daß gewisse Mißverständnisse und Bedenken bei unseren Handelspartnern in bezug auf das Verhältnis von Handel und international anerkannten Arbeitsnormen ausgeräumt werden.

g) Marktzugang: Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten für den Handel

Wir werden bei der Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten für den Handel im bilateralen Rahmen und weltweit im Einklang mit unseren WTO-Verpflichtungen zusammenarbeiten. Angesichts der Bedeutung der Informationsgesellschaft streben wir an, den Abschluß eines Abkommens über die Informationstechnologie herbeizuführen.

Im Hinblick auf die WTO-Ministertagung in Singapur werden wir die Möglichkeit erkunden, ein beidseitig zufriedenstellendes Paket für Zollsenkungen bei gewerblichen Erzeugnissen zu vereinbaren; wir werden prüfen, welche der im Rahmen der Uruguay-Runde eingegangenen Verpflichtungen zu Zöllen gegebenenfalls beschleunigt umgesetzt werden können.

Wir werden zielstrebig daran arbeiten, den von uns beiden eingeräumten Zugang für Erzeugnisse aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen zu verbessern.

h) Internationale Zusammenarbeit in Zollfragen

Wir werden in der Weltzollorganisation gemeinsam tätig werden und mit der Internationalen Handelskammer zusammenarbeiten, um ein umfassendes Modell von Normen und Standards für weltweite Zollverfahren zu entwickeln, und so unter anderem zu einer verstärkten Transparenz und harmonisierten Verfahren bei der Klassifizierung, der Bewertung und den Ursprungsregeln zu gelangen.

i) Rechtswidrige Zahlungen

Wir werden Korruption und Bestechung bekämpfen, indem wir die OECD-Empfehlung aus dem Jahr 1994 betreffend die Bestechung bei internationalen Transaktionen umsetzen.

2. Der Neue Transatlantische Markt

Die Errichtung des Neuen Transatlantischen Marktes wird die folgenden Maßnahmen umfassen, wobei auch die Empfehlungen des transatlantischen Wirtschaftsdialogs berücksichtigt werden:

a) Gemeinsame Untersuchung

Wir werden eine gemeinsame Untersuchung über Mittel und Wege zur Erleichterung des Handels mit Waren und Dienstleistungen und über den weiteren Abbau oder die Beseitigung tarifärer und nichttarifärer Hemmnisse durchführen.

b) Vertrauensbildung

Als Teil eines vertrauensbildenden Prozesses werden wir unsere Anstrengungen zur Lösung bilateraler Handelsfragen und ­streitigkeiten verstärken.

c) Normen, Zertifizierung und Regelungsfragen

Wir streben den möglichst baldigen Abschluß einer Übereinkunft über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung (wozu Zertifizierungs­ und Prüfverfahren gehören) für bestimmte Bereiche an. Wir werden die laufenden Arbeiten in mehreren Bereichen fortführen und weitere Bereiche für die künftige Arbeit ermitteln.

Wir werden bei der Festlegung internationaler Normen eng zusammenarbeiten und dabei die internationalen Einrichtungen in Anspruch nehmen, um zur größtmöglichen Verwendung internationaler Normen zu gelangen, und wir werden ein Höchstmaß an Transparenz, Beteiligung und Nichtdiskriminierung in der Praxis anstreben.

Wir werden der gemeinsamen Ausarbeitung und Umsetzung von Regelungen in bezug auf Anforderungen an die Fahrzeugsicherheit und Maßnahmen zur Verringerung der Luftverunreinigung und der Lärmemission besondere Aufmerksamkeit widmen. Wir werden auf den derzeitigen Anstrengungen zur Erleichterung der internationalen Harmonisierung von Regelungen aufbauen, hierbei unsere jeweiligen Politiken in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz und gleichzeitig beachten, daß - wo immer möglich - eine globale Einheitlichkeit der Regelungen erreicht werden muß.

Wir werden bei der Aufstellung von Regeln verstärkt zusammenarbeiten, insbesondere dahingehend, daß die für die Regelungen zuständigen Stellen veranlaßt werden, der Zusammenarbeit mit ihren jeweiligen transatlantischen Partnern hohen Vorrang einzuräumen und in bezug auf technische und sonstige nichttarifäre Handelshemmnisse, die auf unterschiedliche Regelungen zurückzuführen sind, tätig zu werden. Wir werden insbesondere einen kooperativ ausgerichteten Ansatz zwischen den USA und der EU bei den Prüf­ und Zertifizierungsverfahren unterstützen, indem dafür gesorgt wird, daß Normen sowie gesundheits­ und sicherheitsbezogene Maßnahmen besser miteinander vereinbar sind. Dazu werden wir die Entwicklung von Pilotkooperationsprojekten anstreben.

d) Veterinär­ und Pflanzenschutzfragen

Wir werden ein Abkommen schließen, um einen Rahmen für die Bestimmung der Gleichwertigkeit veterinärrechtlicher Normen und Verfahren für alle lebenden Tiere und alle tierischen Erzeugnisse zu schaffen.

Wir werden die bestehende Zusammenarbeit in Fragen des Pflanzenschutzes und auf dem Gebiet der Vorschriften über Pestizidrückstände weiter ausbauen.

e) Öffentliches Beschaffungswesen

Wir werden anstreben, den Geltungsbereich der bilateralen Verpflichtungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens, die die EU und die USA im Rahmen des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen eingegangen sind, 1996 und auch in der Zeit danach substantiell auszuweiten und uns bei der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Informationstechnologie im Rahmen des Übereinkommens abzustimmen.

f) Geistige Eigentumsrechte

Im Hinblick auf die Verstärkung unserer Anstrengungen zur Lösung der noch bestehenden Probleme auf dem Gebiet der geistigen Eigentumsrechte werden wir 1996 ein Seminar durchführen, auf dem aktuelle und künftige Fragen in diesem Bereich behandelt werden.

g) Finanzdienstleistungen

Wir werden unseren derzeitigen Dialog über die Finanzdienstleistungen auf die finanziellen und wirtschaftlichen Aspekte unserer jeweiligen Beziehungen zu Drittländern ausdehnen.

h) Zusammenarbeit in Zollfragen

Wir werden bestrebt sein, bis Ende 1996 ein Abkommen über Zusammenarbeit und Amtshilfe im Zollbereich zwischen der EG und den USA zu schließen. Das Abkommen sollte folgendes umfassen:

- Zusammenarbeit im Zollbereich: Vereinfachung der Zollverfahren, Informatisierung (Information, Datenaustausch, gemeinsamer Zugang zu Datenbanken usw.), Konsultationen in internationalen Organisationen, Arbeitsmethoden;

- Amtshilfe: Austausch von Informationen über Vollzugsmaßnahmen, Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Zollfahndung, Schutz des geistigen Eigentums, Wirtschaftsbetrug, illegaler Handel mit Kernmaterial, Handel mit Chemikalien, die strengen Beschränkungen unterworfen sind;

- Programme für den Austausch von Beamten.

i) Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation

Wir werden den bilateralen Dialog zur Informationsgesellschaft auf eine breitere Basis stellen und intensivieren, um gemeinsame Vorstellungen über globale Fragen zu entwickeln, darunter den Zugang zu Informationsdiensten über öffentliche Einrichtungen, Reformen von Regelungen und technologischeZusammenarbeit;hierzu sollten weiter Sachverständigengespräche in den folgendenBereichen stattfinden:

- Zusammenschaltung und Interoperabilität, einschließlich Normungsfragen (insbesondere in bezug auf Schnittstellen, Netzabschlußgeräte, Mobiltelephone, digitales Fernsehen/hochauflösendes Fernsehen;

- Universaldienst;

- vorwettbewerbliche Verbundpolitik und ­grundsätze;

- Zugang zu Informationen und Schutz geistiger Eigentumsrechte;

- Satellitenpolitik;

- Geschäftskommunikation;

- Privatsphäre und Datenschutz;

- gesamtgesellschaftliche Auswirkungen, öffentliche Dienste und Beschäftigung eingeschlossen.

Dieser Dialog wird sich auch auf die neuen gesetzes­ und ordnungspolitischen Maßnahmen erstrecken, die vorgeschlagen werden oder sich in Vorbereitung befinden, damit Fortschritte in den genannten Bereichen erzielt werden können, einschließlich Fragen der Transparenz in ordnungspolitischer Hinsicht.

Im Rahmen der verstärkten wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit werden wir darauf hinarbeiten, die Hindernisse abzubauen, die einer Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und Entwicklung in bezug auf Information und Kommunikation im Wege stehen, und die Durchführung der globalen G7­Projekte für die Informationsgesellschaft zur Förderung von Innovationen und zur Sicherstellung der Zusammenschaltung und der Interoperabilität gemeinsam unterstützen. Außerdem werden wir Informationen über laufende und geplante Forschungsprogramme auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie austauschen mit dem Ziel, konkrete bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung zu fördern.

Wir werden ferner die mit Rechtsvorschriften zusammenhängenden Fragen betreffend die Bereitstellung von interaktiven und internationalen On­line-Diensten mit dem Ziel eines maximalen Ausbaus dieser Dienste erörtern, der für den Erfolg des Übergangs zu einer Informationsgesellschaft beiderseits des Atlantiks von entscheidender Bedeutung ist.

Wir werden im Hinblick auf die Einbeziehung der Entwicklungsländer in die globale Informationsgesellschaft zusammenarbeiten, zunächst durch Unterstützung der Konferenz zur Informationsgesellschaft 1996 in Südafrika und durch unsere Beteiligung in der Internationalen Fernmelde-Union.

j) Wettbewerb

Wir werden die bilaterale Zusammenarbeit auf der Grundlage des Abkommens zwischen der EG und den USA aus dem Jahr 1991 fortsetzen und weiter ausbauen. Wir werden die Möglichkeiten einer vertieften Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen einschließlich der Möglichkeit eines weiteren Abkommens prüfen.

k) Datenschutz

Wir werden Fragen des Datenschutzes prüfen mit dem Ziel, die Informationsströme zu erleichtern, und uns zugleich auch mit den Risiken einer Gefährdung der Privatsphäre befassen.

l) Verkehr

Wir werden

- eine Arbeitsgruppe für Konsultationen über die Konzeption und die Implementierung von Satellitenortungssystemen einsetzen;

- die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA in bezug auf das Luftverkehrsmanagement verbessern sowie

- Konsultationen über die Sicherheit im Seeverkehr und die Qualifikation der Besatzungen führen.

m) Energie

Wir werden die Kontakte und die Zusammenarbeit in Energiefragen, wie etwa die ökologischen Auswirkungen der Energiepolitik auf den ordnungspolitischen Rahmen des Energiesektors, die technische Unterstützung für Drittländer und die Energietechnik, unter anderem gegebenenfalls durch Kontakte in multilateralen Gremien, verstärken.

n) Biotechnologie

Wir werden die ordnungspolitische Zusammenarbeit fördern, unter anderem auch im Hinblick auf genetisch veränderte Organismen, und die bilaterale Zusammenarbeit bei der Vorbereitung multilateraler Treffen und Verhandlungen (VN, FAO, OECD, Codex Alimentarius und Übereinkommen über die biologische Vielfalt) ausbauen.

Wir werden die Tätigkeiten der Task Force der EU und der USA zur Biotechnologie fortführen und in diesem Zusammenhang gemeinsame Forschungsanstrengungen auf dem Gebiet der Neuroinformatik und der Meeresbiotechnologie fördern.

o) Sicherheit und Gesundheitsschutz

Wir werden die Möglichkeiten eines Abkommens für den Austausch von Informationen über Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel Normen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Festlegung von Regelungen, Tätigkeiten mit hohem Risiko, krebserregende Stoffe am Arbeitsplatz, Toxikologie, Testprogramme, Ausbildungs­ und Informationsprogramme sowie statistische Erhebungen und Sammlung von Daten sondieren.

Wir werden prüfen, ob verbesserte Mechanismen für den rechtzeitigen Austausch von Informationen über die allgemeine Produktsicherheit, einschließlich der Rücknahme von Produkten vom Markt, geschaffen werden können.

3. Beschäftigung und Wachstum

In Anbetracht der umfassenden Bedeutung der Schaffung von Arbeitsplätzen verpflichten wir uns zur Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Ergebnisse der Beschäftigungskonferenz von Detroit und der Initiative des G7­Gipfels. Wir sehen einer weiteren Zusammenarbeit im Vorfeld der Beschäftigungskonferenz der G7 in Frankreich und auf dem nächsten G7-Gipfeltreffen im Sommer 1996 sowie in anderen Foren wie der OECD und der Internationalen Arbeitsorganisation erwartungsvoll entgegen.

Wir werden eine gemeinsame Arbeitsgruppe für Beschäftigungs­ und Arbeitsmarktfragen einsetzen. Wir werden den Dialog vor allem über folgende Themen intensivieren: neue Formen der Zusammenarbeit der Sozialpartner, stärkere Investition in Humanressourcen (einschließlich Bildung und Ausbildung), Erleichterung des Übergangs von der Schule in das Berufsleben und von einer Beschäftigung zur nächsten Beschäftigung, aktive Arbeitsmarktpolitik und Verhältnis zwischen Arbeit und Sozialleistungen, Beschäftigung und neue Technologien sowie Förderung des Unternehmertums.

Wir werden unseren Meinungsaustausch über makroökonomische Fragen fortsetzen und dabei die Bedeutung gesunder makroökonomischer Rahmenbedingungen sowohl für den Aufbau einer harmonischen Beziehung als auch für die Förderung eines nichtinflationären Wachstums, die Verringerung der Ungleichgewichte und die internationale finanzielle Stabilität berücksichtigen.

IV. BRÜCKENSCHLAG ÜBER DEN ATLANTIK

Wir erkennen an, daß das transatlantische Verhältnis im nächsten Jahrhundert nur dann wirklich abgesichert ist, wenn die kommenden Generationen dessen Bedeutung ebenso verstehen, wie es ihre Eltern und Großeltern taten. Wir stehen in der Pflicht, eine aktive und kraftvolle transatlantische Gemeinschaft durch Vertiefung und Ausweitung der zwischen uns bestehenden Beziehungen auf kommerziellem, sozialem, kulturellem, wissenschaftlichem und bildungspolitischem Gebiet zu fördern.

1. Transatlantischer Wirtschaftsdialog

Wir werden den Aufbau des Transatlantischen Wirtschaftsdialogs als festen Bestandteil unserer umfassenderen Anstrengungen zur Intensivierung unserer bilateralen Beziehungen unterstützen und fördern. Die erfolgreiche Konferenz führender Wirtschaftsvertreter aus der EU und den USA, die am 10. und 11. November 1995 in Sevilla stattgefunden hat, war ein bedeutender Schritt in diese Richtung. Wir begrüßen es, daß die Teilnehmer sich auf eine Reihe gemeinsamer Empfehlungen einigen konnten, die den Aufbau eines noch stabileren Rahmens für den Handel sowie den Investitions­, Kapital­ und Technologiefluß über den Atlantik hinweg zum Gegenstand haben. Wir unterstützen diese Empfehlungen und ermuntern die Wirtschaft beider Seiten, möglichen Verbesserungen der transatlantischen Handelsbeziehungen weiterhin Aufmerksamkeit zu schenken.

Wir haben die in Sevilla angenommenen Empfehlungen sorgfältig geprüft und einige von ihnen bereits in unseren vorliegenden Aktionsplan aufgenommen. Die zuständigen Stellen auf beiden Seiten werden bei der Prüfung der Folgemaßnahmen zu den zahlreichen weiteren Anregungen, welche sich aus der Tagung in Sevilla ergeben, mit den führenden Wirtschaftsvertretern eng zusammenarbeiten und auf dem nächsten EU­US-Gipfeltreffen Bericht erstatten.

2. Ausbau der Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Wir werden bis zum Jahr 1997 ein neues, umfassendes Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der EU für die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit, das auf dem Grundsatz des beiderseitigen Interesses beruht, mit dem Ziel aushandeln, ausgewogene Vorteile für beide Seiten zu erbringen.

Wir werden am Zustandekommen des Abkommens über intelligente Fertigungssysteme (fortgeschrittene Technologien und Robotik) arbeiten.

In dem Bewußtsein, daß Fortschritte in Wissenschaft und Technologie die Grundlage für unsere Fähigkeit zur Bewältigung der globalen Herausforderungen und zur Förderung des Wirtschaftswachstums bilden, werden wir wissenschaftliche und technologische Kooperationsprojekte zur Unterstützung der in diesem Dokument genannten Schwerpunktbereiche fördern.

Zudem werden wir uns um die Ermittlung von Kooperationsprojekten und den Austausch von Informationen zu grenzübergreifenden Fragen wie Verkehr, Gesundheitsschutz und globale Klimaänderungen bemühen. Beispiele für spezifische Projekte wären unter anderem der intermodale Transport und Schnellumladetechniken, intelligente Transportsysteme, die prospektive Untersuchung des Reiseverhaltens, die Entwicklung eines Malaria-Impfstoffes sowie die Untersuchung der Umwelthygiene und der Auswirkungen von Strahlungen.

3. Völkerverständigung

Wir werden

- unsere Bürger auffordern, ihre Kontakte auf unterschiedlichsten Ebenen ­ Jugend, Berufswelt, Reflexionsgremien ­ zu verstärken, damit die transatlantische Beziehung stärker durch die Basis unterstützt und der Fluß der Ideen zur Lösung gemeinsamer Probleme bereichert wird;

- auf die baldige Schaffung der gemeinsamen Konsortien und die Realisierung der "Fulbright Awards" sowie sonstiger in unserem Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung, der Berufsbildung und der Ausbildung vorgesehenen Tätigkeiten hinwirken;

- bei der Reform der Hochschulbildung in den Ländern Mittel­ und Osteuropas, Rußland, der Ukraine, den NUS und der Mongolei zusammenarbeiten, indem wir diejenigen Projekte des TEMPUS-Programms der EU, an denen bereits US-Partneruniversitäten beteiligt sind, ermitteln und beurteilen und die Möglichkeiten für eine noch breitere Teilnahme von US-Universitäten an TEMPUS-Projekten sondieren;

- das Studium des politischen Systems der anderen Seite sowie der Geschichte, der Kultur und der Sprache der jeweiligen Völker fördern;

- die freiwillige Zusammenarbeit und die Informationsverbreitung im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung von Hochschulstudiengängen und akademischen Graden in den EU-Mitgliedstaaten und den USA fördern;

- Mittel und Wege prüfen, um eine stärkere private Unterstützung des Austauschs im Rahmen von Bildungsmaßnahmen, einschließlich Stipendien und Lehrpraktika, zu erzielen;

- im Bereich der Berufsausbildung Informationen austauschen und bei Innovationen zusammenarbeiten und bestrebt sein, im Frühjahr 1996 eine Konferenz über die Berufsbildung einzuberufen;

- die Möglichkeiten prüfen, durch Einsatz neuer Technologien eine Verbindung zwischen Bildungs­ und Ausbildungseinrichtungen, einschließlich Schulen, der EU und der USA herzustellen, sowie

- das Konzept von Partnerstädten zur Förderung des Austauschs unterstützen.

4. Information und Kultur

Wir werden Mittel und Wege prüfen, um

- Projekte für künstlerische und kulturelle Zusammenarbeit, wie den Austausch im Bereich der bildenden Künste, des Theaters, des Balletts und der Musik (Orchester und Musikgruppen) sowie die Koproduktion von Filmen und Fernsehprogrammen, zu fördern;

- die Kenntnis literarischer Werke zu erweitern und die literarische Kreativität zu fördern, wobei mit dem Privatsektor die Förderung eines europäisch-amerikanischen Literaturpreises geprüft werden soll,

- die Kenntnis von Programmen über das kulturelle und künstlerische Erbe zu verbessern.

Wir werden im Rahmen von INTERNET einen schnellen und leichten Zugang zur Neuen Transatlantischen Agenda, zum Gemeinsamen Aktionsplan EU-USA, zur Information über Studien betreffend die EU und die USA, zu Verzeichnissen von einschlägigen Bibliotheksbeständen sowie zu sonstigem Material, das für die Beziehungen zwischen EU und USA von Bedeutung ist, anbieten.

Es wird Konsultationen und eine Zusammenarbeit in bezug auf die Ausarbeitung einer mittelfristigen Kommunikationsstrategie geben, die darauf abzielen wird, der Öffentlichkeit beiderseits des Atlantik die EU­US-Dimension näher zu bringen.