Auf dem Gipfeltreffen zwischen der EU und den USA am 3. Dezember 1995 in Madrid unterzeichneten der Präsident des Europäischen Rates, Herr Felipe GONZALEZ, und der Präsident der Europäischen Kommission, Herr Jacques SANTER, einerseits und der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Herr Bill CLINTON, andererseits die Neue Transatlantische Agenda, der ein Gemeinsamer Aktionsplan beigefügt ist.
(Vollständiger Text in der Anlage).
ANLAGE
DIE NEUE TRANSATLANTISCHE AGENDA
Wir, die Vereinigten Staaten von Amerika und die
Europäische Union, bekräftigen unsere Überzeugung,
daß die Bande zwischen unseren Völkern gegenwärtig
ebenso fest sind wie während des letzten halben Jahrhunderts.
Mehr als 50 Jahre lang spielte die transatlantische Partnerschaft
bei den Bemühungen um Frieden und Wohlstand sowohl für
uns selbst als auch für die Welt eine führende Rolle.
Zusammen haben wir dazu beigetragen, daß aus Gegnern Verbündete
und aus Diktaturen Demokratien wurden. Zusammen haben wir Institutionen
und Strukturen der Zusammenarbeit geschaffen, durch die unsere
Sicherheit und unsere wirtschaftliche Stärke gewährleistet
wurden. Dies waren heroische Leistungen.
Heute sind wir mit neuen Herausforderungen im Inland
wie auch im Ausland konfrontiert. Um mit ihnen fertig zu werden,
müssen wir die Partnerschaft, die uns so gute Dienste geleistet
hat, weiter stärken und anpassen. Herausforderungen im Inland
sind aber kein Grund dafür, den Blick nur nach innen zu wenden;
wir können aus unseren jeweiligen Erfahrungen lernen und
neue transatlantische Brücken schlagen. Vor allem anderen
müssen wir die Gelegenheit beim Schopf ergreifen, die sich
mit der historischen Umwandlung Europas bietet, um die Demokratie
und die freie Marktwirtschaft auf dem gesamten Kontinent zu konsolidieren.
Wir haben eine gemeinsame strategische Vision von
Europas künftiger Sicherheit. Gemeinsam haben wir einen Kurs
festgelegt, der den dauerhaften Frieden in Europa bis ins nächste
Jahrhundert hinein gewährleisten soll. Wir sind die Verpflichtung
eingegangen, eine neue europäische Sicherheitsarchitektur
zu schaffen, in deren Rahmen die Nordatlantikvertragsorganisation,
die Europäische Union, die Westeuropäische Union, die
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
und der Europarat jeweils eine sich ergänzende und gegenseitig
stützende Rolle spielen sollen.
Wir bekräftigen die Unteilbarkeit der transatlantischen
Sicherheit. Die NATO bleibt für ihre Mitglieder weiterhin
das Herzstück der transatlantischen Sicherheit und sorgt
für die unerläßliche Verbindung zwischen Nordamerika
und Europa. Eine weitere Anpassung der politischen und militärischen
Strukturen der Allianz, so daß sowohl das volle Spektrum
ihrer Aufgaben als auch die Entwicklung der im Entstehen begriffenen
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität
deutlich werden, wird den europäischen Pfeiler der Allianz
stärken.
Was den Beitritt neuer Mitglieder zur NATO und zur
EU anbelangt, so sollten diese Prozesse, die autonom, aber dennoch
komplementär sind, wesentlich zum Ausbau von Sicherheit,
Stabilität und Wohlstand in ganz Europa beitragen. Die Unterstützung
der Partnerschaft für den Frieden sowie des Nordatlantischen
Kooperationsrates und die Schaffung einer Sicherheitspartnerschaft
zwischen der NATO und Rußland sowie zwischen der NATO und
der Ukraine werden zu einer beispiellosen Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen
führen.
Wir stärken die OSZE, damit sie ihren Möglichkeiten
zur Verhütung destabilisierender regionaler Konflikte und
zur Förderung der Aussichten auf Frieden, Sicherheit, Wohlstand
und Demokratie für alle gerecht werden kann.
Unsere gemeinsame Sicherheit kann noch erhöht
werden durch eine Stärkung und Bestätigung der Bande
zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten
innerhalb des Beziehungsgeflechts, das uns schon miteinander verbindet.
Unsere wirtschaftlichen Beziehungen stützen
unsere Sicherheit und mehren unseren Wohlstand. Zwischen uns bestehen
weltweit die umfangreichsten zweiseitigen Handels- und Investitionsbeziehungen.
Wir sind in besonderem Maße dafür verantwortlich, daß
die multilateralen Bemühungen weltweit zu einer offeneren
Regelung für Handel und Investitionen führen. Unsere
Zusammenarbeit hat alle globalen Handelsvereinbarungen
von der Kennedy-Runde bis zur Uruguay-Runde ermöglicht.
Im Rahmen der G7 arbeiten wir auf die Förderung des globalen
Wachstums hin. Und im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung bemühen wir uns um Strategien,
um die strukturelle Arbeitslosigkeit zu überwinden und dem
demographischen Wandel Rechnung zu tragen.
Wir sind entschlossen, einen Neuen Transatlantischen
Markt zu schaffen, durch den die Handels- und Investitionsmöglichkeiten
erweitert und auf beiden Seiten des Atlantiks vermehrt Arbeitsplätze
geschaffen werden. Diese Initiative wird außerdem zur Dynamik
der Weltwirtschaft beitragen.
An der Schwelle zu einem neuen Jahrhundert gilt es,
eine neue Welt zu formen eine Welt voller Möglichkeiten,
aber auch mit Herausforderungen, die nicht weniger kritisch sind
als die, mit denen frühere Generationen konfrontiert waren.
Mit diesen Herausforderungen kann die internationale Gemeinschaft
einzig und allein durch Zusammenarbeit fertig werden, ebenso wie
diese Möglichkeiten nur von allen gemeinsam voll genutzt
werden können. Wir werden mit anderen Staaten bilateral,
im Rahmen der Vereinten Nationen und auch in anderen multilateralen
Gremien zusammenarbeiten.
Wir sind entschlossen, unsere politische und wirtschaftliche
Partnerschaft als eine gewaltige Kraft für das Gute in der
Welt auszubauen. In dieser Absicht werden wir auf den umfassenden
Konsultationen, die durch die Transatlantische Erklärung
von 1990 und die Schlußfolgerungen unseres Gipfeltreffens
im Juni 1995 geschaffen wurden, aufbauen und eine gemeinsame Aktion
in Gang bringen.
Wir verabschieden heute eine Neue Transatlantische
Agenda, die auf einem Aktionsrahmen mit den folgenden vier
Hauptzielen beruht:
Förderung von Frieden und Stabilität,
Demokratie und Entwicklung in der ganzen Welt.
Gemeinsam werden wir uns dafür einsetzen, für immer
mehr Stabilität und Wohlstand in Europa zu sorgen, die Demokratie
und die wirtschaftlichen Reformen in Mittel- und Osteuropa wie
auch in Rußland, in der Ukraine und in anderen NUS zu fördern,
den Frieden im Nahen Osten zu sichern, die Menschenrechte zu
fördern, die Nichtverbreitung von Kernwaffen voranzutreiben
und in Entwicklungsfragen und bei der humanitären Hilfe zusammenzuarbeiten.
Reaktion auf globale Herausforderungen.
Gemeinsam werden wir gegen internationale Kriminalität, Drogenhandel
und Terrorismus vorgehen, uns den Bedürfnissen von Flüchtlingen
und Vertriebenen zuwenden, die Umwelt schützen und Krankheiten
bekämpfen.
Beitrag zur Expansion des Welthandels und zu
engeren wirtschaftlichen Beziehungen.
Gemeinsam werden wir das multilaterale Handelssystem stärken
und konkrete, praktische Maßnahmen zur Förderung engerer
wirtschaftlicher Beziehungen treffen.
Brückenschlag über den Atlantik.
Gemeinsam werden wir mit unseren Unternehmern, Wissenschaftlern,
Lehrkräften und anderen daran arbeiten, die Kommunikation
zu verbessern und zu gewährleisten, daß auch künftige
Generationen sich genauso wie wir für die Entwicklung einer
umfassenden und gleichberechtigten Partnerschaft einsetzen.
Innerhalb dieses Rahmens haben wir einen umfassenden Gemeinsamen Aktionsplan EU-USA entwickelt. Wir werden in der Zeit bis zu unserem nächsten Gipfeltreffen den folgenden Aktionen besonderen Vorrang geben:
I. FÖRDERUNG VON FRIEDEN UND STABILITÄT,
DEMOKRATIE UND ENTWICKLUNG ÜBERALL IN DER WELT
- Wir verpflichten uns, entschlossen und rasch gemeinsam
und mit anderen Partnern dafür zu wirken, den Frieden herzustellen,
den Wiederaufbau der im Kriege verwüsteten Regionen des ehemaligen
Jugoslawien zu fördern und wirtschaftliche und politische
Reformen sowie neue demokratische Institutionen zu unterstützen.
Wir werden zusammenarbeiten, um folgendes zu gewährleisten:
1. die Achtung der Menschenrechte, der Rechte von Minderheiten
und der Rechte der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere
des Rechts auf Rückkehr; 2. die Achtung der Arbeit des vom
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingerichteten Gerichtshofs
für die Untersuchung von Kriegsverbrechen, um die internationale
strafrechtliche Verantwortlichkeit durchzusetzen; 3. die Schaffung
eines Rahmens für freie und gerechte Wahlen in Bosnien-Herzegowina,
sobald die Umstände dies erlauben, und 4. die Durchführung
des vereinbarten Prozesses der Rüstungskontrolle, der Abrüstung
und vertrauensbildender Maßnahmen. Neben unserer humanitären
Hilfe werden wir einen Beitrag zum Wiederaufbau leisten, sofern
die Bestimmungen des Friedensplans im Zusammenhang mit einer möglichst
weitgehenden Lastenteilung mit anderen Geberländern und unter
Nutzung der Erfahrungen internationaler Institutionen, der Europäischen
Kommission und aller maßgeblichen bilateralen Geberländer
im Koordinierungsmechanismus zur Anwendung kommen.
- Wir werden die mittel und osteuropäischen
Länder bei ihren Bemühungen um den Umbau ihrer Wirtschaft
und die Stärkung ihrer demokratischen und marktwirtschaftlichen
Institutionen unterstützen. Ihr Eintreten für demokratische
Regierungssysteme, für die Wahrung der Rechte von Minderheiten
und der Menschenrechte, für eine marktorientierte Wirtschaft
und für gute Beziehungen zu den jeweiligen Nachbarländern
wird ihre Integration in unsere Institutionen erleichtern. Wir
werden Schritte unternehmen, um unsere Zusammenarbeit zu intensivieren,
die auf den Informationsaustausch, die Koordinierung der Hilfsprogramme
und die Festlegung gemeinsamer Aktionen, auf den Schutz der Umwelt
und die Gewährleistung der Sicherheit der Kernkraftwerke
dieser Länder abzielt.
Wir sind entschlossen, unsere Zusammenarbeit zur Konsolidierung von Demokratie und Stabilität in Rußland, in der Ukraine und in anderen NUS zu verstärken. Wir fühlen uns verpflichtet, mit ihnen zusammenzuarbeiten im Hinblick auf die Stärkung der demokratischen Institutionen und der Marktreformen, den Schutz der Umwelt, die Sicherung ihrer Kernkraftwerke und die Förderung ihrer Integration in die Weltwirtschaft. Eine dauerhafte und stabile Sicherheitsstruktur für Europa muß diese Nationen miteinbeziehen. Wir beabsichtigen, weiterhin eine enge Partnerschaft
mit einem demokratischen Rußland aufzubauen.
Eine unabhängige, demokratische, stabile und kernwaffenfreie
Ukraine wird zur Sicherheit und Stabilität in Europa beitragen;
wir werden zur Unterstützung ihrer demokratischen und wirtschaftlichen
Reformen zusammenarbeiten.
Wir werden die türkische Regierung bei
ihren Bemühungen um eine Stärkung der Demokratie und
die Durchführung wirtschaftlicher Reformen unterstützen,
um die weitere Einbeziehung der Türkei in die transatlantische
Gemeinschaft zu fördern.
Wir werden auf eine Lösung der ZypernFrage
hinarbeiten und dabei den voraussichtlichen Beitritt Zyperns zur
Europäischen Union berücksichtigen. Wir werden die Vermittlungsmission
des VN-Generalsekretärs unterstützen und den Dialog
zwischen und mit den zyprischen Volksgruppen fördern.
Wir bekräftigen unser Engagement für
die Schaffung eines gerechten, dauerhaften und umfassenden Friedens
im Nahen Osten. Wir werden auf den jüngsten Erfolgen des
Friedensprozesses, einschließlich der kühnen Schritte
Jordaniens und Israels, aufbauen und uns gemeinsam bemühen,
die bereits getroffenen Vereinbarungen zu unterstützen und
den Friedensprozeß auszuweiten. Wir nehmen zur Kenntnis,
daß mit der Unterzeichnung des israelisch-palästinensischen
Interimsabkommens bereits ein wesentlicher Schritt getan wurde;
wir werden auf der Konferenz für Wirtschaftshilfe für
das palästinensische Volk eine aktive Rolle spielen, die
Wahlen in Palästina unterstützen und unseren Ehrgeiz
daran setzen, Erzeugnissen aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen
leichteren Zugang zu gewähren. Wir werden die regionalen
Parteien zur Durchführung der Schlußfolgerungen des
Gipfeltreffens von Amman ermutigen und sie dabei unterstützen.
Wir werden außerdem in unseren Anstrengungen zur Förderung
des Friedens zwischen Israel, Libanon und Syrien fortfahren. Wir
werden die Aufhebung des arabischen Boykotts gegenüber Israel
aktiv anstreben.
Wir verpflichten uns, bei unserer Präventiv
und Krisendiplomatie enger zusammenzuarbeiten, auf humanitäre
Notsituationen wirksam zu reagieren, eine dauerhafte und umweltgerechte
Entwicklung und den Aufbau demokratischer Gesellschaften zu fördern
sowie für die Menschenrechte einzutreten.
- Wir sind übereingekommen, Entwicklungs- und
humanitäre Hilfsmaßnahmen zu koordinieren und in diesen
Bereichen zusammenzuarbeiten und gemeinsam vorzugehen. Zu diesem
Zweck werden wir eine Konsultationsgruppe auf hoher Ebene einsetzen,
die die derzeitigen Fortschritte überprüfen, die Politiken
und Prioritäten beurteilen und Projekte und Regionen für
den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit festlegen soll.
- Wir werden bei der Entwicklung eines Plans zur
wirtschaftlichen und sozialen Reform der VN verstärkt zusammenarbeiten.
Wir werden uns gemeinsam um dringend benötigte Lösungen
für die Finanzkrise des VN-Systems bemühen. Wir sind
entschlossen, unsere Verpflichtungen, einschließlich unserer
finanziellen Verpflichtungen, einzuhalten. Gleichzeitig müssen
die VN ihre Mittel für Maßnahmen von höchster
Priorität verwenden; das System muß reformiert werden,
um seinen grundlegenden Zielen gerecht werden zu können.
- Wir werden die Energieentwicklungsorganisation
für die koreanische Halbinsel (KEDO) unterstützen und
damit unseren gemeinsamen Wunsch zum Ausdruck bringen, wesentliche
Herausforderungen, die sich weltweit im Zusammenhang mit der Verbreitung
von Kernwaffen stellen, zu bewältigen.
II. REAKTION AUF GLOBALE HERAUSFORDERUNGEN
Wir sind entschlossen, in unserem gemeinsamen Kampf gegen die Geißel des internationalen Verbrechens, des Drogenhandels und des Terrorismus neue Schritte zu unternehmen. Wir verpflichten uns zu einer aktiven praktischen Zusammenarbeit zwischen den USA und dem künftigen europäischen Polizeiamt, EUROPOL. Wir werden gemeinsam in Mittel und Osteuropa, Rußland, der Ukraine, anderen NUS und sonstigen Regionen der Welt die laufenden Ausbildungsprogramme und Einrichtungen für Beamte, die mit der Bekämpfung der Kriminalität betraut sind, unterstützen und einen Beitrag dazu leisten.
Wir werden zusammenarbeiten, um unsere multilateralen
Bemühungen zum Schutz der globalen Umwelt und zur Entwicklung
von umweltpolitischen Strategien für ein weltweites umweltgerechtes
Wachstum zu verstärken. Wir werden unsere Verhandlungspositionen
in wichtigen globalen Umweltfragen, wie Klimaveränderung,
Abbau der Ozonschicht, schwerflüchtige organische Schadstoffe,
Wüstenbildung, Erosion und Bodenverseuchung aufeinander abstimmen.
Wir werden koordinierte Initiativen treffen zur Verbreitung von
Umwelttechnologien und zur Verringerung der Gefährdung der
Volksgesundheit durch gefährliche Stoffe, insbesondere durch
Blei. Wir werden unsere bilaterale Zusammenarbeit in den Bereichen
Chemikalien, Biotechnologie und Luftverschmutzung intensivieren.
Wir sind entschlossen, ein wirksames globales
Frühwarnsystem und ein Netz zur Bekämpfung von neuen
und erneut auftretenden übertragbaren Krankheiten, wie beispielsweise
von Aids und dem Ebolavirus, zu schaffen und zum Einsatz zu bringen
und die Ausbildung und den Austausch von Personal in diesem Bereich
zu fördern. Gemeinsam fordern wir andere Nationen auf, sich
uns anzuschließen, damit diese Krankheiten wirksamer bekämpft
werden.
III. BEITRAG ZUR AUSWEITUNG DES WELTHANDELS UND
ZUR SCHAFFUNG ENGERER WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN
- Wir haben eine besondere Verantwortung dafür,
das multilaterale Handelssystem zu stärken, die Welthandelsorganisation
zu unterstützen und uns an vorderster Front für die
Öffnung von Märkten für Handel und Investitionen
einzusetzen.
- Wir werden zur Ausweitung des Welthandels beitragen, indem wir unsere im Rahmen der Uruguay-Runde eingegangenen Verpflichtungen vollständig umsetzen; wir werden bemüht sein, noch unerledigte Angelegenheiten fristgerecht zum Abschluß zu bringen, und werden auf ein erfolgreiches und umfassendes Ergebnis der Ministertagung der Welthandelsorganisation (WTO) im Dezember 1996 in Singapur hinwirken. In diesem Zusammenhang werden wir die Möglichkeiten einer Vereinbarung über ein für alle Seiten zufriedenstellendes Paket von Zollsenkungen für gewerbliche Waren sondieren und die Frage prüfen, ob einige der im Rahmen der Uruguay-Runde eingegangenen Verpflichtungen im Zollbereich beschleunigt umgesetzt werden können. Angesichts der Bedeutung der Informationsgesellschaft leiten
wir eine spezifische Maßnahme in die Wege,
um zu versuchen, ein Übereinkommenüber die Informationstechnologie
zu schließen.
- Wir werden zusammenarbeiten im Hinblick auf den
erfolgreichen Abschluß eines multilateralen Investitionsabkommens
im Rahmen der OECD, in dem strenge Grundsätze in bezug auf
die Liberalisierung und den Schutz internationaler Investitionen
verankert werden. In der Zwischenzeit werden wir bemüht sein,
mit unseren WTO-Partnern eine Aussprache über diese Frage
in die Wege zu leiten. Wir werden in den entsprechenden Gremien
Probleme zur Sprache bringen, bei denen sich Handelsfragen mit
Anliegen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz, international anerkannten
Arbeitsnormen und der Wettbewerbspolitik überschneiden. Entsprechend
den von uns im Rahmen der WTO eingegangenen Verpflichtungen werden
wir gemeinsam zur Schaffung zusätzlicher bilateraler und
weltweiter Handelsmöglichkeiten beitragen.
Ohne unserer Zusammenarbeit in multilateralen
Gremien dadurch Abbruch zu tun, werden wir durch einen schrittweisen
Abbau oder die Beseitigung von Hemmnissen für den freien
Waren, Dienstleistungs und Kapitalverkehr zwischen
unseren Ländern einen Neuen Transatlantischen Markt schaffen.
Wir werden gemeinsam eine Untersuchung darüber anstellen,
wie der Handel mit Waren und Dienstleistungen erleichtert und
wie tarifäre und nichttarifäre Hemmnisse abgebaut oder
beseitigt werden können.
Wir werden die Zusammenarbeit im Regelungsbereich
insbesondere dadurch fördern, daß wir die Regelungsbehörden
ermutigen, der Zusammenarbeit mit den entsprechenden transatlantischen
Stellen einen hohen Vorrang einzuräumen, damit die technischen
und nichttarifären Handelshemmnisse, die sich aus unterschiedlichen
Regelungsprozessen ergeben, angegangen werden. Wir setzen uns
zum Ziel, möglichst bald ein Abkommen über die gegenseitige
Anerkennung von Konformitätsbewertungen (einschließlich
Zertifikations und Prüfverfahren) für bestimmte
Sektoren zu schließen. Wir werden die laufenden Arbeiten
in verschiedenen Sektoren fortsetzen und weitere Schwerpunktbereiche
ermitteln.
Wir werden bemüht sein, bis Ende 1996
ein Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den
USA über Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung
im Zollbereich zu schließen.
Damit unsere Völker neu entwickelte
Informationstechnologien und diensteistungen in vollem Umfang
nutzen können, werden wir auf die Verwirklichung einer transatlantischen
Informationsgesellschaft hinarbeiten.
In Anbetracht der übergreifenden Bedeutung
der Schaffung von Arbeitsplätzen verpflichten wir uns, bei
den Folgemaßnahmen zu der Beschäftigungskonferenz in
Detroit und zu der Initiative des G7Gipfels zusammenzuarbeiten.
Wir freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit bei der Vorbereitung
der G7Beschäftigungskonferenz in Frankreich und auf
dem nächsten G7Gipfel im Sommer 1996 sowie in anderen
Gremien, wie beispielsweise der OECD. Wir werden eine gemeinsame
Arbeitsgruppe für Beschäftigungs und Arbeitsfragen
einsetzen.
IV. BRÜCKENSCHLAG ÜBER DEN ATLANTIK
- Wir sind uns dessen bewußt, daß die
Unterstützung unserer Partnerschaft durch die Öffentlichkeit
gestärkt und ausgeweitet werden muß. Im Hinblick darauf
werden wir bemüht sein, die kommerziellen, sozialen, kulturellen,
wissenschaftlichen und bildungspolitischen Verbindungen zwischen
unseren Völkern zu vertiefen. Wir verpflichten uns, bei der
gegenwärtigen und den künftigen Generationen das gegenseitige
Verständnis und den Sinn für ein gemeinsames Ziel zu
wecken, die unsere Beziehungen in der Nachkriegszeit gekennzeichnet
haben.
- Wir werden diese anspruchsvollen Ziele nicht ohne
die Unterstützung unserer jeweiligen Wirtschaftskreise erreichen
können. Wir werden die Entwicklung der transatlantischen
Geschäftsbeziehungen als integralen Bestandteil unserer umfassenderen
Bemühungen zur Stärkung unseres bilateralen Dialogs
fördern. Die erfolgreiche Konferenz führender Geschäftsleute
aus Europa und den USA vom 10./11. November 1995 in Sevilla
war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Eine Reihe von Empfehlungen
dieser Konferenz sind bereits in unseren Aktionsplan aufgenommen
worden, und wir werden konkrete Folgemaßnahmen im Anschluß
an andere Empfehlungen in Betracht ziehen.
- Wir werden intensiv darauf hinwirken, daß bis 1997 ein neues umfassendes Abkommen zwischen der EG und den USA über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit geschlossen wird.
- Wir sind überzeugt davon, daß das kürzlich
zwischen der EU und den USA geschlossene Abkommen über Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der allgemeinen und der beruflichen Bildung eine
Art Katalysator für ein breites Spektrum innovativer Maßnahmen
der Zusammenarbeit sein kann, die Studenten und Lehrern unmittelbar
zugute kommen. Wir werden prüfen, wie eine umfangreichere
private Unterstützung für bildungspolitische Austauschprogramme
erreicht werden könnte, einschließlich Stipendien und
Programmen für medizinische Praktika. Wir werden uns für
die Einführung neuer Technologien in den Klassenzimmern einsetzen,
wobei eine Verbindung hergestellt wird zwischen den Schulen in
der EU und denen in den USA, und wir werden die Vermittlung von
Sprache, Geschichte und Kultur des Partners im Unterricht fördern.
Parlamentarische Beziehungen
Wir messen verstärkten parlamentarischen Beziehungen
große Bedeutung bei. Wir werden führende Parlamentarier
auf beiden Seiten des Atlantiks zu neuen konsultativen Mechanismen,
darin einbegriffen solche, die auf bestehenden Einrichtungen aufbauen,
im Hinblick auf die Erörterung von Fragen, die unsere transatlantische
Partnerschaft betreffen, konsultieren.
Umsetzung unserer Agenda
Die neue Transatlantische Agenda ist eine umfassende
Aufstellung der zahlreichen Bereiche unserer gemeinsamen Aktion
und Zusammenarbeit. Wir haben die Gruppe hoher Beamter damit betraut,
die Arbeiten im Zusammenhang mit dieser Agenda und insbesondere
mit den von uns festgelegten prioritären Maßnahmen
zu beaufsichtigen. Wir werden unsere regelmäßigen Gipfeltreffen
dazu nutzen, die Fortschritte zu bewerten und unsere Prioritäten
zu aktualisieren und zu überprüfen.
In den letzten fünfzig Jahren war die transatlantische
Beziehung für die Sicherheit und den Wohlstand unserer Völker
von zentraler Bedeutung. Unsere Bestrebungen für die Zukunft
müssen unseren bisherigen Errungenschaften noch übertreffen.
___________________
GEMEINSAMER AKTIONSPLAN EU-USA
Dieser Aktionsplan für den Ausbau und die Vertiefung
der Beziehungen zwischen der EU und den USA umfaßt einen
Rahmen mit vier gemeinsamen Zielen:
. Förderung des Friedens und der Stabilität, der Demokratie und der Entwicklung in der Welt;
. Antwort auf die globalen Herausforderungen;
. Beitrag zur Ausweitung des Welthandels und zum Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen;
. Brückenschlag über
den Atlantik
I. FÖRDERUNG DES FRIEDENS UND DER STABILITÄT,
DER DEMOKRATIE UND DER ENTWICKLUNG IN DER WELT
Wir messen der Vervollkommnung einer neuen transatlantischen
Gemeinschaft, die unser gemeinsames Interesse an der Förderung
von Stabilität und Wohlstand auf dem ganzen europäischen
Kontinent zum Ausdruck bringt und die sich auf die Grundsätze
der Demokratie und der Marktwirtschaft stützt, allergrößte
Bedeutung bei. Wir werden sowohl gemeinsam als auch multilateral
zusammenarbeiten, um Spannungen abzubauen, Zivilgesellschaften
zu unterstützen und Marktreformen zu fördern.
Unsere Partnerschaft weist auch eine globale Dimension auf. Wir sind uns der Verantwortung bewußt, die wir im Hinblick auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Lösung von Konflikten in Krisengebieten, gemeinsamen präventivdiplomatischen Maßnahmen, der Koordinierung unserer Unterstützungsanstrengungen, der Leistung humanitärer Hilfe und der Unterstützung von Entwicklungsländern bei ihrem Streben nach Wirtschaftswachstum und Selbstversorgung tragen. Im Rahmen dieser globalen Partnerschaft werden wir von der festen Überzeugung geleitet, daß die Stärkung der demokratischen Einrichtungen und die Achtung der Menschenrechte für die Stabilität, das Wohlergehen und die Entwicklung von ausschlaggebender Bedeutung sind.
1. Zusammenarbeit im Hinblick auf ein stabiles
und prosperierendes Europa
a) Frieden und Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien
Wir verpflichten uns, gemeinsam und mit anderen
Partnern beherzt und rasch zusammenzuwirken, um den Frieden wiederherzustellen,
den Wiederaufbau in den vom Krieg verwüsteten Regionen des
ehemaligen Jugoslawien zu fördern und wirtschaftliche und
politische Reformen sowie neue demokratische Institutionen zu
unterstützen.
Wir werden gemeinsam für folgende Ziele kämpfen:
1. Einhaltung der Menschenrechte, der Rechte der Minderheiten
und der Rechte der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere
des Rechts auf Rückkehr; 2. die Achtung der Arbeit des vom
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingerichteten Gerichtshofs
für die Untersuchung von Kriegsverbrechen, um die internationale
strafrechtliche Verantwortlichkeit durchzusetzen; 3. Schaffung
eines Rahmens für die Abhaltung freier und fairer Wahlen
in Bosnien-Herzegowina, sobald die Umstände dies zulassen,
und Durchführung des vereinbarten Prozesses der Rüstungskontrolle,
der Abrüstung und vertrauensbildender Maßnahmen.
Wir werden die humanitäre Hilfeleistung fortsetzen
und uns vorbehaltlich der Durchführung des Friedensplans
am Wiederaufbau beteiligen, wobei wir auf eine möglichst
weitgehende Lastenteilung mit anderen Geberländern achten
und uns die Erfahrungen internationaler Institutionen und der
Europäischen Kommission sowie aller relevanten bilateralen
Geberländer im Rahmen des Koordinierungsmechanismus zunutze
machen werden.
Wir werden die bosnisch-kroatische Föderation
weiterhin unterstützen.
b) Mittel und osteuropäische Länder
Wir werden den bestehenden Dialog und die Zusammenarbeit bei der Konsolidierung der Demokratie, der Stabilität und des Übergangs zur Marktwirtschaft in Mittel und Osteuropa ausbauen. Zu diesem Zweck werden wir jährlich Konsultationen auf hoher Ebene führen.
Wir werden bei der Unterstützung der strukturellen
und mikroökonomischen Reformen in den mittel und osteuropäischen
Ländern zusammenarbeiten, um diese in die internationalen
politischen und wirtschaftlichen Einrichtungen zu integrieren.
Wir werden uns weiterhin über laufende technische Unterstützungsmaßnahmen
zur Entwicklung ihrer Finanzsysteme und Kapitalmärkte konsultieren.
Wir fördern die Schaffung der rechtlichen und gerichtlichen
Infrastrukturen, die in diesen Ländern zur Unterstützung
einer ausgeweiteten Handels und Investitionstätigkeit
erforderlich sind.
Wir werden weiterhin bei der Hilfeleistung vor Ort
in den Empfängerländern im Wege regelmäßiger
und verstärkter Kontakte zwischen den US-Missionen und den
Außenstellen der Kommission einschließlich
Treffen zur Koordinierung der Unterstützung in ausgewählten
Hauptstädten zusammenarbeiten.
Wir werden bei der Unterstützung der mittel
und osteuropäischen Länder bei der Bewältigung
ihrer Umweltprobleme durch Ermittlung gemeinsamer Vorhaben, die
mit dem Luzerner Umweltaktionsplan vereinbar sind, Unterstützung
des Budapester Regionalzentrums für Umweltfragen und Umsetzung
der Vorschläge der Ministerkonferenz von Sofia vom Oktober
1995 zusammenarbeiten.
Wir werden gemeinsam den wirtschaftlichen Reformprozeß
in den Ländern, die an dem OECD-Programm "Partner im
Übergang" teilnehmen, unterstützen, ihnen die Annahme
der OECD-Verpflichtungen erleichtern und sie zu einem baldigen
Beitritt ermutigen. Wir werden die Bemühungen der OECD um
Einbeziehung der anderen mittel und osteuropäischen
Staaten, die eine engere Beziehung zur OECD anstreben, unterstützen.
c) Rußland, die Ukraine und die anderen
neuen unabhängigen Staaten
Wir werden den derzeitigen Dialog und die Zusammenarbeit
bei der Konsolidierung der Demokratie, der Stabilität und
des Übergangs zur Marktwirtschaft in Rußland, der Ukraine
und den anderen neuen unabhängigen Staaten intensivieren.
Zu diesem Zweck werden wir jährlich zu Konsultationen auf
hoher Ebene zusammenkommen.
Wir werden die Maßnahmen zur Integration Rußlands,
der Ukraine und anderer neuer unabhängiger Staaten in die
Weltwirtschaft koordinieren.
Wir werden auch die derzeitige Koordinierung einschließlich
der technischen Unterstützung und einer verstärkten
Koordinierung vor Ort ausbauen. Wir werden
- zusätzliche Initiativen prüfen, wie
beispielsweise rechtliche Beratung bei Reformen, Steuerreform,
Reform des Bankensektors, Ausbau der Humanressourcen, Privatisierung
und Vorkehrungen für die Zeit nach der Privatisierung, Entwicklung
der kleinen und mittleren Unternehmen und Demokratisierung;
die Zusammenarbeit bei Umweltschutzvorhaben
in den von der Konferenz von Sofia gebilligten Bereichen intensivieren.
Darüber hinaus vereinbaren wir Maßnahmen zur Schaffung
einer Einrichtung in den NUS, die dem Budapester Regionalzentrum
für Umweltfragen entspricht.
Wir werden die Koordinierung bei der Nahrungsmittelhilfe
weiter verbessern, wobei die erfolgreiche Koordinierung im Kaukasus
als praktisches Beispiel für die Zukunft dienen könnte.
d) Türkei
Wir werden die Bemühungen der türkischen
Regierung zur Stärkung der Demokratie und zur Förderung
der Wirtschaftsreformen unterstützen, um die weitere Integration
der Türkei in die transatlantische Gemeinschaft zu fördern.
e) Zypern
Wir werden auf eine Regelung der Zypernfrage hinwirken
und dabei den voraussichtlichen Beitritt Zyperns zur Europäischen
Union berücksichtigen. Wir werden die Vermittlungsbemühungen
des VNGeneralsekretärs unterstützen und den Dialog
zwischen und mit den zyprischen Volksgruppen fördern.
2. Förderung des Friedensprozesses
im Nahen Osten
Wir werden gemeinsam darauf hinwirken, daß
Frieden, Stabilität und Wohlstand im Nahen Osten zur Realität
werden.
Zu diesem Zweck werden wir
- weiterhin die Selbstverwaltung und die wirtschaftliche
Entwicklung der Palästinenser fördern;
- die palästinensischen Wahlen unterstützen,
die zur Entwicklung der Demokratie in den palästinensischen
Gebieten beitragen sollten;
- eine aktive Rolle auf der Konferenz für die
wirtschaftliche Unterstützung der Palästinenser spielen;
uns dafür einsetzen, den Zugang, den
wir Erzeugnissen aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen einräumen,
zu verbessern;
- Jordanier, Palästinenser, Israelis und Ägypter
ermutigen, umfassende Freihandelsabkommen miteinander zu schließen;
- die Parteien der Region bei ihren Bemühungen
um die Herstellung von Straßenverbindungen, Elektrizitätsnetzen
und Gasfernleitungen sowie die Durchführung anderer gemeinsamer
Infrastrukturvorhaben, die für die Förderung des regionalen
Handels und von Investitionen notwendig sind, unterstützen;
- die Parteien der Region zur Umsetzung der Schlußfolgerungen
des Gipfels von Amman ermutigen und gegebenenfalls unterstützen.
Ferner werden wir
- unsere Bemühungen zur Förderung des Friedens
zwischen Israel, Libanon und Syrien fortsetzen;
- aktiv auf die Aufhebung des arabischen Boykotts gegenüber Israel hinwirken.
3. Gemeinsame Verantwortung in anderen Regionen
der Welt
Wir werden unsere gemeinsamen Anstrengungen auf dem
Gebiet der Präventivdiplomatie verstärken und die grundlegenden
Ursachen von Krisen und Konflikten angehen sowie den Übergang
von kurzfristiger Hilfe auf langfristige Entwicklung erleichtern.
Wir werden
- gemeinsam die regionale Dimension der Konflikte
in Ruanda und Burundi bewerten, gemeinsam Prioritäten für
eine Übergangszeit ermitteln und konzipieren und von afrikanischer
Seite ergriffene regionale Initiativen zur Bewältigung dieser
Konflikte unterstützen;
- die von den VN und der OAU geförderte Konferenz
über die Region der großen Seen unterstützen und
daran teilnehmen;
- den Friedensprozeß und den wirtschaftlichen
Wiederaufbau in Angola und Mosambik fördern;
energische und angemessene Schritte unternehmen,
um die rasche Wiedereinführung einer zivilen demokratischen
Regierung in Nigeria zu fördern;
- die Konsultationen vor Ort intensivieren und unseren
Politikdialog vertiefen, unter anderem über die Unterstützung
zur Festigung der demokratischen Institutionen in El Salvador
und Nicaragua;
- den Friedensprozeß in Guatemala und die Umsetzung
der Vereinbarungen zwischen den Parteien unterstützen;
- Haiti dabei unterstützen, die Demokratie und
die Rechtsstaatlichkeit durch ein besseres Justizsystem zu stärken;
- Demokratie, Wirtschaftsreformen und Menschenrechte
in Kuba fördern;
- einen reibungslosen und erfolgreichen Übergang
für Hong Kong und Macao im Jahr 1997 bzw. 1999 gemäß
den in der gemeinsamen Erklärung Chinas und des Vereinigten
Königreichs von 1984 bzw. in der gemeinsamen Erklärung
Chinas und Portugals von 1987 enthaltenen Bedingungen fördern;
- zusammenarbeiten, um die Gefahr regionaler Konflikte
wegen der koreanischen Halbinsel, Taiwan und des Südchinesischen
Meeres zu verringern;
- unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung
der demokratischen Reformen in Birma verstärken;
- weiterhin die Entwicklung der Menschenrechte und
die Demokratisierung in Kambodscha gemeinsam unterstützen
und
- den VN-Generalsekretär bei seinen Bemühungen
um eine dauerhafte und gerechte Lösung für die Osttimor-Frage
weiterhin uneingeschränkt unterstützen.
4. Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre
Hilfe
Wir haben vereinbart, uns in Fragen der Entwicklung
und der humanitären Hilfe abzustimmen, auf diesem Gebiet
zusammenzuarbeiten und gemeinsam zu handeln.
Zu diesem Zweck werden wir eine hochrangige beratende
Gruppe für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre
Hilfe einrichten, die die Fortschritte bei den derzeitigen Maßnahmen
überprüfen, Strategien und Prioritäten bewerten
und Vorhaben und Regionen für einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit
ermitteln soll. Diese Gruppe wird bestehende Koordinationsvereinbarungen
ergänzen und verstärken. Folgende Gebiete sind bereits
ermittelt worden:
a) Entwicklungszusammenarbeit
Wir werden
- unsere Politiken betreffend die Demokratie und
die Zivilgesellschaft, das Gesundheitswesen und Bevölkerungsfragen,
die Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen internationaler Einrichtungen
und Organisationen und die Ernährungssicherheit koordinieren;
- eine gemeinsame Ernährungssicherheitsstrategie
in einer Reihe ausgewählter Länder entwickeln;
unsere Unterstützungsmaßnahmen
für eine nachhaltige Entwicklung und Wirtschaftsreformen
im Zusammenhang mit der politischen Liberalisierung im Rahmen
des Sonderprogramms für Afrika koordinieren und im Rahmen
der Initiative für das Horn von Afrika sowie bei Konzepten
für das südliche Afrika zusammenarbeiten (unter Einschluß
von Gesprächen mit der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen
Afrika und dem Gemeinsamen Markt für das östliche und
das südliche Afrika sowie der Sondierung von Möglichkeiten
für gemeinschaftliche langfristige Bewertungen).
- die Entwicklungshilfemaßnahmen aufeinander
abstimmen, um die Beteiligungvon Frauen auf allen Ebenen zu fördern.
b) Humanitäre Hilfe
Wir werden
im Hinblick auf eine verbesserte Effizienz
internationaler humanitärer Hilfseinrichtungen, wie des Amtes
des Hohen Kommissars für Flüchtlinge der Vereinten Nationen,
des Welternährungsprogramms und der Abteilung für humanitäre
Angelegenheiten der Vereinten Nationen, sowie bei der Planung
und Durchführung von Hilfs und Wiederaufbaumaßnahmen
zusammenarbeiten;
so oft dies möglich ist, gemeinsame
Missionen in Betracht ziehen und dabei mit Nordirak, Liberia und
Angola beginnen und rechtzeitig Konsultationen über die Sicherheit
in Flüchtlingslagern sowie über den Einsatz von Militärgütern
bei humanitären Aktionen führen;
durch folgende Maßnahmen auf eine
größere Komplementarität hinwirken: Ausdehnung
der operativen Koordination auf die Planungsphase, Fortführung
und Verbesserung des Austauschs operativer Informationen über
humanitäre Hilfe zwischen der Europäischen Gemeinschaft
und den USA, Bezeichnung von USamerikanischen und EGAnlaufstellen
für humanitäre Fragen beiderseits des Atlantiks und
Verbesserung der Personalbeziehungen durch Austausch von Personal
und gegenseitige Ausbildung von Beamten, die mit der Verwaltung
der humanitären Hilfe befaßt sind.
5. Menschenrechte und Demokratie
Wir werden
- einander (bilateral und im Rahmen der einschlägigen
Gremien der VN, insbesondere der VNKommission für Menschenrechte)
über Länder konsultieren, in denen die Menschenrechte
ernsthaft verletzt werden, um unsere Politiken zu koordinieren
und gegebenenfalls gemeinsame Initiativen zu entwickeln;
- gemeinsam VN-Maßnahmen auf dem Gebiet der
Menschenrechte unterstützen und in diesem Zusammenhang das
Amt des Hohen Kommissars der VN für Menschenrechte und das
Zentrum für Menschenrechte stärken und Folgemaßnahmen
zu VN-Konferenzen über die Menschenrechte ergreifen;
- sicherstellen, daß die menschliche Dimension
im Rahmen der OSZE stärker in die Konfliktprävention
und die laufenden Tätigkeiten der OSZE integriert wird (sowohl
regelmäßige Sitzungen/Gespräche als auch Missionen
vor Ort);
- darauf hinwirken, daß die gesetzlich verankerten
Rechte für Frauen erweitert werden und Frauen in höherem
Maße gleichberechtigt an Beschlußfassungsprozessen
teilnehmen können, wobei auf den auf der Vierten Weltfrauenkonferenz
in Peking eingegangenen Verpflichtungen aufgebaut wird;
- zur Förderung der demokratischen Kultur die
Bildung in Staatsbürgerkunde verstärken und zu diesem
Zweck die Möglichkeiten für eine Beteiligung der EU
am Ausbau des auf der CIVITAS-Konferenz im Juni 1995 in Prag gegründeten
Zusammenschlusses von Persönlichkeiten des öffentlichen
Lebens, Pädagogen und Vertretern des privaten Sektors sondieren.
6. Zusammenarbeit in internationalen Organisationen
Wir werden verstärkt bei der Entwicklung eines Konzepts für wirtschaftliche und soziale Reformen im Rahmen der VN einschließlich einer verbesserten Koordinierung der VN-Tätigkeiten, der Überprüfung und Anpassung der Aufgabengebiete der Stellen und der Schaffung eines effizienteren Führungsstils mit einem transparenteren und stärker
rechenschaftspflichtigen Sekretariat zusammenarbeiten.
Wir werden bei der Suche nachdringend gebotenen Lösungen
für die Finanzkrise des VN-Systems zusammenwirken.
Wir werden im Hinblick auf eine größere
Kohärenz der Tätigkeiten internationaler Wirtschaftsorganisationen
zusammenarbeiten, wobei diese darin bestärkt werden sollten,
die Koordinierung untereinander zu verbessern und Überschneidungen
abzubauen (z.B. zwischen den VN-Wirtschaftsgremien, WTO, Bretton-Woods-Institutionen,
OECD).
Wir werden die Koordinierung im OSZE-Rahmen - einschließlich
Konfliktprävention/ Krisenmanagement, vertrauens- und sicherheitsbildende
Maßnahmen und wirtschaftliche Dimension - verstärken.
Wir werden in globalen Fischereifragen zusammenarbeiten,
insbesondere bei der Umsetzung der Ergebnisse der VN-Konferenz
über gebietsübergreifende Bestände und weit wandernde
Arten.
7. Nichtverbreitung, internationale Abrüstung
und Weitergabe von Waffen
Wir werden zusammenarbeiten, um die Einhaltung des
Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen durch die
dem Vertrag nicht angehörenden Staaten zu fördern. Wir
werden Maßnahmen koordinieren, mit denen Nichtmitglieder
dazu angeregt werden sollen, entsprechend dem Grundsatz der Nichtverbreitung
vorzugehen.
Wir werden vereinte Anstrengungen unternehmen, um
auf der Genfer Abrüstungskonferenz 1996 einen wirksamen,
überprüfbaren und allgemein anwendbaren umfassenden
KernwaffenTeststoppvertrag zu schließen. Wir werden
gemeinsame Bemühungen im Hinblick auf die unverzügliche
Aushandlung eines Vertrags über einen Bezugsstopp für
spaltbares Material (Fissile Material CutOff Treaty) unternehmen.
Wir werden uns über die umsichtige Ausdehnung
des Missile Technology Control Regimes auf Nichtteilnehmerländer
im Hinblick auf die Kontrolle der Verbreitung von Raketentechnologie
abstimmen.
Wir werden mit Blick auf die Revision des Übereinkommens
über biologische Waffen von 1972 zusammenarbeiten, um durch
die Förderung neuer Maßnahmen dessen Effizienz zu steigern.
Wir werden der Verbreitung chemischer und biologischer Waffen
entgegenwirken.
Wir werden internationale Bemühungen um die
Begrenzung des Einsatzes und der Verbreitung von Antipersonenminen
unterstützen. Wir werden uns gemeinsam für einen erfolgreichen
Ausgang der Konferenz zur Revision des Übereinkommens von
1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes
bestimmter konventioneller Waffen, insbesondere bei den Bestimmungen
betreffend Landminen, einsetzen. Wir werden mit Hinblick auf die
etwaige Einführung von Kontrollen bei der Produktion, Lagerung
und Weitergabe von Antipersonenminen zusammenarbeiten.
Wir werden uns weiterhin um eine neue multilaterale
Vereinbarung für Exportkontrollen - das Neue Forum -
bemühen, um so auf die Bedrohungen durch die Verbreitung
von Waffen und Waffentechnologien sowie durch empfindliche "Dual-use"-Güter
zu reagieren.
Wir werden uns bei der Verhütung der Verbreitung
von nuklearen und anderen Massenvernichtungswaffen miteinander
abstimmen, wobei der Schwerpunkt besonders auf problematische
Regionen und Länder gelegt wird.
Wir werden die Energieentwicklungsorganisation der
koreanischen Halbinsel (KEDO) unterstützen und somit unseren
gemeinsamen Wunsch unterstreichen, die großen Probleme im
Zusammenhang mit der Verbreitung weltweit zu lösen.
II. ANTWORT AUF DIE GLOBALEN HERAUSFORDERUNGEN
Wir haben das gemeinsame Anliegen, neue weltweite Probleme, die ungeachtet nationaler Grenzen eine schwerwiegende Bedrohung für die Lebensqualität darstellen und die keiner von uns allein bewältigen kann, wirksam anzugehen. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel dazu einsetzen, gemeinsam den Problemen der internationalen Kriminalität, des Terrorismus und des Drogenhandels, der Massenwanderungen, der Umweltzerstörung und der nuklearen Sicherheit sowie der Verbreitung von Krankheiten zu begegnen. Gemeinsam können wir diese Herausforderungen meistern.
1. Bekämpfung der organisierten Kriminalität,
des Terrorismus und des Drogenhandels
Wir werden bei der Bekämpfung des illegalen
Drogenhandels, der Geldwäsche, des Terrorismus, des organisierten
Verbrechens und des illegalen Handels mit Kernmaterial zusammenarbeiten.
Wir werden die bilaterale Zusammenarbeit und die
institutionellen Kontakte verstärken. Wir werden auch die
Möglichkeiten der Strafrechtspflege und der Ermittlungsmethoden
ausbauen und die Rechtsstaatlichkeit mit Hilfe der Durchführung
internationaler Ausbildungsprogramme an regionalen Einrichtungen,
wie der International Law Enforcement Academy in Budapest, dem
italienischen Ausbildungszentrum für Richter, der mittel-
und osteuropäischen Polizeiakademie sowie einer ähnlichen
Rechtspflegeeinrichtung für die westliche Hemisphäre,
fördern.
Wir werden Maßnahmen ergreifen, um einen Informationsaustausch
über die Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU und ihren
Mitgliedstaaten in den Bereichen Strafverfolgung und Strafrechtspflege,
insbesondere in bezug auf Ausbildungsmaßnahmen, technische
Unterstützung und Ausrüstung für andere Staaten,
einzuführen.
Wir werden den Austausch von Fachkenntnissen in
den Bereichen Strafverfolgung und Strafrechtspflege zwischen den
USA und der EU auf drei Gebieten fördern:
- wissenschaftliche und technologische Entwicklungen;
- Austausch von Sachverständigen und Beobachtern
zwischen entsprechenden Instituten und Einrichtungen;
- gemeinsame Nutzung von Informationen, wie z.B.
Untersuchungen und Analysen über neue Trends der internationalen
Kriminalität.
Nach entsprechender Vereinbarung werden wir gemeinsam
Berichte über empfohlene Vorgehensweisen erstellen.
Wir werden die Möglichkeit erörtern, zwischen
den zuständigen US-amerikanischen Behörden und der Europol-Drogenstelle
vorläufige Kooperationsmaßnahmen einzuführen,
und mit der Umsetzung der im Europol-Übereinkommen vorgesehenen
Möglichkeiten beginnen, um die Beziehungen zwischen Europol
und der US-amerikanischen Regierung zu erleichtern.
Wir werden die Möglichkeiten für eine
Zusammenarbeit zur Unterstützung der im Rahmen des VN-Drogenkontrollprogramms
ergriffenen Initiativen zur Unterbindung des Drogenschmuggels
im Seeverkehr prüfen.
Wir werden die alternativen Entwicklungsprogramme
zur Bekämpfung der Drogenproduktion aufeinander abstimmen.
Wir werden gemeinsam die Aufnahme von Kooperationsbeziehungen
zwischen entsprechenden EU-Einrichtungen, wie der Europäischen
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, und der Comisión
Interamericana para el Control del Abuso de Drogas unterstützen.
Wir werden unsere Programme und Projekte zur Unterstützung
der karibischen Staaten bei der Drogenbekämpfung aufeinander
abstimmen.
Wir werden Maßnahmen ergreifen, um die Dublin-Gruppe
durch Förderung und Unterstützung der Drogenbekämpfungsmaßnahmen
ihrer Mitglieder zu stärken.
Wir werden auf den Abschluß einer Vereinbarung
mit dem Ziel hinarbeiten, unter anderem empfindliche Informationen
für die Vorverzollung von Grundchemikalien und chemischen
Vorprodukten auszutauschen, die bei der Herstellung illegaler
Drogen verwendet werden, und bei gemeinsamen Ausbildungsprogrammen
zur Kontrolle der Abzweigung von chemischen Stoffen zusammenzuarbeiten.
Wir werden bei der Bewertung und der Bekämpfung der terroristischen Bedrohung zusammenarbeiten.
2. Einwanderung und Asyl
Wir werden
- verstärkt Informationen über
illegale Einwanderung und Asylfragen austauschen und dabei unter
anderem die Arbeiten der Genfer zwischenstaatlichen Konsultationsgruppe
berücksichtigen;
- bei der Bekämpfung der Einschleusung illegaler
Einwanderer zusammenarbeiten;
- bei der Bekämpfung des Frauenhandels zusammenarbeiten;
- Informationen über Trends im Asylbereich
und über erfolgreiche Reformen der Asylregelungen austauschen;
- ein gemeinsames Vorgehen bei Massenfluchten, insbesondere
durch Einführung von Frühwarnmechanismen und Koordinierungsmaßnahmen,
vorsehen;
- eine gemeinsame Position zur Frage des vorübergehenden
Schutzes beim Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten
Nationen vertreten;
- unsere Standpunkte auf der Konferenz über
Flüchtlinge und Migranten in der Gemeinschaft Unabhängiger
Staaten aufeinander abstimmen;
- bestehende Vereinbarungen verbessern und Erkenntnisse
in Bereichen von beiderseitigem Interesse, wie beispielsweise
Fälschung von Identitätsdokumenten und Verantwortlichkeit
der Beförderungsunternehmen, austauschen;
- 1996 Seminare veranstalten und die Ergebnisse
unserer jeweiligen Untersuchungen über die Zuwanderungsströme
in die USA und in die EU miteinander vergleichen.
3. Rechtliche und justitielle Zusammenarbeit
Wir werden
- Mittel und Wege zur Stärkung der internationalen
Rechtshilfe und Zusammenarbeit bei der Beschaffung von Beweismaterial
und anderen einschlägigen Informationen ermitteln;
- bei der gerichtlichen Einziehung und Beschlagnahme
von Vermögenswerten zusammenarbeiten;
- Mittel und Wege zur Verstärkung und Verbesserung
der internationalen Verfahren für die Auslieferung, die Ausweisung,
die gegenseitige Rechtshilfe sowie andere Kooperationsmaßnahmen
ermitteln, mit denen sichergestellt werden kann, daß international
gesuchte Straftäter keinen Unterschlupf finden;
- zwecks Förderung der Arbeiten der Haager
Konferenz über das internationale Privatrecht und des Internationalen
Instituts für die Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT)
zusammenarbeiten.
4. Erhaltung der Umwelt
Wir werden unseren Gedankenaustausch und die Koordinierung
von Verhandlungspositionen in bezug auf wesentliche Fragen von
globaler Tragweite [im Interesse effizienterer multilateraler
Anstrengungen zum Schutz der globalen Umwelt] intensivieren.
Wir werden auch den Informationsaustausch und die
Berichterstattung über globale Umweltprobleme wie Klimaveränderungen,
biologische Vielfalt, Abbau der Ozonschicht, beständige organische
Schadstoffe, Desertifikation und Erosion, Wasserqualität
und quantität, Verschmutzung des Meeres vom Land aus,
gefährliche Abfälle, verseuchte Böden, Walderhaltung
sowie Handel und Umwelt verstärken.
Wir werden in der VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) und anderen einschlägigen Gremien - einschließlich der Globalen Umweltfazilität - zusammenarbeiten, um die Weltöffentlichkeit bei der Sorge für die globale Umwelt zu ermutigen. Wir werden weiterhin auf den erfolgreichen Abschluß der CSD-Arbeiten im Hinblick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten hinwirken.
Wir werden unseren bilateralen Dialog über
die Zusammenarbeit im ordnungspolitischen Bereich ausbauen, u.a.
durch
- eine verstärkte Zusammenarbeit in Chemiefragen,
wie beispielsweise vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung
(PIC) beim Handel mit gefährlichen Chemikalien, Harmonisierung
der Einstufung und Kennzeichnung sowie Verringerung der von gefährlichen
Stoffen ausgehenden Risiken, wobei wir insbesondere von unserem
gemeinsamen Aufruf zu Maßnahmen im Rahmen der OECD zur Reduzierung
von Bleiexpositionen ausgehen;
- weitere Beratungen über biotechnologische
Fragen, wie beispielsweise die gegenseitige Anerkennung der Daten
betreffend die Bewertung und die Freisetzung von genetisch veränderten
Organismen;
- intensivere Befassung mit Fragen der Luftverschmutzung,
einschließlich Bemühungen um die Verringerung der Emissionen
von mobilen Emittenten und die Bewertung der Möglichkeiten
für die Entwicklung vergleichbarer Emissionsnormen.
Wir werden koordinierte Initiativen zur Verbreitung
von Umwelttechnologien - auch in Entwicklungsländern -
ergreifen. In dieser Hinsicht werden wir auf die klimabezogene
Technologieinitiative und auf Vorschläge für eine internationale
Clearingstelle für Umwelttechnologien und -verfahren zurückgreifen.
Die Beteiligung des privaten Sektors wird hierbei eine Schlüsselrolle
spielen.
Wir werden einen umfassenden und substantiellen
Dialog über Mittel und Wege zur Begrenzung und Reduzierung
der globalen Emissionen von Treibhausgasen, einschließlich
CO2, einleiten.
5. Bevölkerungsfragen
Wir werden unsere Maßnahmen zur Durchführung
des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung
und Entwicklung (Konferenz von Kairo) koordinieren. Wir werden
für die Unterstützung der Familienplanung eintreten
und den Zugang zu Programmen für reproduktive Gesundheit
im Rahmen eines Gesamtkonzepts für die Stabilisierung des
Bevölkerungswachstums und eine nachhaltige Entwicklung erweitern.
Wir werden zusammen darauf hinarbeiten, die bilateralen und multilateralen Hilfsprogramme für die Bevölkerung wirksamer zu gestalten.
6. Nukleare Sicherheit
Wir werden die Ratifizierung des internationalen
Übereinkommens über nukleare Sicherheit fördern.
Wir werden die Standpunkte bei den Verhandlungen
über das internationale Übereinkommen über radioaktive
Abfälle koordinieren.
Wir werden die Koordinierung bei der bestehenden
bilateralen Hilfeleistung im Bereich der nuklearen Sicherheit
verbessern und auf die anlageninterne und anlagenexterne Vorsorge
für nukleare Notfälle ausweiten, unter anderem auch
in den Ländern Mittel- und Osteuropas und den NUS, sowie
die spezielle Hilfe der G7 für Tschernobyl ausbauen.
Wir werden bei der Vorbereitung der Moskauer Konferenz über
nukleare Sicherheit zusammenarbeiten.
7. Gesundheit
Wir werden eine Task Force der EU und der USA
zur Entwicklung und Umsetzung eines wirkungsvollen globalen Frühwarnsystems
und eines Netzes zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten
einrichten.
Wir unternehmen Schritte, um für mehr Ausbildungsmöglichkeiten
und vermehrten Fachkräfteaustausch auf dem Gebiet der übertragbaren
Krankheiten zu sorgen und die Teilnahme von Wissenschaftlern aus
Entwicklungsländern an Programmen der EU und der USA fördern.
Wir werden uns dabei abstimmen, wenn wir andere
Staaten bzw. andere internationale Organisationen ersuchen, Maßnahmen
im Hinblick auf neue bzw. wieder auftretende übertragbare
Krankheiten zu ergreifen. Wir werden die Folgemaßnahmen
zu den jüngsten Entschließungen der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) unterstützen, die sich mit dem Vorgehen beim Ausbruch
dieser Krankheiten und Meldepflichten sowie mit dem Ausbau der
Stellen zur Bekämpfung dieser Krankheiten befassen.
Wir werden bilateral und gegebenenfalls im Rahmen
der WHO und anderer internationaler Organisationen bei Programmen
zu gesundheitsbezogenen Fragen (AIDS und andere übertragbare
Krankheiten, Krebs, Drogensucht) zusammenarbeiten und spezifische
Bereiche für die Zusammenarbeit, insbesondere auf dem Gebiet
der Forschung, ermitteln.
III. BEITRAG ZUR AUSWEITUNG DES WELTHANDELS UND
ZUM AUSBAU DER WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN
Wir sind in bezug auf Handel und Investitionen
füreinander die wichtigsten Partner. Beide Volkswirtschaften
sind in ihrer Prosperität untrennbar miteinander verknüpft.
Gleichzeitig berühren unsere Wirtschafts- und Handelsbeziehungen
dritte Länder und Regionen. Es ist unsere Pflicht, einen
wirksamen Beitrag zur internationalen wirtschaftlichen Stabilität
und zum internationalen Wirtschaftswachstum zu leisten und unseren
bilateralen Dialog über Wirtschaftsfragen auszuweiten.
Wir haben eine besondere Verantwortung dafür,
das multilaterale Handelssystem zu stärken, die Welthandelsorganisation
zu unterstützen und bei der Öffnung der Märkte
für Handel und Investitionen als Schrittmacher zu wirken.
Wir werden einen Neuen Transatlantischen Markt
schaffen, indem wir die Schranken, die den Austausch von Waren,
Dienstleistungen und Kapital zwischen uns behindern, schrittweise
abbauen oder beseitigen.
1. Stärkung des multilateralen Handelssystems
a) Konsolidierung der WTO
Wir werden die Einhaltung multilateraler Regeln
und Verpflichtungen, so auch das wirkungsvolle Funktionieren des
Streitbeilegungssystems fördern und die volle Anwendung der
Übereinkünfte der Uruguay-Runde durch alle Mitglieder
der WTO sicherstellen.
Wir werden darauf hinarbeiten, daß die Ministertagung
in Singapur einen erfolgreichen Abschluß findet und zu substantiellen
Ergebnissen gelangt.
Wir werden im Hinblick auf den Beitritt neuer Mitglieder,
insbesondere China und Rußland, zusammenarbeiten.
Wir werden uns für ein wirkungsvolles Funktionieren der WTO einsetzen.
b) Noch nicht abgeschlossene Beratungen der Uruguay-Runde
Wir werden darauf hinarbeiten, daß die in
Marrakesch nicht zu Ende geführten Beratungen über Waren
und Dienstleistungen abgeschlossen werden. Wir setzen uns dafür
ein, daß die laufenden Verhandlungen in allen Dienstleistungsbereichen
zu den vereinbarten Terminen erfolgreich abgeschlossen werden.
Die zeitlich am nächsten liegenden Termine sind der 30. April
1996 für den Bereich Telekommunikation und der 30. Juni
1996 für den Bereich Seeverkehr.
c) Finanzdienstleistungen
Wir vereinbaren, unsere Anstrengungen zur Förderung
der weltweiten Liberalisierung der Finanzdienstleistungen aufeinander
abzustimmen. Vor allem werden wir anstreben, sicherzustellen,
daß auf die Interimsübereinkunft von Juli 1995 ein
substantielleres Paket permanenter Liberalisierungsverpflichtungen
seitens einer kritischen Masse von WTO-Mitgliedern folgt.
d) Öffentliches Beschaffungswesen
Wir werden darauf hinwirken, daß die Minister
in Singapur Verhandlungen im Rahmen der WTO in Gang bringen, die
auf möglichst alle öffentlichen Aufträge und WTO-Mitglieder
abstellen.
e) Rechte an geistigem Eigentum
Wir werden zusammenarbeiten, um die volle Umsetzung
des TRIPs-Übereinkommens sicherzustellen und das Niveau des
Schutzes der geistigen Eigentumsrechte weltweit zu verbessern.
Wir werden daran arbeiten, eine umfassende Tagesordnung für
künftige Verhandlungen im Rahmen der WTO über handelsbezogene
Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum auszuarbeiten.
f) Neue Fragen
Wir werden in der WTO und/oder in anderen geeigneten Gremien zusammenarbeiten. Wir werden folgenden Bereichen Vorrang geben:
i) Umwelt: Der Bericht für die Ministertagung
in Singapur sollte klare Empfehlungen für Beschlüsse
sowie Hinweise für die Vorgehensweise bei den weiteren Arbeiten
enthalten, damit sichergestellt ist, daß Handel und umweltbezogene
Maßnahmen einander ergänzen.
ii) Investitionen: Wir werden bei der Festlegung
unserer jeweiligen Politiken eng zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit
sollte, wie in der OECD-Ministererklärung von 1995 gefordert,
insbesondere zu einem erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen
über ein multilaterales Investititonsabkommen führen,
in dem feste Grundsätze im Hinblick auf die Liberalisierung
und den Schutz von internationalen Investitionen verankert werden.
Unterdessen werden wir darauf hinarbeiten, daß diese Frage
in Erörterungen mit unseren Partnern in der WTO vertieft
wird.
iii) Wettbewerb: Wir werden die Arbeiten über
den Spielraum für multilaterale Maßnahmen auf dem Gebiet
der Handels und der Wettbewerbspolitik fortführen.
Unsere Wettbewerbsbehörden werden mit anderen Ländern
zusammenarbeiten, um wirksame Kartellregelungen zu entwickeln.
iv) Arbeitsnormen: Wir werden in der WTO und in
anderen Foren gemeinsame Anstrengungen im Hinblick darauf unternehmen,
daß gewisse Mißverständnisse und Bedenken bei
unseren Handelspartnern in bezug auf das Verhältnis von Handel
und international anerkannten Arbeitsnormen ausgeräumt werden.
g) Marktzugang: Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten
für den Handel
Wir werden bei der Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten für den Handel im bilateralen Rahmen und weltweit im Einklang mit unseren WTO-Verpflichtungen zusammenarbeiten. Angesichts der Bedeutung der Informationsgesellschaft streben wir an, den Abschluß eines Abkommens über die Informationstechnologie herbeizuführen.
Im Hinblick auf die WTO-Ministertagung in Singapur
werden wir die Möglichkeit erkunden, ein beidseitig zufriedenstellendes
Paket für Zollsenkungen bei gewerblichen Erzeugnissen zu
vereinbaren; wir werden prüfen, welche der im Rahmen der
Uruguay-Runde eingegangenen Verpflichtungen zu Zöllen gegebenenfalls
beschleunigt umgesetzt werden können.
Wir werden zielstrebig daran arbeiten, den von
uns beiden eingeräumten Zugang für Erzeugnisse aus dem
Westjordanland und dem Gazastreifen zu verbessern.
h) Internationale Zusammenarbeit in Zollfragen
Wir werden in der Weltzollorganisation gemeinsam
tätig werden und mit der Internationalen Handelskammer zusammenarbeiten,
um ein umfassendes Modell von Normen und Standards für weltweite
Zollverfahren zu entwickeln, und so unter anderem zu einer verstärkten
Transparenz und harmonisierten Verfahren bei der Klassifizierung,
der Bewertung und den Ursprungsregeln zu gelangen.
i) Rechtswidrige Zahlungen
Wir werden Korruption und Bestechung bekämpfen,
indem wir die OECD-Empfehlung aus dem Jahr 1994 betreffend die
Bestechung bei internationalen Transaktionen umsetzen.
2. Der Neue Transatlantische Markt
Die Errichtung des Neuen Transatlantischen Marktes
wird die folgenden Maßnahmen umfassen, wobei auch die Empfehlungen
des transatlantischen Wirtschaftsdialogs berücksichtigt werden:
a) Gemeinsame Untersuchung
Wir werden eine gemeinsame Untersuchung über Mittel und Wege zur Erleichterung des Handels mit Waren und Dienstleistungen und über den weiteren Abbau oder die Beseitigung tarifärer und nichttarifärer Hemmnisse durchführen.
b) Vertrauensbildung
Als Teil eines vertrauensbildenden Prozesses werden
wir unsere Anstrengungen zur Lösung bilateraler Handelsfragen
und streitigkeiten verstärken.
c) Normen, Zertifizierung und Regelungsfragen
Wir streben den möglichst baldigen Abschluß
einer Übereinkunft über die gegenseitige Anerkennung
der Konformitätsbewertung (wozu Zertifizierungs und
Prüfverfahren gehören) für bestimmte Bereiche an.
Wir werden die laufenden Arbeiten in mehreren Bereichen fortführen
und weitere Bereiche für die künftige Arbeit ermitteln.
Wir werden bei der Festlegung internationaler Normen
eng zusammenarbeiten und dabei die internationalen Einrichtungen
in Anspruch nehmen, um zur größtmöglichen Verwendung
internationaler Normen zu gelangen, und wir werden ein Höchstmaß
an Transparenz, Beteiligung und Nichtdiskriminierung in der Praxis
anstreben.
Wir werden der gemeinsamen Ausarbeitung und Umsetzung
von Regelungen in bezug auf Anforderungen an die Fahrzeugsicherheit
und Maßnahmen zur Verringerung der Luftverunreinigung und
der Lärmemission besondere Aufmerksamkeit widmen. Wir werden
auf den derzeitigen Anstrengungen zur Erleichterung der internationalen
Harmonisierung von Regelungen aufbauen, hierbei unsere jeweiligen
Politiken in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz und gleichzeitig
beachten, daß - wo immer möglich - eine globale
Einheitlichkeit der Regelungen erreicht werden muß.
Wir werden bei der Aufstellung von Regeln verstärkt zusammenarbeiten, insbesondere dahingehend, daß die für die Regelungen zuständigen Stellen veranlaßt werden, der Zusammenarbeit mit ihren jeweiligen transatlantischen Partnern hohen Vorrang einzuräumen und in bezug auf technische und sonstige nichttarifäre Handelshemmnisse, die auf unterschiedliche Regelungen zurückzuführen sind, tätig zu werden. Wir werden insbesondere einen kooperativ ausgerichteten Ansatz zwischen den USA und der EU bei den Prüf und Zertifizierungsverfahren unterstützen, indem dafür gesorgt wird, daß Normen sowie gesundheits und sicherheitsbezogene Maßnahmen besser miteinander vereinbar sind. Dazu werden wir die Entwicklung von Pilotkooperationsprojekten anstreben.
d) Veterinär und Pflanzenschutzfragen
Wir werden ein Abkommen schließen, um einen
Rahmen für die Bestimmung der Gleichwertigkeit veterinärrechtlicher
Normen und Verfahren für alle lebenden Tiere und alle tierischen
Erzeugnisse zu schaffen.
Wir werden die bestehende Zusammenarbeit in Fragen
des Pflanzenschutzes und auf dem Gebiet der Vorschriften über
Pestizidrückstände weiter ausbauen.
e) Öffentliches Beschaffungswesen
Wir werden anstreben, den Geltungsbereich der bilateralen
Verpflichtungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens,
die die EU und die USA im Rahmen des Übereinkommens über
das öffentliche Beschaffungswesen eingegangen sind, 1996
und auch in der Zeit danach substantiell auszuweiten und uns bei
der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Informationstechnologie
im Rahmen des Übereinkommens abzustimmen.
f) Geistige Eigentumsrechte
Im Hinblick auf die Verstärkung unserer Anstrengungen
zur Lösung der noch bestehenden Probleme auf dem Gebiet der
geistigen Eigentumsrechte werden wir 1996 ein Seminar durchführen,
auf dem aktuelle und künftige Fragen in diesem Bereich behandelt
werden.
g) Finanzdienstleistungen
Wir werden unseren derzeitigen Dialog über
die Finanzdienstleistungen auf die finanziellen und wirtschaftlichen
Aspekte unserer jeweiligen Beziehungen zu Drittländern ausdehnen.
h) Zusammenarbeit in Zollfragen
Wir werden bestrebt sein, bis Ende 1996 ein Abkommen über Zusammenarbeit und Amtshilfe im Zollbereich zwischen der EG und den USA zu schließen. Das Abkommen sollte folgendes umfassen:
- Zusammenarbeit im Zollbereich: Vereinfachung der
Zollverfahren, Informatisierung (Information, Datenaustausch,
gemeinsamer Zugang zu Datenbanken usw.), Konsultationen in internationalen
Organisationen, Arbeitsmethoden;
- Amtshilfe: Austausch von Informationen über
Vollzugsmaßnahmen, Intensivierung der Zusammenarbeit bei
der Zollfahndung, Schutz des geistigen Eigentums, Wirtschaftsbetrug,
illegaler Handel mit Kernmaterial, Handel mit Chemikalien, die
strengen Beschränkungen unterworfen sind;
- Programme für den Austausch von Beamten.
i) Informationsgesellschaft, Informationstechnologie
und Telekommunikation
Wir werden den bilateralen Dialog zur Informationsgesellschaft
auf eine breitere Basis stellen und intensivieren, um gemeinsame
Vorstellungen über globale Fragen zu entwickeln, darunter
den Zugang zu Informationsdiensten über öffentliche
Einrichtungen, Reformen von Regelungen und technologischeZusammenarbeit;hierzu
sollten weiter Sachverständigengespräche in den folgendenBereichen
stattfinden:
- Zusammenschaltung und Interoperabilität,
einschließlich Normungsfragen (insbesondere in bezug auf
Schnittstellen, Netzabschlußgeräte, Mobiltelephone,
digitales Fernsehen/hochauflösendes Fernsehen;
- Universaldienst;
- vorwettbewerbliche Verbundpolitik und grundsätze;
- Zugang zu Informationen und Schutz geistiger Eigentumsrechte;
- Satellitenpolitik;
- Geschäftskommunikation;
- Privatsphäre und Datenschutz;
- gesamtgesellschaftliche Auswirkungen, öffentliche
Dienste und Beschäftigung eingeschlossen.
Dieser Dialog wird sich auch auf die neuen gesetzes
und ordnungspolitischen Maßnahmen erstrecken, die vorgeschlagen
werden oder sich in Vorbereitung befinden, damit Fortschritte
in den genannten Bereichen erzielt werden können, einschließlich
Fragen der Transparenz in ordnungspolitischer Hinsicht.
Im Rahmen der verstärkten wissenschaftlichen
und technischen Zusammenarbeit werden wir darauf hinarbeiten,
die Hindernisse abzubauen, die einer Zusammenarbeit im Bereich
der Forschung und Entwicklung in bezug auf Information und Kommunikation
im Wege stehen, und die Durchführung der globalen G7Projekte
für die Informationsgesellschaft zur Förderung von Innovationen
und zur Sicherstellung der Zusammenschaltung und der Interoperabilität
gemeinsam unterstützen. Außerdem werden wir Informationen
über laufende und geplante Forschungsprogramme auf dem Gebiet
der Informations- und Kommunikationstechnologie austauschen mit
dem Ziel, konkrete bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Bereich
Forschung und Entwicklung zu fördern.
Wir werden ferner die mit Rechtsvorschriften zusammenhängenden
Fragen betreffend die Bereitstellung von interaktiven und internationalen
Online-Diensten mit dem Ziel eines maximalen Ausbaus dieser
Dienste erörtern, der für den Erfolg des Übergangs
zu einer Informationsgesellschaft beiderseits des Atlantiks von
entscheidender Bedeutung ist.
Wir werden im Hinblick auf die Einbeziehung der Entwicklungsländer in die globale Informationsgesellschaft zusammenarbeiten, zunächst durch Unterstützung der Konferenz zur Informationsgesellschaft 1996 in Südafrika und durch unsere Beteiligung in der Internationalen Fernmelde-Union.
j) Wettbewerb
Wir werden die bilaterale Zusammenarbeit auf der
Grundlage des Abkommens zwischen der EG und den USA aus dem Jahr
1991 fortsetzen und weiter ausbauen. Wir werden die Möglichkeiten
einer vertieften Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen einschließlich
der Möglichkeit eines weiteren Abkommens prüfen.
k) Datenschutz
Wir werden Fragen des Datenschutzes prüfen
mit dem Ziel, die Informationsströme zu erleichtern, und
uns zugleich auch mit den Risiken einer Gefährdung der Privatsphäre
befassen.
l) Verkehr
Wir werden
- eine Arbeitsgruppe für Konsultationen über
die Konzeption und die Implementierung von Satellitenortungssystemen einsetzen;
- die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA
in bezug auf das Luftverkehrsmanagement verbessern sowie
- Konsultationen über die Sicherheit im Seeverkehr
und die Qualifikation der Besatzungen führen.
m) Energie
Wir werden die Kontakte und die Zusammenarbeit in Energiefragen, wie etwa die ökologischen Auswirkungen der Energiepolitik auf den ordnungspolitischen Rahmen des Energiesektors, die technische Unterstützung für Drittländer und die Energietechnik, unter anderem gegebenenfalls durch Kontakte in multilateralen Gremien, verstärken.
n) Biotechnologie
Wir werden die ordnungspolitische Zusammenarbeit
fördern, unter anderem auch im Hinblick auf genetisch veränderte
Organismen, und die bilaterale Zusammenarbeit bei der Vorbereitung
multilateraler Treffen und Verhandlungen (VN, FAO, OECD, Codex
Alimentarius und Übereinkommen über die biologische
Vielfalt) ausbauen.
Wir werden die Tätigkeiten der Task Force
der EU und der USA zur Biotechnologie fortführen und in diesem
Zusammenhang gemeinsame Forschungsanstrengungen auf dem Gebiet
der Neuroinformatik und der Meeresbiotechnologie fördern.
o) Sicherheit und Gesundheitsschutz
Wir werden die Möglichkeiten eines Abkommens
für den Austausch von Informationen über Fragen des
Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, wie zum
Beispiel Normen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
Festlegung von Regelungen, Tätigkeiten mit hohem Risiko,
krebserregende Stoffe am Arbeitsplatz, Toxikologie, Testprogramme,
Ausbildungs und Informationsprogramme sowie statistische
Erhebungen und Sammlung von Daten sondieren.
Wir werden prüfen, ob verbesserte Mechanismen
für den rechtzeitigen Austausch von Informationen über
die allgemeine Produktsicherheit, einschließlich der Rücknahme
von Produkten vom Markt, geschaffen werden können.
3. Beschäftigung und Wachstum
In Anbetracht der umfassenden Bedeutung der Schaffung von Arbeitsplätzen verpflichten wir uns zur Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Ergebnisse der Beschäftigungskonferenz von Detroit und der Initiative des G7Gipfels. Wir sehen einer weiteren Zusammenarbeit im Vorfeld der Beschäftigungskonferenz der G7 in Frankreich und auf dem nächsten G7-Gipfeltreffen im Sommer 1996 sowie in anderen Foren wie der OECD und der Internationalen Arbeitsorganisation erwartungsvoll entgegen.
Wir werden eine gemeinsame Arbeitsgruppe für
Beschäftigungs und Arbeitsmarktfragen einsetzen. Wir
werden den Dialog vor allem über folgende Themen intensivieren:
neue Formen der Zusammenarbeit der Sozialpartner, stärkere
Investition in Humanressourcen (einschließlich Bildung und
Ausbildung), Erleichterung des Übergangs von der Schule in
das Berufsleben und von einer Beschäftigung zur nächsten
Beschäftigung, aktive Arbeitsmarktpolitik und Verhältnis
zwischen Arbeit und Sozialleistungen, Beschäftigung und neue
Technologien sowie Förderung des Unternehmertums.
Wir werden unseren Meinungsaustausch über makroökonomische
Fragen fortsetzen und dabei die Bedeutung gesunder makroökonomischer
Rahmenbedingungen sowohl für den Aufbau einer harmonischen
Beziehung als auch für die Förderung eines nichtinflationären
Wachstums, die Verringerung der Ungleichgewichte und die internationale
finanzielle Stabilität berücksichtigen.
IV. BRÜCKENSCHLAG ÜBER DEN ATLANTIK
Wir erkennen an, daß das transatlantische
Verhältnis im nächsten Jahrhundert nur dann wirklich
abgesichert ist, wenn die kommenden Generationen dessen Bedeutung
ebenso verstehen, wie es ihre Eltern und Großeltern taten.
Wir stehen in der Pflicht, eine aktive und kraftvolle transatlantische
Gemeinschaft durch Vertiefung und Ausweitung der zwischen uns
bestehenden Beziehungen auf kommerziellem, sozialem, kulturellem,
wissenschaftlichem und bildungspolitischem Gebiet zu fördern.
1. Transatlantischer Wirtschaftsdialog
Wir werden den Aufbau des Transatlantischen Wirtschaftsdialogs als festen Bestandteil unserer umfassenderen Anstrengungen zur Intensivierung unserer bilateralen Beziehungen unterstützen und fördern. Die erfolgreiche Konferenz führender Wirtschaftsvertreter aus der EU und den USA, die am 10. und 11. November 1995 in Sevilla stattgefunden hat, war ein bedeutender Schritt in diese Richtung. Wir begrüßen es, daß die Teilnehmer sich auf eine Reihe gemeinsamer Empfehlungen einigen konnten, die den Aufbau eines noch stabileren Rahmens für den Handel sowie den Investitions, Kapital und Technologiefluß über den Atlantik hinweg zum Gegenstand haben. Wir unterstützen diese Empfehlungen und ermuntern die Wirtschaft beider Seiten, möglichen Verbesserungen der transatlantischen Handelsbeziehungen weiterhin Aufmerksamkeit zu schenken.
Wir haben die in Sevilla angenommenen Empfehlungen
sorgfältig geprüft und einige von ihnen bereits in unseren
vorliegenden Aktionsplan aufgenommen. Die zuständigen Stellen
auf beiden Seiten werden bei der Prüfung der Folgemaßnahmen
zu den zahlreichen weiteren Anregungen, welche sich aus der Tagung
in Sevilla ergeben, mit den führenden Wirtschaftsvertretern
eng zusammenarbeiten und auf dem nächsten EUUS-Gipfeltreffen
Bericht erstatten.
2. Ausbau der Zusammenarbeit in Wissenschaft
und Technologie
Wir werden bis zum Jahr 1997 ein neues, umfassendes
Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der EU für
die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit, das auf
dem Grundsatz des beiderseitigen Interesses beruht, mit dem Ziel
aushandeln, ausgewogene Vorteile für beide Seiten zu erbringen.
Wir werden am Zustandekommen des Abkommens über
intelligente Fertigungssysteme (fortgeschrittene Technologien
und Robotik) arbeiten.
In dem Bewußtsein, daß Fortschritte
in Wissenschaft und Technologie die Grundlage für unsere
Fähigkeit zur Bewältigung der globalen Herausforderungen
und zur Förderung des Wirtschaftswachstums bilden, werden
wir wissenschaftliche und technologische Kooperationsprojekte
zur Unterstützung der in diesem Dokument genannten Schwerpunktbereiche
fördern.
Zudem werden wir uns um die Ermittlung von Kooperationsprojekten
und den Austausch von Informationen zu grenzübergreifenden
Fragen wie Verkehr, Gesundheitsschutz und globale Klimaänderungen
bemühen. Beispiele für spezifische Projekte wären
unter anderem der intermodale Transport und Schnellumladetechniken,
intelligente Transportsysteme, die prospektive Untersuchung des
Reiseverhaltens, die Entwicklung eines Malaria-Impfstoffes sowie
die Untersuchung der Umwelthygiene und der Auswirkungen von Strahlungen.
3. Völkerverständigung
Wir werden
- unsere Bürger auffordern, ihre Kontakte auf unterschiedlichsten Ebenen Jugend, Berufswelt, Reflexionsgremien zu verstärken, damit die transatlantische Beziehung stärker durch die Basis unterstützt und der Fluß der Ideen zur Lösung gemeinsamer Probleme bereichert wird;
- auf die baldige Schaffung der gemeinsamen Konsortien
und die Realisierung der "Fulbright Awards" sowie sonstiger
in unserem Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der
Hochschulbildung, der Berufsbildung und der Ausbildung vorgesehenen
Tätigkeiten hinwirken;
- bei der Reform der Hochschulbildung in den Ländern
Mittel und Osteuropas, Rußland, der Ukraine, den NUS
und der Mongolei zusammenarbeiten, indem wir diejenigen Projekte
des TEMPUS-Programms der EU, an denen bereits US-Partneruniversitäten
beteiligt sind, ermitteln und beurteilen und die Möglichkeiten
für eine noch breitere Teilnahme von US-Universitäten
an TEMPUS-Projekten sondieren;
- das Studium des politischen Systems der anderen
Seite sowie der Geschichte, der Kultur und der Sprache der jeweiligen
Völker fördern;
- die freiwillige Zusammenarbeit und die Informationsverbreitung
im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung von Hochschulstudiengängen
und akademischen Graden in den EU-Mitgliedstaaten und den USA
fördern;
- Mittel und Wege prüfen, um eine stärkere
private Unterstützung des Austauschs im Rahmen von Bildungsmaßnahmen,
einschließlich Stipendien und Lehrpraktika, zu erzielen;
- im Bereich der Berufsausbildung Informationen
austauschen und bei Innovationen zusammenarbeiten und bestrebt
sein, im Frühjahr 1996 eine Konferenz über die Berufsbildung
einzuberufen;
- die Möglichkeiten prüfen, durch Einsatz
neuer Technologien eine Verbindung zwischen Bildungs und
Ausbildungseinrichtungen, einschließlich Schulen, der EU
und der USA herzustellen, sowie
- das Konzept von Partnerstädten zur Förderung des Austauschs unterstützen.
4. Information und Kultur
Wir werden Mittel und Wege prüfen, um
- Projekte für künstlerische und kulturelle
Zusammenarbeit, wie den Austausch im Bereich der bildenden Künste,
des Theaters, des Balletts und der Musik (Orchester und Musikgruppen)
sowie die Koproduktion von Filmen und Fernsehprogrammen, zu fördern;
- die Kenntnis literarischer Werke zu erweitern
und die literarische Kreativität zu fördern, wobei mit
dem Privatsektor die Förderung eines europäisch-amerikanischen
Literaturpreises geprüft werden soll,
- die Kenntnis von Programmen über das kulturelle
und künstlerische Erbe zu verbessern.
Wir werden im Rahmen von INTERNET einen schnellen
und leichten Zugang zur Neuen Transatlantischen Agenda, zum Gemeinsamen
Aktionsplan EU-USA, zur Information über Studien betreffend
die EU und die USA, zu Verzeichnissen von einschlägigen Bibliotheksbeständen
sowie zu sonstigem Material, das für die Beziehungen zwischen
EU und USA von Bedeutung ist, anbieten.
Es wird Konsultationen und eine Zusammenarbeit in bezug auf die Ausarbeitung einer mittelfristigen Kommunikationsstrategie geben, die darauf abzielen wird, der Öffentlichkeit beiderseits des Atlantik die EUUS-Dimension näher zu bringen.