SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES
EUROPÄISCHER RAT (STOCKHOLM)
23. UND 24. MÄRZ 2001
1. Der Europäische Rat ist am 23. und 24. März in Stockholm zu seiner ersten jährlichen Frühjahrstagung über Wirtschafts- und Sozialfragen zusammengetreten. Zu Beginn der Beratungen hat ein Gedankenaustausch mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Frau Nicole Fontaine, über die wichtigsten Diskussionsthemen stattgefunden.
TEIL I
I. STOCKHOLMER PRIORITÄTEN - VOLLBESCHÄFTIGUNG IN EINER WETTBEWERBSFÄHIGEN UNION
2. Der Europäische Rat (Stockholm) konzentrierte sich auf die Frage, wie das Europäische Modell modernisiert und das in Lissabon beschlossene strategische Ziel der Union für die nächsten zehn Jahre, nämlich die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen, erreicht werden kann. Es bestand uneingeschränktes Einvernehmen darüber, dass sich Wirtschaftsreform und Beschäftigungs- und Sozialpolitik gegenseitig unterstützen. Entscheidungen müssen rasch durchgeführt werden, und in den Bereichen, in denen die Fortschritte zu langsam waren, sind neue Impulse erforderlich. Die offene Koordinierungsmethode wurde als ein wichtiges Instrument hervorgehoben, mit dessen Hilfe sich Fortschritte erzielen lassen, wobei die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gebührend zu berücksichtigen sind.
3. Der Europäische Rat (Stockholm)
·
befasste sich mit der demografischen Herausforderung einer alternden Bevölkerung, in der sich der Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter immer mehr verringert;·
erörterte die Fragen der Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, der Beschleunigung der Wirtschaftsreformen, der Modernisierung des europäischen Sozialmodells und der Nutzung neuer Technologien;·
formulierte strategische Vorgaben für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik im Hinblick auf ein nachhaltiges Wachstum und die Schaffung stabiler makroökonomischer Bedingungen;·
kam überein, die Verfahren zu verbessern, damit die Frühjahrstagung des Europäischen Rates zu der zentralen Veranstaltung für eine jährliche Prüfung von Wirtschafts- und Sozialfragen wird. In diesem Zusammenhang wird der Europäische Rat auf seiner Tagung in Göteborg im Juni bei dieser Prüfung dem allgemein anerkannten Ziel der Nachhaltigkeit Rechnung tragen;·
kam überein, Möglichkeiten für eine aktive Beteiligung der Beitrittsländer an den Zielen und Verfahren der Lissabonner Strategie zu finden.II. ALLGEMEINER KONTEXT
Die Wirtschaftslage
4. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Europäischen Union hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Im Jahr 2000, dem vierten Jahr des Aufschwungs, wurde in der Union ein Wirtschaftswachstum von etwa 3,5 % verzeichnet, und es wurden 2,5 Millionen Arbeitsplätze geschaffen. Über zwei Drittel davon entfielen auf Frauen. Die Arbeitslosenquote sank auf den niedrigsten Stand seit 1991. Dies zeigt, dass sich die Reformbemühungen in der Union lohnen. Die Erweiterung wird neue Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen, und zwar sowohl in den Beitritts- als auch in den Mitgliedstaaten.
5. Das internationale wirtschaftliche Umfeld ist in letzter Zeit ungünstiger geworden. Die fundamentalen Wirtschaftsdaten in der Union sind jedoch weiterhin solide. Die Preisstabilität wurde gewahrt, und es wurden wieder gesunde öffentliche Finanzen hergestellt. Die Union kann sich deshalb in erhöhtem Maße auf ihre eigenen Stärken verlassen. Eine entschlossene Umsetzung der Reformen und ein ausgewogener makroökonomischer Policy-Mix dürften es ermöglichen, mittelfristig weiterhin ein durchschnittliches Wachstum von rund 3 % zu erzielen. Dies ist unerlässlich, wenn man die in Lissabon festgelegten beschäftigungspolitischen Ziele erreichen und den künftigen demografischen Herausforderungen begegnen will. Es besteht kein Anlass zur Selbstgefälligkeit.
6. In 282 Tagen werden die Euro-Banknoten und -Münzen eingeführt. Die Vorteile der Währungsunion werden deutlicher sichtbar sein; dies ist ein wichtiges Symbol der stärkeren wirtschaftlichen Integration. Der Europäische Rat fordert die Regierungen, die Banken und die Unternehmen dringend auf, die letzten Vorbereitungen zu treffen, damit der bestmögliche Übergang zur neuen Währung gewährleistet wird.
Die demografische Herausforderung
7. Die Anzahl der Rentner wird rasch zunehmen, während der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ab 2010 zurückgehen wird. Hieraus wird sich eine erhebliche Belastung für die sozialen Sicherungsysteme, insbesondere die Rentenversicherung, das Gesundheitswesen und die Altenpflege, ergeben. Die Union und die Mitgliedstaaten werden jetzt handeln, indem sie neue Konzepte für die nachstehend aufgeführten Politikbereiche ausarbeiten. Der demografischen Herausforderung kann in den kommenden zehn Jahren begegnet werden, indem die Beschäftigungsquoten gesteigert, die öffentliche Verschuldung verringert und die sozialen Sicherungssysteme, einschließlich der Rentenversicherung, angepasst werden.
III. MEHR UND BESSERE ARBEITSPLÄTZE
Auf dem Weg zur Vollbeschäftigung
8. Die Union und die Mitgliedstaaten bekennen sich uneingeschränkt zum Ziel der Vollbeschäftigung und betrachten sie als ein wichtiges Mittel zur Lösung des Problems der alternden Bevölkerung. Wenn die Zielvorgaben für die unionsweiten durchschnittlichen Beschäftigungsquoten bis 2010 erreicht werden sollen, ist es notwendig, dass in diesem Zeitraum stetige Fortschritte gemacht werden. Die Anhebung der Beschäftigungsquoten erfordert eine aktive Beschäftigungspolitik, wie sie in der Europäischen Beschäftigungsstrategie vorgesehen ist, die konsequenter zu verfolgen ist.
9. Der Europäische Rat
- kam überein, als Zwischenziele für die Beschäftigungsquoten in der gesamten Union bis zum Januar 2005 insgesamt 67 % und in der weiblichen Bevölkerung 57 % vorzugeben, und er ersucht die Mitgliedstaaten daher zu erwägen, entsprechende beschäftigungspolitische Zwischenziele in die nationalen Beschäftigungspläne aufzunehmen, wobei die besonderen nationalen und regionalen Gegebenheiten gebührend zu berücksichtigen sind;
- kam überein, als EU-Ziel die Steigerung der durchschnittlichen EU-Beschäftigungsquote für ältere Männer und Frauen (zwischen 55 und 64) bis 2010 auf 50 % vorzusehen;
- ersucht den Rat und die Kommission, gemeinsam rechtzeitig für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahre 2002 darüber Bericht zu erstatten, wie die Beschäftigungsquote angehoben und ein aktives Leben im Alter gefördert werden kann. In dem Bericht sollte der Verringerung der Engpässe auf dem Arbeitsmarkt, der Zurückdrängung der Schattenwirtschaft und dem Abbau von Elementen in den Steuer- und Sozialleistungssystemen, die Männer und Frauen von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit abhalten, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden;
- ersucht den Rat und die Kommission, bis 2002 Indikatoren für die Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen für Kinder und andere betreuungsbedürftige Personen sowie für Systeme für Familienleistungen zu entwickeln.
Bildung, Ausbildung und Höherqualifizierung
10. Die Verbesserung der Grundkenntnisse, insbesondere der IT- und der digitalen Kenntnisse, gehört zu den wichtigsten Prioritäten, um die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Diese Priorität umfasst Bildungspolitiken und lebenslanges Lernen sowie die Bewältigung des derzeitigen Defizits bei der Einstellung von wissenschaftlichem und technischem Personal. Eine wissensbasierte Wirtschaft erfordert eine solide allgemeine Bildung zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und des lebenslangen Lernens.
11. Der Rat und die Kommission werden dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2002 einen Bericht mit einem detaillierten Arbeitsprogramm zur Verwirklichung der Ziele im Bereich der Bildungs- und Ausbildungssysteme vorlegen, einschließlich einer Beurteilung ihrer Umsetzung im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode und in einer weltweiten Perspektive; besondere Aufmerksamkeit gebührt dabei Mitteln und Wegen, Jugendliche, insbesondere Frauen, dazu zu ermutigen, wissenschaftliche und technische Studien aufzunehmen, und die langfristige Einstellung qualifizierter Lehrer in diesen Bereichen zu gewährleisten.
Mobilität von Arbeitnehmern auf neuen offenen europäischen Arbeitsmärkten
12. Die Modernisierung der Arbeitsmärkte und die Arbeitskräftemobilität müssen gefördert werden, um durch den Abbau bestehender Hindernisse die Fähigkeit, sich auf Veränderungen einzustellen, zu verbessern.
13. Im Hinblick darauf
- sollte die Empfehlung zur Mobilität von Studierenden, in Ausbildung stehenden Personen, jungen Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern bis Juni 2001 angenommen werden, und die Mitgliedstaaten sollten parallel hierzu den Aktionsplan für Mobilität durchführen;
- wird die Kommission vor Jahresende mit den nationalen und lokalen Regierungsstellen, Arbeitsämtern und anderen in Betracht kommenden Akteuren untersuchen, inwieweit die Möglichkeit besteht, eine zentrale europäische Website für Informationen über die Mobilität einzurichten, insbesondere dadurch, dass den Arbeitsämtern eine europaweite Datenbank mit Informationen über Arbeitsplätze, Lebensläufe und Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt wird.
14. Ferner wird auf der Tagung des Europäischen Rates 2001 in Laken im Rahmen der Tampere-Folgemaßnahmen eine eingehende Aussprache über Einwanderungs-, Migrations- und Asylfragen stattfinden. In diesem Zusammenhang ist der Lage von Drittstaatsangehörigen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.
15. Die Kommission wird eine hochrangige Task Force für Qualifikation und Mobilität einsetzen, die unter Nutzung des in der Wirtschaft, im Bildungswesen und bei den Sozialpartnern vorhandenen einschlägigen Fachwissens die Merkmale des europäischen Arbeitsmarkts und die bestehenden Hindernisse untersuchen wird, wobei dem Bedarf an IKT-Kenntnissen besondere Aufmerksamkeit gilt. Die Kommission hat die Absicht, auf dieser Grundlage bis zu der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2002 einen Aktionsplan zum Ausbau und zur Öffnung neuer europäischer Arbeitsmärkte sowie spezifische Vorschläge für ein einheitlicheres, transparenteres und flexibleres System der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Studienzeiten und zur Übertragbarkeit von Zusatzrenten zu unterbreiten; die Kohärenz der Steuersysteme der Mitgliedstaaten darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
IV. BESCHLEUNIGUNG DER WIRTSCHAFTSREFORM
Ausschöpfung des Binnenmarktpotentials
16. Gut funktionierende Märkte sind eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass die Verbraucher in den Genuss größerer Vorteile kommen können und ein Klima für unternehmerisches Handeln geschaffen wird. Der Erfolg der bereits durchgeführten Reformen, die zu niedrigeren Kosten und einer besseren Auswahl und Qualität der gelieferten Produkte geführt haben, bildet einen starken Anreiz für weitere Fortschritte. Die Schaffung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts im Dienstleistungsbereich ist eine der wichtigsten Prioritäten Europas. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sicherzustellen, dass die besondere Situation der gemeinwirtschaftlichen Dienste gemäß den Vorgaben, die in der vom Europäischen Rat (Nizza) gebilligten Erklärung enthalten sind, z.B. Universaldienst, Sicherheit, Kontinuität und Versorgungssicherheit, gebührend berücksichtigt wird. Der Europäische Rat ersucht den Rat und die Kommission, diese Vorgaben umzusetzen. Gleichzeitig muss ein Rahmen für die Entwicklung reibungslos funktionierender grenzüberschreitender Märkte geschaffen werden, die durch eine angemessene Infrastrukturkapazität unterstützt werden.
17. Der Europäische Rat trägt den oben aufgeführten Faktoren Rechnung und
- fordert die Mitgliedstaaten auf, der Umsetzung der Richtlinien über den Binnenmarkt in ihr nationales Recht hohe Priorität einzuräumen, damit vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahre 2002 ein vorläufiges Umsetzungsziel von 98,5 % erreicht werden kann;
- begrüßt die Absicht der Kommission, im Jahr 2002 auf der Grundlage der zurzeit erfolgenden Bewertung bestehender Hindernisse einen Vorschlag für eine Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor vorzulegen;
- nimmt die Vorschläge der Kommission betreffend Gas und Elektrizität zur Kenntnis und ersucht den Rat, diese so bald wie möglich zu prüfen. Er unterstützt das Ziel der Marktöffnung in diesen Sektoren, wobei jedoch die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass der Bedarf der Verbraucher gedeckt werden und die Transparenz dieser Märkte durch geeignete ordnungspolitische Instrumente sichergestellt werden muss. Die Frage der Zeitpläne für den Elektrizitäts- und den Gasmarkt wird geprüft, damit das Ziel der Marktöffnung in diesem Sektor so bald wie möglich erreicht wird. Die Kommission wird gebeten, die Lage in diesen Sektoren in ihrem Bericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2002 zu bewerten, damit weitere Schritte unternommen werden können. Die Kommission wird gewährleisten, dass die Bestimmungen des Vertrags, insbesondere die Artikel 85 und 86, in vollem Umfang eingehalten werden und dass die Umsetzung dieser Beschlüsse nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann. Ferner wird die Kommission auf dieser Grundlage gewährleisten, dass die Unternehmen, die auf dem nationalen Markt weiterhin eine Monopolstellung innehaben, aus dieser Situation keinen unlauteren Vorteil ziehen können;
- bekräftigt seine Absicht, den einheitlichen europäischen Luftraum zu schaffen, und erwartet, dass in dieser Angelegenheit rechtzeitig vor der Tagung des Europäischen Rates (Göteborg) im Juni weitere Fortschritte erzielen werden;
- nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission, bis Juni 2001 einen umfassenden Vorschlag zur Überarbeitung der Bestimmungen über die Zuweisung von Zeitfenstern auf Flughäfen vorzulegen;
- nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission, spätestens im Dezember 2001 ein zweites Maßnahmenpaket zur Öffnung der Binnenmärkte für den Schienengüter- und -personenverkehr vorzulegen;
- ersucht den Rat eindringlich, auf der Grundlage der Arbeit, die bereits geleistet wurde, um die in den Schlussfolgerungen von Lissabon festgelegten Ziele zu erreichen, einen gemeinsamen Standpunkt festzulegen und gemeinsam mit dem Europäischen Parlament bis Ende 2001 die Richtlinie über die Postdienste anzunehmen.
Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen bis Ende 2001 eine Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Regelwerks und zur Qualität vorlegen.
Finanzdienstleistungen und Risikokapital
18. Eine schnelle Umsetzung der Aktionsplans für Finanzdienstleistungen ist von größter Bedeutung. Hierzu muss der Rechtsetzungsprozess beschleunigt werden. Die Regulierung der Wertpapiermärkte muss so flexibel sein, dass unter gleichzeitiger Wahrung von Transparenz und Rechtssicherheit auf Marktentwicklungen reagiert werden kann. Außerdem muss die Investitions- und Innovationstätigkeit durch die verstärkte Bereitstellung von Risikokapital unterstützt werden.
19. Der Europäische Rat
- billigt die Entschließung über eine wirksamere Regulierung der Wertpapiermärkte (siehe Anlage I) und ist der Ansicht, dass diese eine gute Grundlage für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament in diesem Bereich darstellt,
- wünscht, dass der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen bis zum Jahr 2005 in vollem Umfang durchgeführt wird, wobei alle Beteiligten sich intensiv darum bemühen müssen, bis Ende 2003 einen integrierten Wertpapiermarkt zu schaffen, indem sie den in dem Plan vorgesehenen Rechtsvorschriften für Wertpapiermärkte Vorrang einräumen, einschließlich der Maßnahmen, die in dem Bericht des Ausschusses der Weisen über die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte befürwortet werden,
- unterstützt das Ziel, bis 2003 durch Umsetzung des Risikokapital-Aktionsplans einen gut funktionierenden Risikokapitalmarkt zu schaffen.
Förderung eines effektiven Wettbewerbs
20. Es ist notwendig, den Umfang der staatlichen Beihilfen in der Europäischen Union zu verringern und das System transparenter zu gestalten.
21. Im Hinblick darauf
- werden der Rat und das Europäische Parlament ersucht, noch vor Jahresende Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen zu erlassen,
- sollten die Mitgliedstaaten bis 2003 für einen Abwärtstrend der staatlichen Beihilfen im Verhältnis zum BIP sorgen, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, die Beihilfen auf horizontale Ziele von gemeinsamem Interesse, einschließlich der Kohäsionsziele, umzulenken,
- wird die Kommission dafür Sorge tragen, dass bis Juli 2001 ein Verzeichnis der staatlichen Beihilfen und ein Fortschrittsanzeiger online öffentlich zugänglich sind, und klären, wie die Regeln für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen angewandt werden, durch die die Bereitstellung von Risikokapital zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für KMU gefördert werden soll.
Steuerfragen
22. Der Europäische Rat ersucht den Rat, entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Tagungen in Feira und Nizza) weiterhin darauf hinzuwirken, dass so bald wie möglich, spätestens jedoch Ende 2002 entsprechend dem parallelen Zeitplan für die verschiedenen Teile des Pakets Einvernehmen über das gesamte Steuerpaket erzielt wird.
Förderung der unternehmerischen Initiative
23. Die unternehmerische Initiative ist eine der Säulen der europäischen Beschäftigungsstrategie. Einzelstaatliche Aktionspläne und Rahmenregelungen der Union wie das Mehrjahresprogramm zugunsten der Unternehmen und der unternehmerischen Initiative, die Charta für Kleinunternehmen, Kleinkredite, der Austausch bewährter Verfahren und das Benchmarking der Unternehmenspolitik bilden wichtige Instrumente zur Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für die europäische Wirtschaft. Die Wirtschaft und die Bürger brauchen ein klares, einfaches, effektives und funktionierendes Regelungsumfeld in einem sich rasch wandelnden Weltmarkt. Dies bedeutet Konsultationen über vorgeschlagene Regelungen, Abschätzung der Auswirkungen von Regelungen sowie die Einführung von Schemata zur Kodifizierung und Neufassung europäischer Rechtsvorschriften und von Systemen zur Überprüfung von Rechtsvorschriften. Im öffentlichen Sektor sollten die Effizienz erhöht und der bürokratische Aufwand abgebaut werden, um die Produktions- und Innovationsfähigkeit unserer Volkswirtschaften zu steigern und unter anderem die statistischen Anforderungen auf die Kernfragen der europäischen Politikgestaltung zu reduzieren.
24. Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden aufgefordert, die Qualität, die termingerechte Vorlage und die Verfügbarkeit der statistischen Informationen zu verbessern, die in den für die Unternehmenspolitik entscheidenden, gemeinsam festgelegten Bereichen für das Benchmarking benötigt werden. Ferner wird die Kommission ersucht, Überlegungen über die Verwendung quantativer Ziele in der Unternehmenspolitik anzustellen.
V. Modernisierung des Europäischen Sozialmodells
25. Eine dynamische Union sollte aus aktiven Wohlfahrtsstaaten bestehen. Gut konzipierte und funktionierende soziale Sicherungssysteme sollten als produktive Faktoren angesehen werden, indem sie Sicherheit inmitten des Wandels bieten. Dies erfordert eine ständige Modernisierung des Europäischen Sozialmodells auf der Grundlage der in Nizza angenommenen Europäischen Sozialagenda, die den Rahmen für sozialpolitische Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren bildet.
Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze
26. Damit erneut Vollbeschäftigung erreicht wird, müssen die Bestrebungen nicht nur auf die Schaffung von mehr, sondern auch von besseren Arbeitsplätzen ausgerichtet sein. Zur Förderung eines guten Arbeitsumfelds für alle, einschließlich der Chancengleichheit für Behinderte, der Gleichstellung von Männern und Frauen, einer guten und flexiblen Arbeitsorganisation, die es ermöglicht, das Berufs- und das Privatleben besser miteinander zu vereinbaren, des lebenslangen Lernens, der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, der Arbeitnehmerbeteiligung und der Vielfalt in der Arbeitswelt sollten verstärkt Bemühungen unternommen werden.
27. Im Hinblick darauf
- werden die Mitgliedstaaten und der Rat im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs gemeinsame Konzepte zur Wahrung und Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze festlegen, die als allgemeines Ziel in die beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2002 aufgenommen werden sollten;
- wird der Rat gemeinsam mit der Kommission Indikatoren für die Qualität der Arbeitsplätze entwickeln und die quantitativen Indikatoren präzisieren; das Ergebnis dieser Arbeit ist rechtzeitig bis zur Tagung des Europäischen Rates 2001 in Laken vorzulegen;
- wird der Rat im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens mit dem Europäischen Parlament bis zum Ende des Jahres die Arbeiten zur Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zur Beschäftigung, bei der Berufsausbildung und dem beruflichen Aufstieg sowie bei den Arbeitsbedingungen abschließen;
- wird der Rat gemeinsam mit der Kommission Indikatoren entwickeln, um sicherzustellen, dass es keine diskriminierenden geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Entlohnung gibt.
Förderung der sozialen Eingliederung
28. Die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung ist für die Union von größter Bedeutung. Die Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern ist der beste Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Erwerbsunfähige haben jedoch Anspruch auf einen wirksamen sozialen Schutz und sollten eine aktive Rolle in der Gesellschaft spielen können. Eine aktive Arbeitsmarktpolitik fördert die soziale Eingliederung, die die Verwirklichung sozialer Ziele mit der Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte verbindet. Die Mitgliedstaaten sollten der Durchführung von nationalen Aktionsplänen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung Priorität einräumen, um auf der Grundlage der in Nizza festgelegten gemeinsamen Ziele, die anhand von gemeinsam bestimmten Indikatoren beurteilt werden, Fortschritte zu erzielen.
29. Der Europäische Rat fordert den Rat und das Europäische Parlament auf, sich im Laufe des Jahres 2001 über den Vorschlag für ein Programm zur sozialen Eingliederung zu einigen, und ersucht den Rat, die Überwachung der einschlägigen Maßnahmen durch die Festlegung von Indikatoren für die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung bis Ende dieses Jahres zu verbessern.
Rolle der Sozialpartner bei der Gestaltung des Wandels
30. Beim Gedankenaustausch mit der Troika am 22. März wurde die Bedeutung des Beitrags und des Engagements der Sozialpartner hervorgehoben. Die engagierte, aktive Beteiligung der Sozialpartner ist eine unabdingbare Voraussetzung nicht nur für die Beurteilung der Fortschritte auf dem Weg zu dem strategischen Ziel der Union, sondern auch für die Durchführung der gegenwärtigen Reform, deren Erfolg entscheidend vom Engagement der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in den Betrieben abhängt. Als Beitrag zur Erreichung dieses Ziels hat sich der Europäische Rat dafür ausgesprochen, die Europäische Beobachtungsstelle für den industriellen Wandlungsprozess so bald wie möglich im Rahmen der Dublin-Stiftung einzurichten. Der Europäische Rat würde einen positiven Ausgang der laufenden Verhandlungen der Sozialpartner über Leiharbeit und Telearbeit begrüßen.
Soziale Verantwortung der Unternehmen
31. Der Europäische Rat begrüßt die von einigen Unternehmen ergriffene Initiative zur Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen. Die Kommission hat angekündigt, dass sie beabsichtigt, im Juni 2001 ein Grünbuch über die soziale Verantwortung der Unternehmen vorzulegen und einen Anstoß zu einem umfassenden Gedankenaustausch zu geben, um weitere Initiativen in diesem Bereich zu fördern.
Sichere und nachhaltige soziale Sicherungssysteme
32. Angesichts der Alterung der Gesellschaft sind klare Strategien erforderlich, mit denen die Angemessenheit der Rentenversicherung sowie des Gesundheitswesens und der Altenpflege sichergestellt und gleichzeitig die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und die Solidarität zwischen den Generationen gewahrt wird. Insbesondere auf dem Gebiet der Renten sollte das Potenzial der offenen Koordinierungsmethode unter gebührender Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips soweit angebracht in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Diese Strategien werden durch die parallelen Bemühungen zur Erhöhung des Anteils der Erwerbstätigen, der Produktivität und der Mobilität unterstützt.
33. Auf der Grundlage der fachlichen Arbeit auf Expertenebene und unter Berücksichtigung aller oben angeführten Faktoren
- ersucht der Europäische Rat den Rat, das Ergebnis der Studie des Ausschusses für Sozialschutz, in die die zurzeit laufenden Arbeiten des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über die langfristige Finanzierbarkeit der Altersversorgungssysteme einfließen sollten, rechtzeitig vor der Tagung des Europäischen Rates in Göteborg vorzulegen;
- nimmt der Europäische Rat Kenntnis von der Absicht der Kommission, eine Mitteilung über die Qualität und die langfristige Finanzierbarkeit der Altersversorgungssysteme im Lichte des demografischen Wandels zu unterbreiten. Er beauftragt den Ausschuss für Sozialschutz und den Ausschuss für Wirtschaftspolitik, im Hinblick auf die Frühjahrstagung 2002 des Europäischen Rates einen Bericht für den Rat zu erstellen. Bis Dezember 2001 sollte ein Zwischenbericht vorgelegt werden;
- ersucht der Europäische Rat den Rat, bis Ende 2001 im Lichte der Überprüfung der verschiedenen Optionen Parameter für die Modernisierung der Verordnung Nr. 1408/71 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vereinbaren, damit der Rat und das Europäische Parlament die Verordnung zügig annehmen können.
VI. Nutzung der neuen Technologien
34. Zur Strategie für ein integriertes Konzept für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung gehört die Förderung der neuen Technologien durch Stärkung der Forschungs- und Entwicklungspolitik der Gemeinschaft sowie durch besondere Anstrengungen im Bereich der neuen Technologien, vor allem der Biotechnologie.
eEurope
35. Der Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft ist für die Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und den Aufbau einer integrativeren Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Obwohl seit Lissabon reelle Fortschritte bei der Einrichtung und der Nutzung von Internet-Anschlüssen in Unternehmen, Schulen und Privathaushalten festzustellen sind, wird in Schlüsselbereichen wie der öffentlichen Verwaltung, den elektronischen Behördendiensten und dem elektronischen Geschäftsverkehr das damit verbundene Potenzial in Europa noch nicht in vollem Umfang genutzt. Drahtlose Internetanschlüsse und die Mobilkommunikationssysteme der dritten Generation werden dieses Potenzial noch erhöhen. Ein Erfolg der wissensbasierten Gesellschaft bedingt jedoch ein hohes Niveau der IKT-Qualifikationen und die Schaffung von Voraussetzungen auf Gebieten wie Netzsicherheit, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre, die geeignet sind, bei den Menschen Vertrauen in die Nutzung der neuen Dienstleistungen zu erwecken.
36. Im Hinblick darauf
- sollte das Telekommunikations-Paket möglichst bald in diesem Jahr angenommen werden, damit in diesem Sektor gleiche Bedingungen geschaffen und die Regelungen in der ganzen Union einheitlich angewandt werden;
- wird sich die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Rat um einen günstigen politischen Rahmen für die Mobilkommunikation der dritten Generation innerhalb der Union bemühen, wozu auch die Einigung über einen Rechtsrahmen für die Frequenzpolitik und Breitbandkommunikationsnetze gehört. Die Kommission wird ferner ersucht, die Auswirkungen der Lizenzverfahren für die dritte Generation auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit und die Innovation im IKT-Bereich zu prüfen;
- wird die Kommission mit dem Rat zusammenarbeiten, um zur Schaffung eines günstigen Umfelds für ein drahtloses Europa beizutragen, indem intensive Forschungsarbeiten zur Entwicklung drahtloser Techniken durchgeführt werden, der allmähliche Ausbau der nächsten Internet-Generation (IPv6) gefördert wird und die Voraussetzungen für das Anbieten mehrsprachiger europäischer Inhalte über drahtlose Dienste geschaffen werden;
- werden die Rechtsvorschriften über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, die MWSt-Erhebung im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs und die elektronische Rechnungsstellung für MWSt-Zwecke bis zum Ende des Jahres angenommen;
- wird der Rat gemeinsam mit der Kommission die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die .eu-Internetdomäne der höchsten Stufe Nutzern so bald wie möglich zur Verfügung steht;
- wird der Rat in Zusammenarbeit mit der Kommission eine umfassende Strategie für die Sicherheit elektronischer Netze einschließlich praktischer Durchführungsmaßnahmen entwickeln. Diese Strategie sollte rechtzeitig für die Tagung des Europäischen Rates in Göteborg vorliegen.
37. Die Kommission hat ferner angekündigt, dass sie plant, vor Jahresende zusätzliche Zielvorgaben für den Anschluss von Schulen an das Internet vorzuschlagen, eine Mitteilung über die Förderung von Systemen zur Online-Beilegung von Streitfällen vorzulegen und eSchola, eine europaweite Aktion zur Förderung der Nutzung der neuen Technologien und zum Aufbau von Online-Schulpartnerschaften, zu unterstützen. Der Europäische Rat nimmt das Interesse der Beitrittsländer an eEurope 2002 zur Kenntnis und begrüßt es, dass sie auf der Tagung in Göteborg einen Aktionsplan vorlegen werden, in dem dargestellt wird, wie sie im Hinblick auf diese Ziele vorgehen werden.
Forschung und Innovation
38. Europa muss Talente in Forschung, Finanzwesen und Wirtschaft gezielter fördern, um sicherzustellen, dass europäische Ideen zuerst in Europa vermarktet werden. Mit dem sechsten Forschungsrahmenprogramm sollten daher, neben anderen, die neuen Instrumente in vollem Umfang genutzt werden, um im Rahmen der festgelegten Prioritäten ein Netzwerk der Spitzenforschung, integrierte Projekte und die gemeinsame Umsetzung nationaler Programme zu fördern, wobei auch die Notwendigkeit, den Zusammenhalt und kleine und mittlere Unternehmen zu fördern, berücksichtigt werden sollte.
39. Im Hinblick darauf
- wird der Rat ersucht, im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens mit dem Europäischen Parlament das sechste Forschungsrahmenprogramm der Gemeinschaft bis Juni 2002 anzunehmen;
- wird der Rat ersucht, auf der Grundlage des von der Kommission angekündigten Vorschlags eine besondere Strategie für die Mobilität im europäischen Forschungsraum zu prüfen;
- wird der Rat ersucht, die Frage zu prüfen, wie die Mitgliedstaaten gegenseitig aus ihren Konzepten und Erfahrungen in Bezug auf die Förderung von Forschung und Entwicklung durch wirtschaftliche Anreize Nutzen ziehen können;
- wird die EIB ersucht, ihre Unterstützung für Forschung und Entwicklung weiter zu verstärken.
40. Die Kommission beabsichtigt, bis Juni 2001 den ersten Europäischen Innovationsanzeiger vorzustellen. Vor Jahresende wird sie Vorschläge zur Förderung eines stärker interaktiven Dialogs mit der Öffentlichkeit über Fragen der Wissenschaft und Forschung, die ersten Ergebnisse des Benchmarkings in der Forschung in der EU und ein kartografisches Verzeichnis der Spitzenforschungszentren vorlegen sowie die Regelungen für staatliche Beihilfen für die Forschung überarbeiten.
41. Der Europäische Rat begrüßte den Umstand, dass die Durchführung der Initiative Innovation 2000 der EIB fortgesetzt wird, und insbesondere die Zusage, diese auf die Beitrittsländer auszuweiten.
42. Der Europäische Rat erinnert daran, wie wichtig es ist, dass das Programm für das Satellitennavigationssystem Galileo ohne Verzögerung eingeleitet wird. Gemäß den Schlussfolgerungen von Köln und Nizza wird der private Sektor aufgefordert, sich der Herausforderung der Beteiligung an dem Projekt und seiner Finanzierung zu stellen, indem er eine verbindliche Zusage für die Aufbauphase abgibt. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, dass der private Sektor zur Aufstockung der öffentlichen Mittel für die Entwicklungsphase bereit ist. Der Europäische Rat fordert den Rat auf, die erforderlichen Vorkehrungen für die Einleitung der nächsten Phase des Projekts zu treffen, wozu auch die Schaffung einer einheitlichen, effizienten Verwaltungsstruktur vor Ende 2001 in Form eines gemeinsamen Unternehmens nach Artikel 171 des Vertrags, einer Agentur oder einer anderen geeigneten Einrichtung gehört.
Spitzentechnologien, insbesondere Biotechnologie
43. Die Fähigkeit der Unternehmen in der EU, die Technologien zu nutzen, wird von Faktoren abhängen wie Forschung, Unternehmergeist, einem Regelungsrahmen, der die Innovation und die Risikobereitschaft fördert, einschließlich des gemeinschaftsweiten Schutzes des gewerblichen Eigentums zu weltweit wettbewerbsfähigen Kosten, und davon, dass es - vor allem in einem frühen Stadium - Unternehmen gibt, die zu investieren bereit sind.
44. Im Hinblick darauf
- gibt der Europäische Rat seiner Sorge über die mangelnden Fortschritte bei dem Gemeinschaftspatent und dem Gebrauchsmuster Ausdruck und fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, ihre Arbeit entsprechend den Schlussfolgerungen von Lissabon und Feira zu beschleunigen;
- wird die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Rat die erforderlichen Maßnahmen zur Nutzung des vollen Potenzials der Biotechnologie und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Biotechnologiesektors prüfen, damit dieser Sektor es mit den führenden Konkurrenten aufnehmen kann und zugleich gewährleistet ist, dass diese Entwicklungen in einer für die Verbraucher und die Umwelt verträglichen und sicheren Weise erfolgen, mit den gemeinsamen Grundwerten und ethischen Prinzipien in Einklang stehen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
VII. DIE GRUNDZÜGE DER WIRTSCHAFTSPOLITIK
45. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik stehen im Mittelpunkt der wirtschaftspolitischen Koordinierung und bilden den Rahmen für umfassende politische Leitlinien. Der Europäische Rat pflichtet den in dem Dokument über Kernfragen im Zusammenhang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik dargelegten Auffassungen bei und begrüßt den Bericht über den Beitrag der öffentlichen Haushalte zu Wachstum und Beschäftigung. Der Europäische Rat ersucht den Rat (Wirtschaft und Finanzen) und die Kommission, bei der Erstellung des Entwurfs der Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2001 die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Stockholm) gebührend zu berücksichtigen.
46. Das ungünstigere externe Wirtschaftsumfeld wird sich auch auf das Wachstum in der Union auswirken. Die Wirtschaft der EU ist jedoch stärker als zuvor. Die Haushaltspolitik muss weiterhin darauf ausgerichtet sein, dass die öffentlichen Haushalte nahezu ausgeglichen sind oder einen Überschuss aufweisen. Außerdem sollte als Richtschnur für die Haushaltspolitik gelten, dass eine Politik vermieden werden muss, die zu verschärften Schwankungen der Wirtschaftstätigkeit und zu strukturellen Fehlentwicklungen führt. Dies trägt zur Preisstabilität bei und ermöglicht monetäre Bedingungen, die das Wirtschaftswachstum und eine kontinuierliche Schaffung von Arbeitsplätzen fördern.
47. Der Rat sollte regelmäßig die langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen überprüfen, einschließlich der zu erwartenden Belastungen, die sich aufgrund der demografischen Veränderungen ergeben werden. Dies müsste sowohl im Rahmen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik als auch im Kontext der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme geschehen. Es ist notwendig, höhere Beschäftigungsquoten, insbesondere für Frauen und ältere Arbeitnehmer, zu fördern. Eine ehrgeizige Politik des beschleunigten Abbaus der Verschuldung ist erforderlich, um langfristig tragfähige öffentliche Finanzen zu gewährleisten. Die staatliche Altersversorgung, das Gesundheitswesen und Programme für die Altenpflege sind unter Wahrung der Solidarität zwischen den Generationen zu überprüfen und erforderlichenfalls durch die Mitgliedstaaten zu reformieren.
48. In den nächsten Grundzügen der Wirtschaftspolitik sollte auch die Förderung der nachhaltigen Entwicklung behandelt werden.
49. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, dass die verfügbaren Wirtschaftsstatistiken unbedingt weiter harmonisiert werden müssen.
VIII. VON STOCKHOLM NACH GÖTEBORG: WEITERE VERBESSERUNG DES PROZESSES
50. In Lissabon kam es zur erfolgreichen Integration von wirtschaftlichen und sozialen Belangen. Die Strategie für eine nachhaltige Entwicklung - unter Einschluss der Umweltdimension -, die auf der Juni-Tagung des Europäischen Rates in Göteborg angenommen werden soll, wird die im Rahmen der Lissabon-Strategie eingegangene politische Verpflichtung ergänzen und auf ihr aufbauen. Alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung sollten im Rahmen der alljährlichen Frühjahrstagung des Europäischen Rates überprüft werden.
51. Der Europäische Rat wird dementsprechend auf seiner Frühjahrstagung 2002
-
die Fortschritte bei der Einbeziehung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung in die Lissabon-Strategie und-
den Beitrag, den der Umwelttechnologiesektor zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung leisten kann,prüfen.
52. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, bei ihrer Bewertung des Luxemburg-Prozesses zu prüfen, inwieweit dieser Prozess besser mit der Vorbereitungsarbeit für seine Frühjahrstagung abgestimmt werden könnte. Im Interesse einer Vereinfachung der Verfahren unterstützt der Europäische Rat auch die Absicht der Kommission, dafür zu sorgen, dass ihr jährlicher Synthesebericht die Hauptbestandteile der anderen Beiträge enthält, einschließlich der Beiträge, die darauf zurückzuführen sind, dass der Rat und die Kommission um die Ausarbeitung von gemeinsamen Berichten für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates gebeten worden sind. Dieser Synthesebericht, einschließlich des Fortschrittsanzeigers für die Fortschreibung der Sozialagenda, wird spätestens Ende Januar vorliegen und die wichtigste Grundlage für die Vorbereitungsarbeiten des Rates bilden. Im Interesse der Kohärenz wird der Europäische Rat seinerseits seine Vorgaben und politischen Impulse auf seiner Frühjahrstagung auf wirtschaftliche und soziale Fragen konzentrieren.
TEIL II
IX. LAGE IM AGRARSEKTOR
53. Der Europäische Rat ist besorgt über die ernste Lage im Agrarsektor und bekundet seine Solidarität mit den Landwirten und anderen Bewohnern ländlicher Gebiete. Er begrüßt die wirksame Zusammenarbeit der nationalen Behörden, hebt ihre Bedeutung hervor und billigt die tiefgreifenden Maßnahmen, die der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten getroffen haben. Er ist entschlossen, die Maul- und Klauenseuche und BSE einzudämmen und schließlich auszurotten. Die Geschehnisse machen deutlich, wie wichtig eine sichere und nachhaltige Nahrungsmittelkette für die Wiederherstellung des Vertrauens der Verbraucher ist. Er fordert die Drittstaaten nachdrücklich dazu auf, die von ihnen getroffenen Maßnahmen, soweit sie dem Umfang des Problems und dem Vorsorgeprinzip nicht angemessen sind, aufzuheben. Der Europäische Rat betont, dass bei der Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahmen die Vorgaben der Finanziellen Vorausschau eingehalten werden müssen.
54. Der Europäische Rat ersucht den Rat und das Europäische Parlament, dafür Sorge zu tragen, dass der Beschluss über die Gründung einer Europäischen Lebensmittelbehörde noch vor Ende dieses Jahres gefasst wird.
X. AUSSENBEZIEHUNGEN
Russland
55. Die Anwesenheit von Präsident Putin in Stockholm unterstreicht die Bedeutung der strategischen Partnerschaft der EU mit Russland. Diese Partnerschaft sollte weiter entwickelt werden, um das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen entsprechend der Gemeinsamen Strategie der Union in vollem Umfang zu nutzen. Der Dialog im Energiebereich ist angelaufen. Anerkannt in diesem Zusammenhang wurde auch das Potenzial der Nördlichen Dimension. Der Europäische Rat begrüßt die Mitteilung der Kommission über Kaliningrad und ist der Auffassung, dass sie eine sehr nützliche Grundlage für diesbezügliche Konsultationen darstellt. Er kommt ferner überein, den politischen und sicherheitspolitischen Dialog mit Russland weiter zu entwickeln. Mit Präsident Putin wurde das umfassende Reformprogramm zur Modernisierung der russischen Wirtschaft und zur Verbesserung der Bedingungen für Handel und Investitionen erörtert. Die Union wird derartige Reformen weiterhin unterstützen, denen auch die neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Union und Russland, die sich aus dem in Lissabon vereinbarten strategischen Ziel der Union ergeben, zugute kommen.
56. Der Europäische Rat betont, dass eine echte Partnerschaft auf gemeinsamen Werten beruhen muss. Er äußert erneut seine tiefe Besorgnis über die Lage in Tschetschenien und hebt die dringende Notwendigkeit einer politischen Lösung des Konflikts hervor.
57. Der Beitritt zur WTO ist für die weitere Integration Russlands in die Weltwirtschaft und für die Förderung eines günstigen Investitionsklimas in Russland von wesentlicher Bedeutung. Die Europäische Union unterstützt Russland in seinen Bemühungen, die erforderlichen Bedingungen für eine WTO-Mitgliedschaft zu erfüllen, und erwartet, dass Russland in vollem Umfang die notwendigen Verpflichtungen eingeht. Sie sieht der am 30. März unter der Ägide des Vorsitzes und der Kommission in Moskau stattfindenden hochrangigen Konferenz über Russland und die WTO mit Interesse entgegen.
58. Der Europäische Rat hebt erneut hervor, dass zur Förderung eines weiteren Ausbaus der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit Russland Maßnahmen getroffen werden müssen, um die seit langem bestehenden Handelsstreitigkeiten, insbesondere die Frage der Flüge über Sibirien, unverzüglich einer Lösung zuzuführen.
59. Der Europäische Rat ist sich darin einig, dass die Union die Möglichkeit zur Vergabe von EIB-Darlehen für ausgewählte Umweltprojekte nach Maßgabe der vom Rat beschlossenen spezifischen Kriterien vorsehen sollte.
60. Der Europäische Rat begrüßt es, dass bei der Aushandlung des Übereinkommens über das "Multilaterale Umweltprogramm für den Nuklearsektor in der Russischen Föderation" bedeutende Fortschritte erzielt worden sind, und ruft die Beteiligten dazu auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, damit das Übereinkommen spätestens Mitte Mai auf dem EU-Russland-Gipfeltreffen geschlossen werden kann.
61. Der Europäische Rat begrüßt den bevorstehenden 300. Jahrestag der Gründung von St. Petersburg, des "Fensters Russlands zu Europa". Die Union ist bereit, ihren Beitrag zu den Feierlichkeiten zu leisten, die eine ausgezeichnete Gelegenheit bieten werden, die engen Bindungen herauszustellen, die seit langem zwischen Russland und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehen.
Welthandelsorganisation
62. Ein offenes, starkes System von Regeln für den multilateralen Handel bildet die beste Grundlage für die Stärkung des Beitrags des Außenhandels zum strategischen Ziel der Union. Die Gemeinschaft sollte weiterhin eine aktive Rolle spielen, damit auf der vierten WTO-Ministerkonferenz in Doha, die für November 2001 geplant ist, ein Konsens über die Einleitung einer neuen umfassenden Runde multilateraler Handelsverhandlungen im WTO-Rahmen erzielt wird. Diese neue Runde müsste den Interessen aller WTO-Mitglieder, insbesondere der Entwicklungsländer, gerecht werden und sollte in transparenter, umfassender Weise und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit eines Dialogs mit der Bürgergesellschaft vorbereitet werden.
Nahost-Friedensprozess
63. Der Europäische Rat bekräftigt unter Hinweis auf seine Berliner Erklärung vom März 1999 die Entschlossenheit der Union, ihren Beitrag zum Frieden, zur Stabilität und zum künftigen Wohlstand im Nahen Osten zu leisten. Er appelliert an andere internationale Geber, umgehend gemeinsam mit der Europäischen Union Mittel zur Finanzierung des palästinensischen Haushalts zuzusagen, damit ein wirtschaftlicher und institutioneller Zusammenbruch in den palästinensischen Gebieten vermieden wird. Zu demselben Zweck muss Israel seine Absperrungen aufheben und überfällige Zahlungen leisten, während die Palästinensische Behörde unverzüglich einen Sparhaushalt verabschieden und wirksame Maßnahmen gegen die Korruption und für mehr demokratische Transparenz ergreifen muss.
64. Die Union wird mit den Parteien sowie mit den Vereinigten Staaten und anderen internationalen Akteuren gemeinsam nach einem Weg zur Beendigung der Gewalt und zur Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen im Rahmen der Resolutionen 242 und 338 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen suchen. Zu diesem Zweck ersucht sie den Hohen Vertreter, Javier Solana, mit allen Parteien in engem Kontakt zu bleiben und spätestens auf der Göteborger Tagung des Europäischen Rates in Abstimmung mit der Kommission darüber Bericht zu erstatten, wie die Europäische Union bei der Förderung der Wiederaufnahme des Friedensprozesses eine größere Rolle spielen kann.
Westlicher Balkan
65. Der Europäische Rat betont erneut, dass die Europäische Union weiterhin nachdrücklich für Stabilität und Frieden in der Region eintritt; dies ist nach wie vor eine strategische Priorität der Union. Er erinnert daran, dass er die Grundsätze der Unverletzlichkeit der Grenzen, der territorialen Unversehrtheit und der Souveränität der Länder der Region entschieden unterstützt.
66. Nach seinem Treffen mit Präsident Trajkowski nahm der Europäische Rat eine Erklärung zur Lage in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an (siehe Anlage III). Er ersucht den Hohen Vertreter, Javier Solana, die Situation in der Region zu verfolgen, in engem Kontakt mit den politischen Führungen zu bleiben und dem Rat in Abstimmung mit der Kommission entsprechende Empfehlungen zu unterbreiten.
67. Der Europäische Rat würdigt die Bereitschaft der BRJ und der serbischen Behörden, den Konflikt im südlichen Serbien friedlich zu lösen, und begrüßt den Beginn der Gespräche im Rahmen des Covic-Plans über die Herbeiführung einer Verhandlungslösung. Der Europäische Rat bekräftigt die Bereitschaft der Europäischen Union, diesen Prozess zu unterstützen, und verweist insbesondere auf die Rolle, die eine verstärkte Präsenz der EUMM in diesem Gebiet spielt. In diesem Zusammenhang ruft der Europäische Rat die Parteien auf, weitere vertrauensbildende Maßnahmen, einschließlich der Freilassung sämtlicher kosovo-albanischer politischer Gefangener, zu ergreifen, die zum Abbau von Spannungen in dem Gebiet notwendig sind.
68. Der Europäische Rat ruft Montenegro und die Behörden der BRJ/Serbiens auf, sich im Zuge eines offenen und demokratischen Prozesses auf neue verfassungsrechtliche Regelungen innerhalb eines föderalen Rahmens zu verständigen, um zur Stabilität in der Region beizutragen.
69. Der Europäische Rat appelliert an die neue Regierung in Bosnien und Herzegowina, ihre Reformbemühungen zu intensivieren, um bis Mitte 2001 alle im EU-Fahrplan vorgesehenen Bedingungen zu erfüllen. Er weist darauf hin, dass die Bürger Bosniens und Herzegowinas sich nur im Rahmen eines geeinten Staates dem europäischen Integrationsprozess annähern können.
70. Ausgehend von den Ergebnissen des Zagreber Gipfels, der allen Ländern eine Aussicht auf Beitritt eröffnet, erinnert der Europäische Rat daran, wie wichtig die regionale Zusammenarbeit - unter anderem auch im Bereich Justiz und Inneres - ist. Er stellt insbesondere fest, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Balkan bei der Bekämpfung der illegalen Migration in der Region zu unterstützen. Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bleibt das wichtigste Instrument zur Förderung des Prozesses der Annäherung an die europäischen Strukturen. Der Europäische Rat erinnerte in diesem Zusammenhang auch an den wichtigen Beitrag, den der Stabilitätspakt und andere regionale Initiativen leisten.
71. Der Rat begrüßt es, dass in der gesamten Region Fortschritte dabei gemacht werden, Personen für den Machtmissbrauch und für Straftaten, die unter dem Schutz früherer undemokratischer Regimes begangen wurden, zur Verantwortung zu ziehen. Die Erfüllung der politischen und wirtschaftlichen Auflagen der Union ist ein wesentlicher Bestandteil des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. Dies schließt die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien ein.
Koreanische Halbinsel
72. Der Europäische Rat ist jederzeit bereit, weiterhin seinen Beitrag zur Verminderung der Spannungen zwischen den beiden koreanischen Staaten zu leisten, und hat vereinbart, dass die Union bei der Förderung von Frieden, Sicherheit und Freiheit auf der koreanischen Halbinsel eine stärkere Rolle spielen sollte. Er hofft auf baldige Resultate, unter anderem durch die Veranstaltung eines zweiten innerkoreanischen Gipfeltreffens und die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung. Der Präsident des Europäischen Rates wird Pjöngjang und Seoul besuchen, um im Einklang mit den vom Rat am 20. November 2000 festgelegten vier Punkten mit den Präsidenten Kim Jong-il und Kim Dae Jung Gespräche über den gesamten Bereich der Themen zu führen, die für sie und die Union von gemeinsamem Interesse sind.
Klimaänderung
73. Der Europäische Rat billigte die in Anlage II enthaltene Erklärung über Klimaänderung.
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ANLAGEN ZU DEN
SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES
EUROPÄISCHER RAT IN STOCKHOLM
23. UND 24. MÄRZ 2001
ANLAGEN
Anlage I Entschließung des Europäischen Rates über
eine wirksamere Regulierung der Wertpapiermärkte
in der Europäischen Union Seite 2
Anlage II Erklärung des Europäischen Rates zur Klimaänderung Seite 5
Anlage III Erklärung des Europäischen Rates zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Seite 6
Anlage IV Dem Europäischen Rat (Stockholm) vorgelegte Dokumente Seite 7
ANLAGE I
ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN RATES
ÜBER EINE WIRKSAMERE REGULIERUNG DER WERTPAPIERMÄRKTE
IN DER EUROPÄISCHEN UNION
STOCKHOLM, 23. MÄRZ 2001
DER EUROPÄISCHE RAT VERTRITT FOLGENDE AUFFASSUNG:
Die Finanzmärkte spielen eine entscheidende Rolle im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang der Europäischen Union. Es ist deshalb von größter Bedeutung, dass der nach Prioritäten gestaffelte Aktionsplan für Finanzdienstleistungen zügig umgesetzt wird. Die Schaffung eines dynamischen und effizienten europäischen Wertpapiermarktes ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie.
Alle Beteiligten sollten sich nach Kräften dafür einsetzen, dass die entscheidenden Schritte unternommen werden, um bis Ende 2003 einen integrierten Wertpapiermarkt zu erreichen, wozu insbesondere die in dem Bericht des Ausschusses der Weisen über die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte aufgezeigten Prioritäten gehören und wobei auch anzuerkennen ist, dass es einer weiteren Konvergenz der Aufsichtspraktiken und Regelungsstandards bedarf.
Um dies zu erreichen, muss der Gesetzgebungsprozess beschleunigt werden. Die Regulierung der Wertpapiermärkte muss flexibel genug sein, um auf Marktentwicklungen reagieren zu können und zu gewährleisten, dass die Europäische Union wettbewerbsfähig ist und sich auf neue Marktpraktiken und Regelungsstandards einstellen kann, wobei gleichzeitig die Erfordernisse der Transparenz und der Rechtssicherheit zu beachten sind.
Dies kann und muss unter uneingeschränkter Wahrung der Bestimmungen des Vertrags, der Vorrechte der betroffenen Organe und des derzeitigen institutionellen Gleichgewichts erreicht werden.
DER EUROPÄISCHE RAT NIMMT DAHER FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN:
1. Der Europäische Rat begrüßt den Bericht des Ausschusses der Weisen über die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte. Das vorgeschlagene Vierstufenkonzept (Rahmenprinzipien, Durchführungsmaßnahmen, Zusammenarbeit und Durchsetzung) sollte durchgeführt werden, um den ordnungspolitischen Prozess im Bereich des Wertpapierrechts der Europäischen Union effizienter und transparenter zu machen und dadurch die Qualität der vorgeschlagenen gesetzgeberischen Maßnahmen zu verbessern. Dieser Prozess sollte den in dem Bericht dargelegten konzeptuellen Rahmen der übergreifenden Prinzipien uneingeschränkt berücksichtigen.
2. Die Kommission wird aufgefordert, die Institutionen und alle Betroffenen im Wertpapiersektor frühzeitig, umfassend und systematisch zu konsultieren und dabei insbesondere den Dialog mit den Nachfragern und den professionellen Marktteilnehmern zu intensivieren.
Die Kommission wird gebeten, unbeschadet ihres Initiativrechts dem Rat und dem Europäischen Parlament frühzeitig Gelegenheit zu geben, zu der Unterscheidung zwischen den wesentlichen Elementen und den zusätzlichen und technischen Bestimmungen Stellung zu nehmen, um so die Effizienz des Verfahrens zu erhöhen.
3. Die Aufteilung zwischen Rahmenprinzipien (Stufe 1) und Durchführungsmaßnahmen (Stufe 2) sollte von Fall zu Fall auf klare und transparente Weise festgelegt werden. Über die Aufteilung entscheiden das Europäische Parlament und der Rat auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission. Die Kommission wird aufgefordert, bei der Unterbreitung ihrer Vorschläge anzugeben, welche Art von Durchführungsmaßnahmen beabsichtigt sind. Alle Beteiligten wären dann von vorn herein über den genauen Umfang und Zweck der auf jeder Stufe vorgesehenen Vorkehrungen informiert. Alle beteiligten Organe müssen die Grundvoraussetzungen des Mehrstufenkonzepts einhalten.
Die Durchführungsmaßnahmen der Stufe 2 sollten häufiger in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass die technischen Bestimmungen auf der Höhe der Entwicklungen auf den Märkten und im Aufsichtsrecht sind. Für alle Etappen der Stufe 2 sollten Fristen festgesetzt werden.
Die Kommission wird aufgefordert, bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge häufiger auf die Form der Verordnung zurückzugreifen, wenn dies rechtlich möglich und der Beschleunigung des Rechtsetzungsprozesses förderlich ist. Der Europäische Rat steht seinerseits der Möglichkeit einer raschen Annahme von Rechtsakten (beschleunigtes Verfahren) im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens positiv gegenüber.
4. Der Europäische Rat begrüßt die Absicht der Kommission, unverzüglich einen Wertpapierausschuss einzurichten, der sich aus hochrangigen Vertretern der Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz der Kommission zusammensetzt. Der Wertpapierausschuss sollte in seiner beratenden Eigenschaft zu Grundsatzfragen gehört werden, und zwar insbesondere - aber nicht ausschließlich - zu den Maßnahmen, die die Kommission für die Stufe 1 vorschlagen könnte.
5. Vorbehaltlich besonderer Rechtsetzungsakte, die vom Europäischen Parlament und vom Rat auf Vorschlag der Kommission angenommen werden, sollte der Wertpapierausschuss auch als Regelungsausschuss gemäß dem Beschluss von 1999 über die Ausschussverfahren fungieren, um die Kommission zu unterstützen, wenn sie Durchführungsmaßnahmen gemäß Artikel 202 EGV beschließt.
Das Europäische Parlament wird von der Kommission regelmäßig über die Beratungen des Wertpapierausschusses unterrichtet, wenn dieser Ausschuss im Rahmen des Regelungsverfahrens tätig wird, und alle einschlägigen Dokumente erhalten. Wenn das Europäische Parlament zu der Auffassung gelangt, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen die im Basisrechtsakt vorgesehenen Durchführungsbefugnisse überschreiten, verpflichtet sich die Kommission, die vorgeschlagenen Maßnahmen unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahme des Parlaments umgehend zu überprüfen und das von ihr beabsichtigte Vorgehen zu begründen.
Der Europäische Rat vermerkt, dass die Kommission im Zusammenhang mit dem Beschluss vom 28. Juni 1999 über die Ausschussverfahren zugesagt hat, bei der Suche nach einer ausgewogenen Lösung für die Fälle, in denen Durchführungsmaßnahmen im Bereich der Wertpapiermärkte im Lichte der Beratungen als besonders heikel betrachtet werden, zu vermeiden, sich gegen vorherrschende Auffassungen, die sich im Rat zur Frage der Zweckmäßigkeit der betreffenden Maßnahmen herauskristallisieren könnten, zu stellen. Diese Zusage stellt keinen Präzedenzfall dar.
6. Der Europäische Rat begrüßt die Absicht der Kommission, den Vorschlag aus dem Bericht der Weisen aufzugreifen und einen unabhängigen Ausschuss der Regulierungsbehörden förmlich einzusetzen. In diesem Ausschuss sollte ein Vertreter einer Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats den Vorsitz führen. Der Ausschuss sollte seine eigenen Verfahrensvorschriften festlegen und enge operative Verbindungen zur Kommission und zum Wertpapierausschuss unterhalten. Er wird als beratendes Gremium fungieren, um die Kommission insbesondere bei der Ausarbeitung der Entwürfe für Durchführungsmaßnahmen (Stufe 2) zu unterstützen. Jeder Mitgliedstaat wird einen hochrangigen Vertreter seiner für den Wertpapierbereich zuständigen Behörden benennen, der an den Sitzungen des Ausschusses der Regulierungsbehörden teilnimmt.
Der Ausschuss sollte, wie im Abschlussbericht des Ausschusses der Weisen dargelegt, ausführliche, offene und transparente Konsultationen durchführen und sollte das Vertrauen der Marktteilnehmer genießen.
Die einzelstaatlichen Regulierungsbehörden und der Ausschuss der Regulierungsbehörden sollten ferner eine wichtige Rolle beim Umsetzungsprozess (Stufe 3) spielen, indem sie eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden sicherstellen, gegenseitige Evaluierungen durchführen und bewährte Praktiken empfehlen, um dadurch eine konsequentere und fristgerechtere Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Der Europäische Rat begrüßt die Absicht der Kommission und der Mitgliedstaaten, die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts (Stufe 4) zu verstärken.
7. Es sollte ein interinstitutionelles Beobachtungssystem eingerichtet werden, um die Fortschritte bei der Durchführung dieser Vorschläge zur Gestaltung eines effizienteren Systems zur Regulierung der Wertpapiermärkte zu bewerten und Engpässe zu ermitteln. Im Rahmen dieses Beobachtungsprozesses sollte den Organen regelmäßig Bericht erstattet werden.
8. Diese neue ordnungspolitische Struktur sollte spätestens ab Anfang 2002 arbeitsfähig sein und 2004 umfassend und ergebnisoffen überprüft werden.
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ANLAGE II
ERKLÄRUNG DES EUROPÄISCHEN RATES ZUR KLIMAÄNDERUNG
In der Erkenntnis, dass die Klimaänderung den künftigen Wohlstand und den wirtschaftlichen Fortschritt weltweit bedroht, erinnert der Europäische Rat daran, dass unbedingt wirksame internationale Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen getroffen werden müssen. Er bekräftigt, dass er dem Kyoto-Protokoll als Grundlage für derartige Maßnahmen einen hohen Stellenwert beimisst, und ist zutiefst darüber besorgt, dass dieses Protokoll derzeit in Frage gestellt wird. Der Europäische Rat ruft alle Verhandlungspartner dringend auf, konstruktiv auf eine Einigung über die Modalitäten zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls hinzuarbeiten und zu einem erfolgreichen Ergebnis der wieder aufgenommenen 6. Konferenz der Vertragsparteien (COP-6) beizutragen, wodurch die Voraussetzungen für die Ratifikation und das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls bis zum Jahr 2002 geschaffen werden.
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ANLAGE III
ERKLÄRUNG ZUR EHEMALIGEN JUGOSLAWISCHEN REPUBLIK MAZEDONIEN
Gegenüber Präsident Trajkowski und der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
-
bekräftigen wir unsere Solidarität in der derzeitigen Krise, und wir ersuchen Sie eindringlich, auch weiterhin Zurückhaltung zu üben. Es sollte alles getan werden, um eine Eskalierung der militärischen Aktivitäten zu verhindern. Wir treten im Einklang mit den OSZE-Prinzipien für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und für die Unverletzlichkeit der Grenzen ein. Wir sind entschlossen, unsere Bemühungen gemeinsam und einzeln in enger Zusammenarbeit mit der NATO mit dem Ziel fortzusetzen, die Behörden bei der Bewältigung der derzeitigen Lage zu unterstützen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, die Kontrolle über die Grenze zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und dem Kosovo zu verstärken. Wir begrüßen die von den Mitgliedstaaten auch auf dem Gebiet der Sicherheit erteilten Ratschläge und geleistete Unterstützung;-
erklären wir, dass effektive innenpolitische Reformen und die Konsolidierung einer wirklich multiethnischen Gesellschaft unerlässlich sind. Wir sind bereit, diesen Prozess in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Rahmen der beträchtlichen Hilfe, welche die Europäische Union der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bereits leistet, zu unterstützen. Hierzu gehören Projekte der Grenzüberwachung, Unterstützung für Flüchtlinge, Hilfe für Kommunalregierungen im ganzen Land, einschließlich eines Programms zur Verbesserung der Infrastruktur auf Gemeindeebene, Arbeiten auf dem Gebiet der Minderheitenrechte, einschließlich substanzieller Beiträge zu der neuen südosteuropäischen Universität in Tetovo, Unterstützung der Reform und der Ausbildung im justiziellen Bereich unter besonderer Berücksichtigung der Minderheitenrechte, sowie Unterstützung bei der bevorstehenden Volkszählung.Wir appellieren an die Führung der albanischen Volksgruppe in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, weiterhin für den demokratischen Prozess, den Gewaltverzicht und den Dialog einzutreten, und fordern sie eindringlich auf, sich auch bei der Geltendmachung ihrer legitimen Bestrebungen, die auf eine Konsolidierung der multiethnischen Gesellschaft in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gerichtet sind, zu diesen Grundsätzen zu bekennen.
Wir rufen die albanische politische Führung im Kosovo auf, sich weiterhin eindeutig von den Extremisten zu distanzieren, die Anwendung von Gewalt uneingeschränkt zu verurteilen und den Grundsatz der Unverletzlichkeit der Grenzen zu achten, wie es die albanische Regierung getan hat. Wir begrüßen ihre entschlossene Haltung.
Diejenigen, die sich über die internationale Rechtmäßigkeit hinwegsetzen, gefährden das Ziel einer Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen, die sie zu vertreten vorgeben.
Die Europäische Union hat auf dem Gipfeltreffen von Zagreb beschlossen, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien als erster Staat der Region durch das am 9. April zu unterzeichnende Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union verbunden wird.
Die Europäische Union begrüßt die Annahme der Resolution Nr. 1345 des VN-Sicherheitsrats. Die Ziele der Europäischen Union kommen in dieser Entschließung voll und ganz zum Ausdruck. Zu einem Zeitpunkt, zu dem sich neue Perspektiven für die Region eröffnen, heben wir nochmals mit Nachdruck hervor, dass es in unserem Europa für diejenigen, die den Weg der Intoleranz, des Nationalismus und der Gewalt beschreiten, keine Zukunft gibt. Die Union wird diejenigen, die diesen Kurs einschlagen, nicht unterstützen. Wir werden ausschließlich denjenigen Hilfe leisten, die sich eindeutig für Frieden, Demokratie, Aussöhnung und regionale Zusammenarbeit entscheiden.
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ANLAGE IV
DEM EUROPÄISCHEN RAT (STOCKHOLM) VORGELEGTE DOKUMENTE
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Beitrag der Kommission - Das ganze Potenzial der Union ausschöpfen: Konsolidierung und Ergänzung der Lissabonner Strategie; Band I und Band II: Strukturindikatoren·
Schlussbericht des Ausschusses der Weisen über die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte(6554/01)
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Bericht des Rates (Wirtschaft und Finanzen) an den Europäischen Rat über eine wirksamere Regulierung der Wertpapiermärkte in der Europäischen Union(7005/01)
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Mitteilung der Kommission über den Beitrag der öffentlichen Haushalte zu Wachstum und Beschäftigung: Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit(5260/01)
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Gemeinsamer Bericht des Rates (Wirtschaft und Finanzen) und der Kommission über den Beitrag der öffentlichen Haushalte zu Wachstum und Beschäftigung: Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit(6997/01)
·
Rat (Wirtschaft und Finanzen): Jahresbericht über Strukturreformen - 2001(6998/01)
·
Bericht des Rates (Wirtschaft und Finanzen) betreffend die begrenzte Liste der Strukturleistungsindikatoren(6999/01)
·
Mitteilung der Kommission: Bericht über die Funktionsweise der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte(5301/01)
·
Bericht der Kommission über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2000(6561/01)
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Rat (Wirtschaft und Finanzen): Kernfragen im Zusammenhang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik für das Jahr 2001(7001/01)
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Status report by the EIB on the Innovation 2000 Initiative one year after: progress and perspectives in implementation(6556/01)
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Rat (Beschäftigung und Sozialpolitik): Schlussfolgerungen des Vorsitzes·
Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses zu der Mitteilung der Kommission mit dem Titel: Das ganze Potenzial der Union ausschöpfen: Konsolidierung und Ergänzung der Lissabonner Strategie(6454/01 + ADD 1)
·
Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz zur Mitteilung der Kommission:Das ganze Potenzial der Union ausschöpfen: Konsolidierung und Ergänzung der Lissaboner Strategie
(6455/01 + ADD 1 + ADD 2)
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Vorstudie des Ausschusses für Sozialschutz zur langfristigen Finanzierbarkeit der Renten(6457/01)
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Mitteilung der Kommission: - Umsetzung der Sozialpolitischen Agenda - Übersichtstabelle(6452/01)
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Mitteilung der Kommission "Neue europäische Arbeitsmärkte – offen und zugänglich für alle"·
Bericht des Rates (Bildung) "Die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung"(5980/01)
·
Schlussfolgerungen des Rates (Binnenmarkt, Verbraucherfragen und Tourismus) Binnenmarktaspekte des Cardiff-Prozesses zur Wirtschaftsreform·
Mitteilung der Kommission "Eine Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor"(5224/01)
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Zwischenbericht der Kommission "Verbesserung und Vereinfachung der Rahmenbedingungen für die Rechtsetzung"·
Aktionsplan "eEurope 2002": Billigung der Liste mit zusätzlichen Indikatoren für den Leistungsvergleich(6782/01)
·
Mitteilung der Kommission eEurope 2002: Auswirkungen und Prioritäten(7183/01)
·
Mitteilung der Kommission über den Energie- und Erdgasbinnenmarkt(7218/01)
·
Europäische Charta für Kleinunternehmen: Jahresbericht über die Umsetzung(7125/01)
·
Erster Bericht der Kommission über die Fortschritte bei der Verwirklichung des europäischen Forschungs- und Innovationsraums(7254/01)
·
Entwurf eines Berichts des Europäischen Rates an das Europäische Parlament über die Fortschritte der Europäischen Union im Jahr 2000(6879/01+ COR 1)
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