Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU

Eigenmittel

Die Eigenmittel sind die Einnahmen der EU. Sie müssen die Ausgaben der EU vollständig decken. Da die Ausgaben in der MFR-Verordnung im Großen und Ganzen festgelegt sind, besteht zwischen der MFR-Verordnung und den Eigenmitteln ein enger Zusammenhang. Es handelt sich sozusagen um die zwei Seiten einer Medaille. In der Vergangenheit wurde gleichzeitig mit der Vereinbarung über einen neuen MFR stets auch eine Vereinbarung über die Eigenmittel geschlossen.

In der Regelung über die Eigenmittel der EU wird Folgendes festgelegt:

  1. eine Obergrenze, Arrow -dwn
  2. die verschiedenen Arten von Eigenmitteln, Arrow -dwn
  3. Korrekturmaßnahmen für den Fall, dass ein Mitgliedstaat gemessen an seinem relativen Wohlstand eine zu große Haushaltslast trägt. Arrow -dwn

 

MFR-Obergrenze für 2007 bis 2013.
Die Eigenmittel dürfen bei den Verpflichtungen 1,29 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU und bei den Zahlungen 1,23 % des BNE nicht überschreiten.

1. Was ist die Eigenmittelobergrenze?

Die Eigenmittelobergrenze ist der Höchstbetrag an Eigenmitteln, den die EU in einem Jahr ein­nehmen darf. Da die Obergrenze als Prozentsatz des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU ausgedrückt wird, hängt sie von der jeweiligen Rate des Wirtschaftswachstums ab.

 

The ceiling of the 2007-2013 MFF

Own resources may not exceed 1.29% of the EU Gross National Income (GNI) for commitments and 1.23% of GNI for payments.

2. Welche Arten von Eigenmitteln gibt es?

Im Rahmen des derzeitigen MFR gibt es drei Arten von Eigenmitteln:

Traditionelle Eigenmittel.

Hauptsächlich Zölle und Zuckerabgaben.

Auf der Mehrwertsteuer (MwSt) basierende Eigenmittel .

In der Regel ein einheitlicher Satz von 0,3 %, der auf die einheitliche MwSt‑Bemessungsgrundlage eines jeden Mitgliedstaats erhoben wird.

Die MwSt-Bemessungsgrundlage darf 50 % des Bruttonnationaleinkommens (BNE) eines Landes nicht überschreiten. Damit soll verhindert werden, dass weniger wohlhabende Mitglied­staaten einen unverhältnismäßig hohen Betrag abführen müssen (da in Ländern mit niedrigem Einkommen in der Regel ein höherer Prozentanteil des BNE als MwSt abgeschöpft wird).

Auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) basierende Eigenmittel .

Ein einheitlicher Prozentsatz wird auf das BNE eines jeden EU-Mitgliedstaats erhoben.

Diese Eigenmittel werden verwendet, um den Teil des EU-Haushalts, der nicht mit anderen Eigenmitteln gedeckt werden kann, zu finanzieren und somit ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben der EU herzustellen.

Pie -chart -de

 

Zu den sonstigen Einnahmequellen zählen

  • Steuern auf Gehälter der EU-Bediensteten,
  • Beiträge von Drittstaaten zu bestimmten Programmen,
  • Geldbußen, die Unternehmen bei Wettbewerbsverstößen usw. auferlegt werden.

 

3.Welche Korrekturen gibt es auf der Einnahmenseite?

Mit Korrekturen werden die Haushaltsungleichgewichte einiger Mitgliedstaaten berichtigt.
Hierzu zählen in erster Linie:

  • die Korrektur zugunsten des Vereinigten Königreichs – im Jahr 2011 rund 3,6 Mrd. EUR – und die Nachlässe, die bestimmten Ländern auf ihren Anteil an der Finanzierung dieser Korrektur gewährt werden,
  • die Pauschalerstattungen an die Niederlande und Schweden, d.h. eine Reduzierung ihrer jährlichen auf dem BNE beruhenden Zahlungen für den Zeitraum 2007 bis 2013 (zu Preisen von 2004), und zwar
    – 605 Mio. EUR für die Niederlande und 
    – 150 Mio. EUR für Schweden,
  • die ermäßigten MwSt-Abrufsätze für vier Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2007 bis 2013, nämlich
    – 0,225 % für Österreich,
    – 0,15 % für Deutschland,
    – 0,1 % für die Niederlande und
    – 0,1 % für Schweden.

Überdies behalten alle diese Mitgliedstaaten 25 % der von ihnen erhobenen traditionellen Eigen­mittelbeträge ein
.


Sämtliche Korrekturen, ob auf der Einnahmen- oder auf der Ausgabenseite, beruhen auf zwei Grundsätzen, auf die sich der Europäische Rat 1984 in Fontainebleau verständigt hat:

  1. Die Ausgabenpolitik stellt letztlich das wesentliche Mittel zur Lösung des Problems der Haushaltsungleichgewichte dar.
  2. Jeder Mitgliedstaat, der gemessen an seinem relativen Wohlstand eine zu große Haushaltslast trägt, kann zu gegebener Zeit in den Genuss einer Korrekturmaßnahme gelangen.

 

Weitere Informationen
Welche Änderungen am Eigenmittelsystem schlägt die Kommission vor?