Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU

Historischer Rückblick

 

Der MFR: Aus der Krise geboren

Die Idee, einen mehrjährigen Finanzrahmen aufzustellen, wurde aus der EU-Haushaltkrise der späten 1970er und der 1980er Jahre heraus geboren. 1979, 1984, 1985 und 1987 gelang es dem Rat und dem Europäischen Parlament nicht, sich rechtzeitig über den EU-Haushaltsplan für die fol­genden Jahre zu einigen. Daher musste auf das schwerfällige Verfahren des vorläufigen Zwölftels zurückgegriffen werden, das zu Verzögerungen bei der Durchführung der Programme und den Rückerstattungen an die Mitgliedstaaten führte .

 

Sinkende Einnahmen, steigende Ausgaben

Ein Grund für die EU-Haushaltskrise waren sinkende Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Aus­gaben. So führte insbesondere der Abbau der Zölle zu einem Rückgang der Eigenmittel. Auf der anderen Seite nahmen die Ausgaben für die Agrarpolitik stetig zu; außerdem wurden neue Politik­felder (beispielsweise die Gemeinsame Fischereipolitik) geschaffen und neue Mitglieder in die Gemeinschaft aufgenommen (1981 Griechenland und 1986 Spanien und Portugal).

 

Der Erfolg des MFR

Die Bemühungen, die Einnahmen – vor allem durch die Erhebung zusätzlicher Eigenmittel – wieder mit den Ausgaben in Einklang zu bringen und die Ausgaben zu begrenzen, erwiesen sich als unzu­reichend. Erst mit der Verabschiedung des ersten mehrjährigen Finanzrahmens (des "Delors-Pakets I" für den Zeitraum 1988 bis 1992) wurden die Voraussetzungen für einen reibungslosen und erfolgreichen Verlauf des Haushaltsverfahrens geschaffen.

Zwei Neuerungen

Erreicht wurde dies durch die Einführung

  • rechtsverbindlicher Ausgabenobergrenzen und
  • einer neuen Kategorie von Eigenmitteln, nämlich eines auf dem Bruttosozialprodukt (BSP) basierenden Beitrags der Mitgliedstaaten, der sicherstellt, dass die erforderlichen Ausgaben im Rahmen der Eigenmittelobergrenze gedeckt sind.


Im Jahr 1988, d.h. im ersten Jahr des Delors-Pakets I, wurde zum letzten Mal auf die Regelung des vorläufigen Zwölftels zurückgegriffen. Seither sind drei weitere mehrjährige Finanzrahmen für jeweils sieben Jahre vereinbart worden.

Zeitschiene

1 Januar 1988

Das Delors-Paket I hatte hauptsächlich die Errichtung des Binnenmarktes zum Ziel

1988

Tagung des Europäischen Rates
vom 11. bis 13. Februar 1988 in Brüssel

 

31 Dezember 1992

1 Januar 1993

Im Mittelpunkt des Delors-Pakets II für 1993 bis 1999 standen die Sozial- und die Kohäsionspolitik sowie die Vorbereitungen für die Einführung des Euro.

1992
Tagung des Europäischen Rates
am 12. Dezember 1992 in Edinburgh

1 Januar 2000

Mit dem dritten MFR, der Agenda 2000, für die Jahre 2000 bis 2006 wurde die Erweiterung vorbereitet.

1999
Tagung des Europäischen Rates
am 25. März 1999 in Berlin

31 Dezember 1999

31 Dzcember 2006

 

1 Januar 2007

Die Finanzielle Vorausschau für die Jahre 2007 bis 2013 war vor allem auf nach­haltiges Wachstum und Wettbewerbs­fähigkeit ausgerichtet

2005

Tagung des Europäischen Rates
am 16. Dezember 2005 in Brüssel

 

31 Dezember 2013

 

Die Eigenmittel im Wandel der Zeiten

Da der EU-Haushalt stets ausgeglichen sein muss, benötigt die Europäische Union Einnahme­quellen. Diese haben sich im Laufe der Zeit erheblich verändert. Zu Beginn, d.h. in den Jahren ab 1958, finanzierte sich die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft fast ausschließlich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten. Ab 1970 wurden dieses Finanzbeiträge schrittweise durch die aus Zöllen und Zuckerabgaben bestehenden Eigenmittel (die sog. traditionellen Eigenmittel) ersetzt. Seit 1975 werden zusätzlich Eigenmittel auf Grundlage der Mehrwertsteuer (MwSt) erhoben.

 

Zunehmender Druck

Dieses System geriet in den 1980er Jahren zunehmend unter Druck. So hatte insbesondere der Abbau der Zölle einen Rückgang der Eigenmittel zur Folge, so dass die steigenden Ausgaben nicht mehr gedeckt werden konnten. Mit dem ersten mehrjährigen Finanzrahmen, der 1988 in Kraft trat, wurde eine neue Kategorie von Eigenmitteln eingeführt, nämlich der auf dem Bruttosozialprodukt (BSP) – und später auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) – beruhende Beitrag der Mitglied­staaten. Damit sollte sichergestellt werden, dass die erforderlichen Ausgaben im Rahmen der Eigenmittelobergrenze gedeckt sind.

 

Beiträge und Korrekturen

Inzwischen machen die auf dem BNE basierenden Beiträge der Mitgliedstaaten rund 75 % der EU-Einnahmen aus, die traditionellen Eigenmittel und die MwSt-Eigenmittel hingegen nur noch 13 bzw. 11 %. Die restlichen Mittel – rund 1 % – werden mit anderen Einnahmen gedeckt, u.a. mit Geldbußen, die Unternehmen bei Wettbewerbsverstößen auferlegt werden. Im Laufe der Zeit sind an der Eigenmittelregelung zunehmend Korrekturen vorgenommen worden, um die Haushalt­sungleichgewichte einiger Mitgliedstaaten zu berichtigen.