Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU

Glossar

A

Allgemeine Ausrichtung
Eine allgemeine Ausrichtung ist eine politische Einigung des Rates, die erfolgt, bevor das Euro­päische Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung festgelegt hat. Bezieht sich diese Einigung nur auf Teile des vorgeschlagenen Gesetzgebungsakts, so spricht man von einer partiellen allge­meinen Ausrichtung.

E

Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)
Der Europäische Entwicklungsfonds ist derzeit nicht in den mehrjährigen Finanzrahmen einbe­zogen. Er dient zur Finanzierung der Entwicklungshilfe für die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und die überseeischen Länder und Gebiete. Für ihn gilt eine eigene Finanzregelung, und er wird von einem besonderen Ausschuss verwaltet. Die Mittelausstattung des zehnten EEF für den Zeitraum 2008 bis 2013 beträgt insgesamt 23 Mrd. EUR (zu Preisen von 2011).

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ist derzeit nicht in den mehr­jährigen Finanzrahmen einbezogen. Er dient dazu, Arbeitnehmer, die aufgrund größerer Struktur­veränderungen im Welthandelsgefüge arbeitslos geworden sind, bei der Stellensuche zu unter­stützen. Derzeit kann er in Höhe von bis zu 500 Mio. EUR (zu aktuellen Preisen) in Anspruch genommen werden. Er wird über die Teilrubrik 1a ("Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachs­tum und Beschäftigung") finanziert.

F

Flexibilitätsinstrument
Das Flexibilitätsinstrument ist derzeit nicht in den mehrjährigen Finanzrahmen einbezogen. Es dient zur Finanzierung genau definierter Ausgaben, die innerhalb der MFR-Obergrenze nicht getätigt werden können. Seine jährliche Mittelausstattung ist derzeit auf höchstens 200 Mio. EUR (zu aktu­ellen Preisen) festgesetzt. Mittel, die in einem Jahr nicht ausgegeben wurden, dürfen auf die beiden darauffolgenden Haushaltsjahre übertragen werden. Für das Flexibilitätsinstrument können Mittel aus allen Rubriken herangezogen werden.

M

Marge
Die Marge ist die Differenz zwischen der jährlichen MFR-Obergrenze und dem Gesamtvolumen des EU-Haushaltsplans (Verpflichtungen und Zahlungen) oder dem Volumen der einzelnen Rubriken (Verpflichtungen). Die Marge einer Rubrik darf nur dann für Ausgaben einer anderen Rubrik verwendet werden, wenn der MFR zuvor geändert wird.

Mehrjähriger Finanzrahmen
Im mehrjährigen Finanzrahmen werden die jährlichen Höchstbeträge festgelegt, die die Europäische Union in einem bestimmten Zeitraum für die verschiedenen Politikbereiche ausgegeben darf. Die Obergrenzen, die in der MFR-Verordnung festgelegt werden, decken sich nicht mit dem EU-Haus­haltplan. Die Beträge im jährlichen EU-Haushaltplan sind nämlich stets niedriger angesetzt als die MFR-Obergrenzen. Um unvorhergesehene Ereignisse bewältigen zu können, werden ausreichende Margen vorgesehen (nur bei der Kohäsionspolitik gilt die MFR-Obergrenze auch als Ausgabenziel). Die tatsächlichen Ausgaben der EU liegen sogar noch niedriger, da ein Teil der Haushaltsmittel nicht abgerufen wird

P

Partielle allgemeine Ausrichtung
Eine allgemeine Ausrichtung ist eine politische Einigung des Rates, die erfolgt, bevor das Euro­päische Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung festgelegt hat. Bezieht sich diese Einigung nur auf Teile des vorgeschlagenen Gesetzgebungsakts, so spricht man von einer partiellen allge­meinen Ausrichtung

R

Rubrik
Eine Rubrik ist ein Politikbereich, für den im MFR eine jährliche Ausgabenobergrenze für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wird. Die Marge einer Rubrik darf nur dann für Ausgaben einer anderen Rubrik verwendet werden, wenn der MFR zuvor geändert wird.

S

Soforthilfereserve
Die Soforthilfereserve ist derzeit nicht in den mehrjährigen Finanzrahmen einbezogen. Sie dient zur Finanzierung von humanitären Einsätzen sowie zivilen Krisenbewältigungs- und Katastrophen­schutzoperationen in Drittstaaten bei unvorhergesehenen Ereignissen. Ihre jährliche Mittelaus­stattung beträgt zur Zeit 221 Mio. EUR (zu konstanten Preisen). Die Reserve wird über die Rubrik 4 ("Die EU als globaler Partner") finanziert.

Solidaritätsfonds
Der Solidaritätsfonds der EU ist derzeit nicht in den mehrjährigen Finanzrahmen einbezogen. Er dient dazu, bei einer Katastrophe in einem Mitgliedstaat oder einem Bewerberland rasch finanzielle Hilfe zu leisten. Seine jährliche Mittelausstattung ist auf höchstens 1 Mrd. EUR (zu aktuellen Preisen) festgesetzt. Er wird bei Hilfen für Mitgliedstaaten über die Teilrubrik 3b ("Unionsbürger­schaft") und bei Hilfen für Bewerberländer über die Rubrik 4 ("Die EU als globaler Partner") finanziert.

T

Teilobergrenze
Mit einer Teilobergrenze wird ein Ausgabenhöchstbetrag festgesetzt, genauso wie mit den Rubriken und Teilrubriken. Anders als bei einer Rubrik oder Teilrubrik darf jedoch die Marge einer Teilober­grenze auch für Ausgaben der betreffenden Rubrik verwendet werden, die über die Teilobergrenze hinausgehen. Mittel für Programme und Maßnahmen, die unter eine Teilobergrenze fallen, können somit auf andere Programme und Maßnahmen derselben Rubrik übertragen werden.

 

Teilrubrik
Haushaltstechnisch ist eine Teilrubrik dasselbe wie eine Rubrik. Mit beiden wird eine Ausgaben­obergrenze festgelegt und für beide gilt, dass die Marge nicht für Ausgaben einer anderen Rubrik/Teilrubrik verwendet werden darf. Teilrubriken und Rubriken unterscheiden sich lediglich durch ihre Darstellung

V

Verhandlungsbox
Die Verhandlungsbox ist ein Arbeitspapier, das vom Vorsitz des Rates der EU erstellt wird und in dem die wichtigsten Elemente und Optionen für die Verhandlungen über den MFR zusammen­gefasst sind. Sie erstreckt sich auf die drei Teile des MFR-Pakets, d.h. die MFR-Verordnung, die Eigenmittelregelung und die Gesetzgebungsakte für einzelne Sektoren. Sie wird laufend aktualisiert und bildet die Grundlage für eine Einigung des Europäischen Rates. Sobald eine Einigung erzielt ist, gilt diese Einigung als Grundlage für die gesetzgeberische Arbeit an den einzelnen Gesetzgebungsakten.

Verpflichtungen
Verpflichtungen sind rechtlich bindende Zusagen über Ausgaben für Tätigkeiten, deren Durch­führung sich über mehrere Haushaltsjahre erstreckt.

 

Vorläufiges Zwölftel
Wenn der jährliche EU-Haushaltsplan nicht bis zum Beginn des Haushaltsjahres festgestellt ist, darf für jedes Haushaltskapitel monatlich nur ein Zwölftel der im Haushaltsplan des vorher­gehenden Haushaltsjahres bereitgestellten Mittel oder – wenn dieser Betrag niedriger ist – ein Zwölftel der im Haushaltsplanentwurf der Kommission vorgesehenen Mittel ausgegeben werden. Dies führt zu Verzögerungen bei der Durchführung der Programme und bei den Rückerstattungen an die Mitgliedstaaten.

Z

Zahlungen
Zahlungen decken die Ausgaben ab, die sich aus den in den EU-Haushaltsplan für das laufende Haushaltsjahr und die vorangegangenen Haushaltsjahre eingesetzten Verpflichtungen ergeben.