Die beiden MFR-Verhandlungsschienen
An den MFR-Verhandlungen im Zeitraum 2011 bis 2013 nehmen drei EU-Organe teil: das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission. Im Rat finden die Verhandlungen parallel auf zwei Schienen statt:
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Politische Schiene
Die 27 Mitgliedstaaten beraten über die wichtigsten politischen Aspekte des MFR-Pakets. Dies geschieht in drei Phasen:
- Sondierungsphase

- Verhandlungsphase

- Schlussphase

Die Beratungen werden auf Grundlage einer vom Vorsitz erstellten "Verhandlungsbox" geführt. Im Zuge der fortschreitenden Verhandlungen verlagern sie sich von der Ebene der Sachverständigen auf die der Ständigen Vertreter, der Minister und schließlich der Staats- und Regierungschefs.
Sobald der Europäische Rat eine Einigung über die wichtigsten politischen Fragen erzielt hat, dient diese Einigung als Grundlage für die Ausarbeitung der einzelnen Gesetzgebungsakte.
- Der Teil der Einigung, der die MRF-Verordnung und die Eigenmittelregelung betrifft, wird in Gesetzgebungsakte gegossen. Diese werden – je nach Gesetzgebungsakt – nach Zustimmung oder nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments erlassen.
- Der Teil der Einigung, der die finanziellen Aspekte der Gesetzgebungsakte für die einzelnen Sektoren betrifft, dient dem Rat als Richtschnur für die Beratungen mit dem Europäischen Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens.
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Gesetzgebungsschiene
Die 27 Mitgliedstaaten erörtern in den zuständigen Fachgremien und Ratsformationen die fachlich-technischen Aspekte der Vorschläge für die einzelnen Sektoren. Die Beratungen finden auf Grundlage der Gesetzgebungsvorschläge der Kommission statt. Die Mitgliedstaaten versuchen, ihre Standpunkte so weit wie möglich einander anzunähern. Aber sie dürfen den Ergebnissen der Verhandlungen, die gleichzeitig auf der politischen Schiene stattfinden, nicht vorgreifen.
In diesem Stadium kann der Rat eine partielle allgemeine Ausrichtung festlegen.
Mit der Einigung des Europäischen Rates beginnt die gesetzgeberische Arbeit an der MFR‑Verordnung und der Eigenmittelregelung. Von diesem Moment an wird auf der Gesetzgebungsschiene über sämtliche Aspekte des MFR-Pakets beraten.
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1.Sondierungsphase 2011
Mit dem MFR werden die haushaltspolitischen Prioritäten der EU für die Jahre 2014 bis 2020 festgelegt.
Ziel: Die Vorschläge der Europäischen Kommission besser verstehen und Stellungnahmen der Mitgliedstaaten ausarbeiten.
Die Europäische Kommission unterbreitet ihre Vorschläge für das MFR-Paket. Diese umfassen
Diese Phase dauert etwa bis März 2012.
Weitere Informationen:
Finanzrahmen 2007-2013
2.Verhandlungsphase 2012
Ziel: Die Standpunkte der Mitgliedstaaten zu den wichtigsten Fragen einander annähern.
Die MFR-Verhandlungen finden auf Grundlage der Vorschläge der Europäischen Kommission statt. Als roten Faden für die Verhandlungen stellt der Vorsitz des Rates die wichtigsten Fragen und Optionen zum MFR-Verhandlungspaket in einer "Verhandlungsbox" zusammen. Der Inhalt dieses Arbeitspapiers wird im Verlauf der Verhandlungen ständig aktualisiert. Die Anzahl der Optionen wird allmählich reduziert und der Text umformuliert. Für die Verhandlungen gilt der Grundsatz, dass nichts vereinbart ist, solange nicht alles vereinbart ist.
Die Verhandlungsphase hat im März 2012 begonnnen.
Weitere Informationen:
Arbeit des irischen Vorsitzes
Der Präsident des Europäischen Rates
3.Schlussphase 2012/2013
Nichts ist vereinbart, solange nicht alles vereinbart ist.
Ziel: Bis Anfang 2013 im Europäischen Rat eine politische Einigung über das MFR-Paket erreichen.
Auf Grundlage der "Verhandlungbox" erzielt der Europäische Rat einstimmig eine politische Einigung.
Diese erstreckt sich auf
- die jährlichen Höchstbeträge (Obergrenzen) für die EU-Ausgaben insgesamt und für die großen Ausgabenkategorien (Rubriken),
- die wichtigsten politischen Aspekte der Eigenmittelregelung,
- ie wichtigsten politischen Aspekte der Vorschläge für die einzelnen Sektoren, d.h. die Aspekte mit erheblichen finanziellen Auswirkungen.
Weitere Informationen:
Der Europäische Rat
MFR-Obergrenzen und -Rubriken
4.Abschluss der gesetzgeberischen Arbeit
Ziel: Die rund 75 Gesetzgebungsakte des MFR-Pakets erlassen.
Für den Erlass der Gesetzgebungsakte gelten unterschiedliche Regeln:
- Die MFR-Verordnung wird vom Rat erlassen, der zuvor die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholen muss.
- Die Gesetzgebungsakte für die einzelnen Sektoren werden vom Rat und vom Europäischen Parlament nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Mitentscheidungsverfahren) erlassen.