Politik
Der Rat besitzt eine Entscheidungs- und Koordinierungsrolle
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Der Rat der Europäischen Union übt Legislativgewalt aus und entscheidet im Allgemeinen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.
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Der Rat gewährleistet die Koordination der allgemeinen Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten.
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Der Rat legt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf der Grundlage der allgemeinen vom Europäischen Rat definierten Richtlinien fest.
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Der Rat schließt im Namen der Gemeinschaft und der Union internationale Abkommen zwischen dieser und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ab.
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Der Rat gewährleistet die Koordinierung der Aktivitäten der Mitgliedstaaten und trifft Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.
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Der Rat und das Europäische Parlament bilden die Haushaltsbehörde, die den Haushaltsplan der Gemeinschaft festsetzt.