Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe

Die EU-Politik der Entwicklungszusammenarbeit ergänzt die von den Mitgliedstaaten verfolgte Entwicklungspolitik. Sie zielt in erster Linie auf eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer ab; oberstes Ziel ist die Bekämpfung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut.

Gleichzeitig bezweckt die EU-Politik der Entwicklungszusammenarbeit  eine Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Besonderen Stellenwert räumt die EU im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit den Beziehungen zu den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean ein.

Entwicklungspolitische Maßnahmen werden nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren von Rat und Europäischem Parlament gemeinsam angenommen. Der Rat ist auf höchster Ebene an der Planung von Mehrjahresprogrammen für die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und von thematischen Programmen beteiligt, während die jährlichen Strategien von der Europäischen Kommission ausgearbeitet werden.

 

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Mit dem Vertrag von Lissabon wurde eine spezielle Rechtsgrundlage für die humanitäre Hilfe geschaffen. In der entsprechenden Bestimmung wird hervorgehoben, dass den Grundsätzen des Völkerrechts sowie der Unparteilichkeit, Neutralität und Nichtdiskriminierung Geltung zu verschaffen ist. Außerdem ist darin die Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe vorgesehen.

Ziel der humanitären Hilfsmaßnahmen der EU ist es, Menschen in Drittländern, die von Natur­katastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen betroffen sind, Ad-hoc-Hilfe, Rettung und Schutz zu bringen, damit die aus diesen Notsituationen resultierenden humanitären Bedürfnisse befriedigt werden können.

 

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