Schengen

Der freie Personenverkehr innerhalb des Schengen-Raums ist eines der wichtigsten und greifbarsten Ergebnisse des EU-Integrationsprozesses. Er wird durch zwei wesentliche Eckpfeiler sichergestellt und aufrechterhalten: Solidarität (um insbesondere die Staaten entlang der Außengrenze des Schengen-Raums zu entlasten) und gegenseitiges Vertrauen (d.h. ein Mitgliedstaat vertraut den von einem anderen Mitgliedstaat durchgeführten Kontrollen).

Das Schengen-Übereinkommen wurde 1985 unterzeichnet. Der Schengen-Raum umfasst heute 28 Mitgliedstaaten, und weitere Staaten sind für eine Vollmitgliedschaft bereits gerüstet. Für Schengen-Fragen ist eine gesonderte Arbeitsgruppe des Rates zuständig, die in vier verschiedenen Konfigurationen zusammentreten kann: "Schengen-Bewertung", "Schengen-Besitzstand", "SIS/SIRENE" und "SIS-TECH".

 

■ SCHENGEN-BEWERTUNG

Schengen evaluationUm sicherzustellen, dass Staaten, die dem Schengen-Raum des freien Personenverkehrs beitreten möchten, den "Schengen-Besitzstand" ordnungsgemäß anwenden, und um sicherzustellen, dass der Besitzstand von dem Schengen-Raum bereits angehörenden Staaten ordnungsgemäß angewandt wird, wurde 1998 ein "Ständiger Schengener Bewertungs- und Anwendungsausschuss" eingerichtet und 1999 durch den Vertrag von Amsterdam in den EU-Rahmen integriert. Seitdem führen Bewertungsausschüsse, denen Sachverständigen der Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sowie je ein Vertreter der Kommission und des Generalsekretariats des Rates angehören, regelmäßige Bewertungsbesuche durch, um zu überprüfen, ob der Besitzstand in den folgenden Bereichen ordnungsgemäß angewandt wird:

  • Grenzkontrollen (an den Luft-, See- und Landgrenzen),
  • grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit,
  • Datenschutz,
  • Funktionsweise des SIS-SIRENE,
  • Ausstellung von Visa (Konsulate).

 

Die Expertenteams zeigen Schwierigkeiten und Mängel auf und erarbeiten Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge im Hinblick auf eine Optimierung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten; darüber hinaus zeigen sie – wenn möglich – bewährte Verfahren bei der Anwendung des Besitzstands auf.
All dies fließt in Bewertungsberichte ein, die sodann von der Gruppe "Schengen-Angelegenheiten - Schengen-Bewertung" erörtert und angenommen werden.

 

logo SIRENE

"Schutz für ein Europa
ohne Binnengrenzen"
 

■ SIRENE

SIRENE ist die Abkürzung für Supplementary Information Request at the National Entry und steht für die Hauptaufgabe der in allen Schengen-Mitgliedstaaten eingerichteten "SIRENE-Büros", nämlich für den zwischenstaatlichen Austausch zusätzlicher oder ergänzender Informationen zu den Ausschreibungen.

Bei den SIRENE-Büros handelt es sich um nationale Koordinierungsstellen in den teilnehmenden Ländern, die Zusatzinformationen zu Ausschreibungen liefern und Maßnahmen im Zusammenhang mit Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS) koordinieren. Sie sorgen außerdem dafür, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, wenn eine gesuchte Person festgenommen wird, wenn eine an der Grenze zurückgewiesene Person erneut in den Schengen-Raum einzureisen versucht, wenn  eine vermisste Person gefunden wird, wenn ein gestohlenes Fahrzeug oder Identitätsdokument beschlagnahmt wird usw.

Die SIRENE-Büros tauschen ferner für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit wichtige Daten aus, führen Datenbankrecherchen durch, koordinieren grenzüberschreitende Einsätze usw.

 

■ SCHENGENER INFORMATIONSSYSTEM – SIS

Das SIS ist eine gemeinsame Datenbank für Personen und Gegenstände. Es wird von Polizei und Grenzschutz sowie Einwanderungs- und Strafverfolgungsbehörden der teilnehmenden Länder genutzt. Auf das SIS kann (unter Einhaltung strenger Datenschutzvorschriften) an den Grenzen, im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und im Ausland in den Konsulaten zugegriffen werden.

Am 1. Januar 2013 enthielt das SIS über 46 Millionen Einträge zu Personen (rund eine Million) und verlorenen oder gestohlenen Gegenständen (rund 45 Millionen), die sichergestellt oder der Beweissicherung in Strafverfahren dienen sollen.

Am 9. April 2013 ist das Schengener Informationssystem der zweiten Generation ("SIS II") mit zusätzlichen und verbesserten Funktionen in Betrieb gegangen.

Die Informationen werden in Form von Ausschreibungen gespeichert, wobei unter Ausschreibungen Datensätze zu verstehen sind, die den Behörden die Identifizierung von Personen oder Gegenständen ermöglichen, so dass sie geeignete Maßnahmen ergreifen können. Das System wird von Polizei, Grenzschutz und Zoll sowie Visum- und Strafverfolgungsbehörden im gesamten Schengen-Raum genutzt.

Das SIS II bietet die Möglichkeit, Kopien Europäischer Haftbefehle einzugeben und Ausschreibungen miteinander zu verknüpfen. Auch kann ein noch größeres Spektrum von Gegenständen, beispielsweise Boote und Flugzeuge, Kreditkarten oder Industriemaschinen, erfasst  werden.

Im SIS II werden auch Fotos und Fingerabdrücke gespeichert. Vorerst dienen diese nur dazu, die Identitiät einer Person zu bestätigen; sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind, wird es auch möglich sein, die Identität einer Person anhand von Fingerabdrücken festzustellen.

Das SIS II[1] wird in 24 EU-Mitgliedstaaten und vier an der Schengen-Zusammenarbeit teilnehmenden Drittstaaten (Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein) betrieben.


[1] Wichtigste Rechtsvorschriften für das SIS II: Verordnung (EU) Nr. 1986/2006, Verordnung (EU) Nr. 1987/2006, Beschluss 2007/533/JI, Beschluss 2013/115/EU, Beschluss 2013/157/EU und Beschluss 2013/158/EU.