Asyl und Migration

Ein Europa der Verantwortung, der Solidarität und der Partnerschaft in Migrations- und Asylfragen


Aufnahmezentrum für Asylbewerber in Malta

Im Rahmen des Programms von Tampere nahm der Rat eine Reihe von Richtlinien mit gemeinsamen Regeln zur Einwanderung (z.B. Richtlinie von 2003 über das Recht auf Familienzusammenführung) an. Im Bereich Asyl dienen die Richtlinien über die Aufnahmebedingungen, die Asylverfahren und die Rechtsstellung sowie die Dublin-Verordnung dem gleichen allgemeinen Zweck: Angleichung des Handlungsrahmens im Bereich Asyl und Schaffung der Grundlagen für ein Gemeinsames Europäisches Asyl­system. Das Stockholmer Programm zielt darauf ab, die Zuwanderung wirksamer zu steuern und gleichzeitig das europäische Asylrecht kohärenter und gerechter zu gestalten.


■ Eine dynamische und umfassende Migrationspolitik

Flexible migrationspolitische Maßnahmen stellen vor dem Hintergrund der großen demographischen Herausforderungen, die sich der Union in der Zukunft stellen, längerfristig einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftsleistung der Union dar. Die Verknüpfung von Migration und Integration ist in Anbetracht der Grundwerte der Union nach wie vor von großer Bedeutung. Das Handeln der EU stützt sich auf die Grundsätze des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage und auf den Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl. Zwischen den drei Dimensionen des Gesamtansatzes muss ein Gleichgewicht erhalten bleiben:

Das Stockholmer Programm zielt darauf ab, die Zuwanderung wirksam zu steuern und gleichzeitig das europäische Asylrecht kohärenter und gerechter zu gestalten.
Die Verknüpfung von Migration und Integration ist in Anbetracht der Grundwerte der Union nach wie vor von großer Bedeutung.
Die Migrationspolitik und die Entwicklungspolitik müssen besser miteinander koordiniert werden.
  • Förderung von Mobilität und legaler Migration,
  • Optimierung der Verbindung zwischen Migration und Entwicklung sowie
  • Bekämpfung der illegalen Einwanderung.

 

Die Migrationspolitik und die Entwicklungspolitik müssen besser miteinander koordiniert werden. Zu diesem Zweck gilt es vor allem, die Systeme für Heimatüberweisungen auf europäischer Ebene zu verbessern. Die Union sollte die Schaffung flexibler Aufnahmesysteme fördern, mit denen auf die Bedürfnisse der Mitgliedstaaten reagiert wird und die Migranten in die Lage versetzt werden, aus ihren Qualifikationen und Befähigungen in vollem Umfang Nutzen zu ziehen, damit eine bessere Ausrichtung des Profils der Arbeitskräfte auf die Arbeitsmarkterfordernisse auf dem europäischen Arbeitsmarkt erleichtert wird. Die Union muss eine angemessene Behandlung von Drittstaatsangehörigen sicherstellen, die sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten rechtmäßig aufhalten. Eine energischere Integrationspolitik sollte darauf ausgerichtet sein, ihnen vergleichbare Rechte und Pflichten wie Unionsbürgern zuzuerkennen. Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene kann – durch Anreize und Unterstützung für Maßnahmen der Mitgliedstaaten – zu wirksameren Integrationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten beitragen.
Die Bekämpfung von Menschenhandel und Schleusung, ein integriertes Grenzmanagement und die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern – mit Unterstützung durch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit – müssen zu den wichtigsten Prioritäten gehören. Es ist dafür zu sorgen, dass die Durchführung der angenommenen Rechtsakte in den Bereichen Rückkehr und Sanktionen gegen Arbeitgeber sowie der geltenden Rückübernahmeabkommen genau beobachtet wird, damit ihre wirksame Anwendung gewährleistet ist. Unbegleitete Minderjährige, die aus Drittstaaten in die Mitgliedstaaten einreisen, stellen eine besonders schutzbedürftige Gruppe dar, die besonderer Aufmerksamkeit und spezieller Maßnahmen bedarf.

■ Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) muss auf hohen Schutzstandards beruhen und gleichzeitig Missbrauch verhindern. Ziel ist es, das GEAS bis Ende 2012 festzulegen.

Die Union arbeitet mit Drittstaaten, die eine große Anzahl von Flüchtlingen aufnehmen, zusammen.

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen sollte eine gemeinsame Schulungs­plattform für nationale Asylbeamte weiterentwickeln, die insbesondere auf dem europäi­schen Schulungsprogramm im Asylbereich aufbaut.

Die wirksame Solidarität mit den Mitgliedstaaten, die einem besonderem Zuwanderungs­druck ausgesetzt sind, sollte gefördert werden. Die Mechanismen für die freiwillige und koordinierte Teilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten sollten daher weiterentwickelt werden.

Die Union arbeitet mit Drittstaaten, die eine große Anzahl von Flüchtlingen aufnehmen, zusammen. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen sollte somit umfassend in die externe Dimension des GEAS einbezogen werden. In ihren Beziehungen zu Drittstaaten muss ferner die Union aktiv vermitteln, wie wichtig der Beitritt zum Genfer Abkommen von 1951 und zu dem dazugehörigen Protokoll und deren Durchführung ist.