Grenzen und Visa
Zugang zu Europa in einer globalisierten Welt
Mit der Schaffung von Frontex im Jahr 2004 kam der Aufbau eines gemeinsamen Grenzmanagements für die Außengrenzen entscheidend voran. Damit ging das Inkrafttreten des Visakodex und die schrittweise Einführung des Visa-Informationssystems einher. Das Stockholmer Programm zielt daher darauf ab, die Sicherung der Grenzen und die Erleichterung des Reiseverkehrs miteinander in Einklang zu bringen.
■ Integriertes Grenzmanagement für die Außengrenzen
Die Union muss weiterhin den rechtmäßigen Zugang zum Hoheitsgebiet ihrer Mitgliedstaaten erleichtern und gleichzeitig parallel dazu Maßnahmen ergreifen, um illegale Einwanderung und grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und ein hohes Maß an Sicherheit aufrechtzuerhalten.
Das Stockholmer Programm zielt darauf ab, die Sicherung der Grenzen und die Erleichterung des Reiseverkehrs miteinander in Einklang zu bringen.
Hierzu ist es unerlässlich, dass die Tätigkeiten von Frontex und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen bei der Aufnahme von Migranten an den Außengrenzen der Union miteinander koordiniert werden, insbesondere um feststellen zu können, ob es sich um gemischte Migrationsströme handelt. Mit dem Stockholmer Programm wird so eine Debatte über die langfristige Weiterentwicklung von Frontex sowie über die Frage eingeleitet, ob eine Europäische Grenzschutztruppe geschaffen werden könnte.
Im Hinblick auf die Optimierung der Grenzkontrollen ist die Inbetriebnahme des Schengener Informationssystems der zweiten Generation und die Einführung des Visa-Informationssystems weiterhin ein wichtiges Ziel. Außerdem wird das Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) an den Süd- und Ostgrenzen weiter schrittweise ausgebaut. Mit Eurosur soll ein System eingerichtet werden, in dessen Rahmen moderne Technologien genutzt sowie Interoperabilität und einheitliche Grenzüberwachungsstandards gefördert werden.
■ Visumpolitik
Die EU und die Mitgliedstaaten können sich diese Weiterentwicklungen zunutze machen, um die regionale konsularische Zusammenarbeit zu intensivieren.
Die Visumpolitik ist Teil einer breiter angelegten Vision, die den entsprechenden innen- und außenpolitischen Anliegen Rechnung trägt. Die EU und die Mitgliedstaaten können diese Entwicklungen nutzen, um die regionale konsularische Zusammenarbeit durch Programme in diesem Bereich zu intensivieren, die insbesondere die Einrichtung gemeinsamer Visumantragszentren umfassen könnten.
Die EU wird die Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen bzw. dieser nicht unterliegen, regelmäßig anhand entsprechender Kriterien überprüfen, die zum Beispiel die illegale Einwanderung und die öffentliche Ordnung und Sicherheit betreffen und bei denen die innen- und außenpolitischen Ziele der Union berücksichtigt werden. Außerdem wird die EU gewährleisten, dass der Grundsatz der Gegenseitigkeit beachtet wird, was die Visumpflicht anbelangt.