Externe Dimension

Europa in einer globalisierten Welt – die externe Dimension von Freiheit, Sicherheit und Recht

Die zunehmende Bedeutung der Beziehungen zu Drittländern im Bereich Sicherheit und Recht führte zum Abschluss zahlreicher Abkommen (z.B. Abkommen vom Oktober 2009 zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über Rechtshilfe und Auslieferung, verschiedene Abkommen über Visaerleichterungen und Visaliberalisierung, Visumerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen). Mit dem sich auf den vereinfachten institutionellen Rahmen des Vertrags von Lissabon stützenden Stockholmer Programm soll die Zusammenarbeit mit Drittländern ausgebaut werden:


■ Eine verstärkte externe Dimension

Aufgrund der Bedeutung der externen Dimension der Politik der Union auf dem Gebiet der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts muss diese stärker in die allgemeinen Politik­bereiche der Union und in erster Linie in die Außenpolitik der Union integriert werden. Die Prioritätensetzung bei den Arbeiten der einschlägigen Unionsagenturen (Europol, Eurojust, Frontex, Europäische Polizeiakademie, Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen ) orientiert sich an den außenpolitischen Prioritäten.

Die Annahme des Vertrags von Lissabon eröffnet der Union neue Möglichkeiten für ein effizienteres außenpolitisches Handeln.

Die Annahme des Vertrags von Lissabon eröffnet der Union neue Möglichkeiten für ein effizienteres außenpolitisches Handeln. Der Europäische Auswärtige Dienst wird für eine bessere Kohärenz zwischen den traditionellen außenpolitischen Instrumenten und den internen Instrumenten mit weitreichender externer Dimension, wie jenen auf dem Gebiet der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, sorgen. Durch die Ausstattung von Unionsdelegationen in strategischen Partnerländern mit spezifischen Kompetenzen auf dem Gebiet der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wird ein zusätzlicher Nutzen erreicht werden.

■ Menschenrechte

Den Werten der Union sollte Geltung verschafft werden, und das Völkerrecht sollte strikt eingehalten und weiterentwickelt werden.

Mit dem Vertrag von Lissabon stehen der Union neue Instrumente für den Schutz der Grundrechte sowohl intern als auch extern zur Verfügung. Den Werten der Union sollte Geltung verschafft werden, und das Völkerrecht sollte strikt eingehalten und weiterentwickelt werden. Es muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die internen und externen Aspekte der Menschenrechte miteinander verknüpft sind, z.B. was den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung oder die Verhängung der Todesstrafe durch Partnerländer, mit denen die Union zusammenarbeitet, anbelangt.

■ Weiterführung der thematischen Prioritäten mit neuen Instrumenten

Die wichtigsten thematischen Prioritäten, die in diesem Bereich bestehen, haben weiterhin Bestand, nämlich Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität, Korruption und Drogen sowie ein sicheres Umfeld für den Austausch personenbezogener Daten und Steuerung der Migrationsströme. Die Bekämpfung von Menschenhandel und Schleusung muss intensiviert werden.


■ Abkommen mit Drittländern

Der Vertrag von Lissabon bietet neue und effizientere Verfahren für den Abschluss von Abkommen mit Drittländern. Die Union benötigt insbesondere einen kohärenten Rechtsrahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer für die Zwecke der Strafverfolgung. Dazu kann ein Musterrahmenabkommen erstellt werden, das aus allgemein anwendbaren zentralen Elementen des Datenschutzes besteht.


■ Geographische Prioritäten

Die Union muss weiterhin europäische und internationale Standards und die Ratifizierung internationaler Übereinkünfte fördern.

Die Union sollte sich bei ihrem außenpolitischen Handeln auf wichtige Partner ausrichten, und zwar insbesondere folgende: Bewerberländer und Länder mit Aussicht auf eine EU-Mitgliedstaat, Partnerländer der Europäischen Nachbarschaftspolitik, Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums/Schengen-Staaten, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Russische Föderation sowie andere vorrangige Länder oder Regionen aufgrund ihres Beitrags zu den strategischen Prioritäten der Union.


■ Internationale Organisationen und Förderung europäischer und internationaler Standards

Die EU bekräftigt ihr Eintreten für einen wirksamen Multilateralismus zur Ergänzung der bilateralen und regionalen Partnerschaft mit Drittländern und Regionen. Die Union muss weiterhin europäische und internationale Standards und die Ratifizierung internationaler Übereinkünfte fördern, insbesondere jener, die unter der Schirmherrschaft der VN, des Europarats und der Haager Konferenz für internationales Privatrecht erarbeitet wurden.