Auswärtige Angelegenheiten
Pressemitteilungen dieser Ratsformation
Auf den Tagungen, die den Auswärtigen Angelegenheiten gewidmet sind, befasst sich der Rat mit dem gesamten außenpolitischen Handeln der Union, einschließlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, des Außenhandels und der Entwicklungszusammenarbeit. Eine Priorität bestand für den Rat in den vergangenen Jahren darin, in Zusammenarbeit mit der Kommission mit dem der Union zur Verfügung stehenden Instrumentarium für die Kohärenz des außenpolitischen Handelns der EU Sorge zu tragen.
Die Grundsätze und Ziele der GASP sind die Wahrung der gemeinsamen Werte, der grundlegenden Interessen, der Unabhängigkeit und der Unversehrtheit der Union im Einklang mit den Grundsätzen der VN-Charta, die Stärkung der Sicherheit der Union in allen ihren Formen, die Wahrung des Friedens und die Stärkung der internationalen Sicherheit entsprechend den Grundsätzen der VN-Charta, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und die Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Der Rat ist ferner für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zuständig. Die Verteidigungsminister nehmen traditionell zweimal im Jahr an den Tagungen des Rates "Auswärtige Angelegenheiten" teil; zusätzlich kommen sie (ebenfalls zweimal im Jahr) zu informellen Tagungen zusammen.
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der den Vorsitz im Rat "Auswärtige Angelegenheiten" führt, spielt eine wichtige Rolle bei der Formulierung, Ausarbeitung und Durchführung der GASP.
Im Bereich der GASP wirkt das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) bei politischen Festlegungen mit, indem es unbeschadet der Rolle des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) bei der Vorbereitung der Ratstagungen Stellungnahmen für den Rat erstellt. Das PSK nimmt unter der Verantwortung des Rates außerdem die politische Kontrolle und die strategische Leitung von Krisenbewältigungsoperationen wahr.
Die Europäische Union ist im internationalen Handel führend – ihr Anteil am Welthandel macht ein Fünftel des Gesamtvolumens aus – und hat ein weltweites Netz von Handelsbeziehungen aufgebaut. Die verschiedenen Erweiterungsrunden und die Konsolidierung des Binnenmarktes haben ihre Position gestärkt, sowohl in bilateralen Verhandlungen mit Drittländern als auch in multilateralen Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Die WTO spielt eine zentrale Rolle in der Handelspolitik der EU. Die Förderung des Handels in einem fairen und auf Regeln beruhenden multilateralen Umfeld zum Nutzen der internationalen Gemeinschaft ist ein wesentliches Element der EU-Politik.
In der Handelspolitik ist die Kommission, die im Auftrag des Rates und im Benehmen mit einem Ratsausschuss hochrangiger Beamter, dem sogenannten "Ausschuss für Handelspolitik", tätig wird, zuständig für die Aushandlung und Verwaltung von Handelsabkommen, die Änderungen von Zollsätzen, Zoll- und Handelsbestimmungen sowie Schutzmaßnahmen enthalten.
Im Rahmen der WTO verhandelt die Kommission im Namen der Union und vertritt die Mitgliedstaaten bei der Streitbeilegung.
- Entwicklungszusammenarbeit
Die Politik der Union im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zielt darauf ab, die Entwicklungspolitik der Mitgliedstaaten zu ergänzen. Hauptziele sind die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der am meisten benachteiligten Entwicklungsländer, sowie die harmonische, schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft und die Bekämpfung der Armut in diesen Ländern. Gleichzeitig bezweckt die Politik der Entwicklungszusammenarbeit der EU eine Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
In diesem Bereich erlässt der Rat Rechtsvorschriften mit qualifizierter Mehrheit, wobei das Europäische Parlament mitentscheidet.
Das Hauptaugenmerk der Politik der Entwicklungszusammenarbeit der EU liegt auf der Zusammenarbeit mit Ländern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Länder). Das AKP‑EU-Partnerschaftsabkommen, das im Jahr 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde, bildet den Rahmen für die Handelsbeziehungen und die Entwicklungszusammenarbeit der Union mit diesen Ländern.
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind weltweit der größte Geber bei der Entwicklungshilfe. Die EU‑Hilfe wird von der Kommission verwaltet und entweder aus dem EU-Haushalt oder aus dem Europäischen Entwicklungsfonds, einem Sonderfonds für die Entwicklung in den AKP-Staaten, finanziert. Die EU ist außerdem der führende Partner zahlreicher Entwicklungsländer in Bezug auf Handel und Direktinvestitionen.