Abkommen

Die Europäische Union schließt jedes Jahr mehrere Übereinkünfte mit Drittländern und inter­nationalen Organisationen.Diese Übereinkünfte können umfassender Art sein wie Handels-, Kooperations- und Entwicklungsabkommen sowie Assoziationsabkommen oder sie können ein breites Spektrum spezifischer Themen abdecken, darunter Textilien, Fischerei, Zölle, Wissenschaft und Technologie, Verkehr usw.

 

Übereinkünfte mit Drittländern oder Organisationen können von der Europäischen Union auch auf der Grundlage der Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union geschlossen werden, wenn es um Fragen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) geht.

 

Angaben zu diesen Übereinkünften, auch zu solchen, deren Annahmeverfahren noch läuft, können der eingangs genannten Website entnommen werden.Die Angaben werden täglich aktualisiert und umfassen das Datum der Unterzeichnung, das Datum der Annahme und das Datum des Inkraft­tretens.Auch einschlägige Vorbehalte oder Erklärungen einer Partei einer Übereinkunft werden aufgeführt. Der Wortlaut der Erklärungen wird in voller Länge auf dieser Website zur Verfügung gestellt.

Diese Website enthält ferner Informationen über zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossene Übereinkünfte auf bestimmten Gebieten, beispielsweise dem der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, des Gesellschaftsrechts oder der Doppelbesteuerung.

Wurde der Wortlaut eines Abkommens oder einer Übereinkunft im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, so kann der Text durch Klicken auf die Angabe der Fundstelle aufgerufen werden.

 

Weitere Fragen oder Bemerkungen zu dieser Website richten Sie bitte per E-Mail an folgende Adresse: coordination.accords@consilium.europa.eu