Einheitspatent soll Innovation beflügeln


Der ungarische Staatssekretär für strategische
Angelegenheiten im Wirtschaftsministerium,
Zoltán Cséfalvay, auf der Pressekonferenz
© Europäische Union

Auf seiner Tagung am 10. März in Brüssel hat der Rat grünes Licht für eine verstärkte Zusammenarbeit von 25 Mitgliedstaaten zur Einführung eines einheitlichen Patents gegeben. Damit ist nach jahrzehntelangen schwierigen Verhandlungen jetzt der erste Schritt auf dem Weg zu einem einfacheren und kostengünstigeren Patentsystem getan.

Mit der Reform des derzeitigen Patentsystems in Europa sollen die Antragsverfahren vereinfacht und die Kosten gesenkt werden; dies ist notwendig, um die Innovation zu beflügeln und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu steigern.

Im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit kann eine Gruppe von Mitgliedstaaten im Alleingang gemeinsame Regeln vereinbaren, wenn es nicht gelingt, eine EU-weite Einigung zu erreichen.

Auf diese Weise werden nun 25 Mitgliedstaaten zwei Verordnungen annehmen und anwenden, und zwar eine Verordnung über das eigentliche Einheitspatent und eine Verordnung über die Sprachenregelung für Patente. Die verstärkte Zusammenarbeit erstreckt sich allerdings nicht auf die dritte Säule des künftigen Patentsystems, d.h. den Aufbau des einheitlichen Patentgerichtssystems (mit einem Europäischen Patentgericht).

Der Rückgriff auf das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit war vorgeschlagen worden, nachdem der Versuch, unter den Mitgliedstaaten Einstimmigkeit über die Übersetzungsregelung für das EU-Patent zu erzielen, im vergangenen November endgültig fehlgeschlagen war.

Kosten für die Übersetzung eines Patents

Jüngsten Studien zufolge kann ein beispielsweise in 13 Mitgliedstaaten gültiges Patent bis zu 18000 Euro kosten; davon entfallen etwa 10000 Euro allein auf die Übersetzungskosten.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein europäisches Patent – das vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt wird – bislang in jedem Mitgliedstaat, in dem der Erfinder seine Erfindung schützen lassen will, einzeln angemeldet werden muss. Dabei verlangen die Mitgliedstaaten meist eine vollständige beglaubigte Übersetzung des Patents in ihre Amtssprachen.

Dagegen belaufen sich die Kosten für eine Patentanmeldung in den USA nur auf rund 1850 Euro.

Das künftige Einheitspatent wäre in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig, wobei ein einziger Antrag genügen würde. Die Sprachenregelung soll sich an der bestehenden Regelung des EPA, das keine EU-Behörde ist, orientieren, d.h. Verfahrensprache wäre wahlweise Englisch, Französisch oder Deutsch.

Weiteres Vorgehen

Die 25 Mitgliedstaaten warten nun darauf, dass die Kommission Vorschläge für Verordnungen über das Einheitspatent und über die Sprachenregelung unterbreitet.

Die Mitgliedstaaten, die vorerst nicht an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen (Italien und Spanien), können sich der Initiative jederzeit anschließen; auch sollen Unternehmen aus diesen beiden Ländern für das Gebiet der teilnehmenden Mitgliedstaaten ein Einheitspatent beantragen können.

Weitere Informationen:
Webcast der Pressekonferenz
Pressemitteilung
Europäisches Patentamt
künftiges Patentsystem


14.03.2011