Die Verkehrsminister haben sich am 15. Oktober auf eine Reform der Mautgebühren für schwere Nutzfahrzeuge, der geltenden "Eurovignetten-Richtlinie", verständigt. Hierdurch soll der Verkehr umweltfreundlicher und flüssiger werden.
Nach der Neuregelung können die Mitgliedstaaten "Gebühren für externe Kosten" einführen und damit die Transportunternehmen für die durch ihre Fahrzeuge verursachte Luftverschmutzung und Lärmbelastung zur Kasse bitten. Derzeit werden diese Kosten im Wesentlichen von der Allgemeinheit getragen, künftig jedoch können die Mitgliedstaaten ihre Straßenverkehrsabgaben stärker nach dem Verursacherprinzip ("Verschmutzer zahlt") festlegen.
Die neue Mautgebühr ergänzt die bereits bestehende Infrastrukturgebühr für Straßenbau und ‑erhaltung, die überdies künftig angepasst werden kann, um Staus zu verhindern.
Die Höhe der Abgaben soll je nach Fahrzeugklasse und Emissionen, zurückgelegter Entfernung sowie Ort und Tageszeit variieren. Die differenzierte Gebührenerhebung bietet Anreize, umweltfreundlichere Fahrzeuge einzusetzen und überlastete Strecken zu meiden, und wird somit zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen.
Die Eurovignetten-Richtlinie (der Begriff "Eurovignette" bezeichnet einen Gebühren-Aufkleber, der zur Nutzung der Straßennetze mehrerer Mitgliedstaaten berechtigt), die derzeit nur für das transeuropäische Straßennetz gilt, wird auf alle Autobahnen ausgedehnt.
Die Reform muss noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden.
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