Auf dem Weg zu einer stärkeren wirtschaftspolitischen Steuerung


Der ungarische Wirtschaftsminister
György Matolcsy (Vorsitz)
© Europäische Union

Der Rat hat sich auf seiner Tagung vom 15. März auf eine allgemeine Ausrichtung zu sechs Gesetz­gebungsvorschlägen verständigt, die auf die Verstärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU, insbesondere im Euro-Währungsgebiet, abheben. Ihr Hauptziel ist es, die Haushaltsdisziplin in den Mitgliedstaaten zu verbessern und die Wirtschaftspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten in größe­rem Umfang zu überwachen. Die Vorschläge sind Teil der Antwort der EU auf die Probleme, die durch die jüngste Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich geworden sind.

Bei vier dieser sechs Vorschläge geht es um die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts der Union. Ihr Ziel ist es, für eine bessere Überwachung der Haushaltspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten zu sorgen, Vorschriften für die nationalen Haushaltsrahmen einzuführen und Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Vorschriften gegenüber Mitgliedstaaten anzuwenden, die den hier aufgestellten Anforderungen nicht gerecht werden. Bei den beiden anderen Vorschlägen geht es um makroökonomische Ungleichgewichte innerhalb der EU.

Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts

Mit der Reform würde der Stabilitäts- und Wachstumspakt dadurch verschärft, dass Sanktionen in breiterem Umfang verhängt würden. Mit Sanktionen rechnen könnten so Mitgliedstaaten, die erheblich von dem Anpassungspfad abweichen, der ihnen für die Erreichung ihrer mittelfristigen Haushaltsziele vorgeschrieben wurde. Sanktionen würden ferner frühzeitiger im Rahmen des Defizitverfahrens greifen. Beispielsweise könnte von bestimmten Mitgliedstaaten verlangt werden, schon dann eine unverzinsliche Einlage von 0,2 % ihres BIP zu hinterlegen, wenn beschlossen wird, bei ihnen das Defizitverfahren anzuwenden.

Um die Sanktionen noch automatischer auslösen zu können, als dies gegenwärtig der Fall ist, käme die sogenannte Regel der umgekehrten Mehrheit zur Anwendung, d.h. der Kommissionsvorschlag über die Verhängung einer Sanktion gälte als angenommen, sofern der Rat ihn nicht mit qualifizierter Mehrheit ablehnen würde.

Mit der Reform soll außerdem sichergestellt werden, dass sich die Zielsetzungen des haushaltspolitischen Koordinierungsrahmens der EU in den nationalen Haushaltsrahmen widerspiegeln. Dies würde unter anderem dadurch bewerkstelligt, dass die Systeme der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Statistiken und Prognosepraktiken einheitlicher gestaltet würden und dass die Mitgliedstaaten eine mehrjährige Finanzplanung vornehmen würden, um dafür zu sorgen, dass ihre auf EU-Ebene festgesetzten mittelfristigen Haushaltsziele auch erreicht werden.

Überwachung der Wirtschaftspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten

Zwei der Verordnungsentwürfe im Rahmen des Gesamtpakets zielen auf eine umfassendere Überwachung der Wirtschaftspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten ab, wozu ein Mechanismus zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Gleichgewichte eingeführt werden soll. Im Rahmen dieser Verordnungen wird ein "Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht" eingeführt und dabei die Möglichkeit vorgesehen, gegenüber Mitgliedstaaten, bei denen das Vorliegen "übermäßiger Ungleichgewichte" festgestellt wird, Geldbußen zu verhängen.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung
Webcast der Pressekonferenz

Öffentliche Beratungen


17.03.2011