Für einen besseren Tierschutz und einen respektvollen Umgang mit Tieren


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Der Rat (Landwirtschaft und Fischerei) hat am 23. März 2009 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die internationalen Bemühungen begrüßt, die darauf abzielen, Unterstützung für eine Allgemeine Erklärung zum Tierschutz zu gewinnen. Der Rat erachtet es als wichtig, dass der Tierschutz weltweit als ein Thema von gemeinsamem Interesse anerkannt wird. Er ruft die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, diese Initiative in internationalen Gremien zu unterstützen.

Der Tierschutz ist ein anerkannter Grundsatz der Europäischen Union, der in einem Protokoll im Anhang des Vertrags von Amsterdam behandelt wird. In dem Protokoll bekräftigen die Mitgliedstaaten ihren Wunsch "sicherzustellen, dass der Tierschutz verbessert und das Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen berücksichtigt wird". Es bezieht sich insbesondere auf "die Politik der Gemeinschaft in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr, Binnenmarkt und Forschung".

Der Hauptbeweggrund für die Erklärung ist ein ethisches Anliegen. Ziel ist eine weltweite Einigung über Standards für den Tierschutz auf der Grundlage von "fünf Freiheiten":

  • Freiheit von Hunger, Durst und Fehlernährung;
  • Freiheit von Angst und Leiden;
  • Freiheit von körperlichem und temperaturbedingtem Unbehagen;
  • Freiheit von Schmerz, Verletzung und Krankheit; und
  • Freiheit zum Ausleben normaler Verhaltensweisen.

Die Erklärung würde aus einer Reihe von Grundsätzen und Standards bestehen, die für Nutztiere, Haustiere, Zoo- und Zirkustiere, Tiere in der wissenschaftlichen Forschung und wildlebende Tiere gelten. Sie würden nicht nur dem Schutz und dem Wohlbefinden der Tiere dienen, sondern auch der Förderung der menschlichen Gesundheit, da sie zu nachhaltigen Bewirtschaftungssystemen in der Landwirtschaft und einer Verbesserung der Lebensmittelsicherheit beitragen würden.

Weitere Informationen:

Schlussfolgerungen des Rates(pdf)

Webcast der Pressekonferenz des Rates

26.03.2009