Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Japan
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30.11.2012
Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten/Handel) hat am 29. November ein Mandat für die Aushandlung eines Freihandelsabkommens mit Japan gebilligt und die Aufnahme von Verhandlungen mit Japan über ein Rahmenabkommen genehmigt. "Ich bin überzeugt, dass wir bei den Verhandlungsrichtlinien den richtigen Mittelweg gefunden haben", erklärte der zyprische Handelsminister Neoklis Sylikiotis, der den Vorsitz der Tagung führte.
Das geplante Freihandelsabkommen soll unter anderem folgende Punkte umfassen:
- eine schrittweise und gegenseitige Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen;
- Investitionen;
- öffentliche Beschaffung;
- Vorschriften über Handelsfragen;
- die Beseitigung nichttarifärer Hemmnisse.
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Es wird erwartet, dass sich ein umfassendes und ehrgeiziges Freihandelsabkommen sehr positiv auf BIP-Wachstum, Exporte und Beschäftigung auswirken wird.
Auf dem Gipfeltreffen EU-Japan vom 28. Mai 2011 hatten die Spitzenpolitiker beschlossen, Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen und über ein Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen anzustreben. In der Folge wurde eine Sondierung vorgenommen, um den Umfang und den Anspruch des Abkommens abzustecken.
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung im Oktober 2012 eine Einigung über die Verhandlungsrichtlinien gefordert, damit die Verhandlungen in den kommenden Monaten aufgenommen werden können.
Japan ist mit einem Anteil von 3,6 % des Warenhandels der siebtgrößte Handelspartner der EU, während die EU mit 11 % an dritter Stelle der Handelspartner Japans steht (Zahlen von 2011).
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