Auf dem Weg zu einem europäischen Rahmen für ausländische Direktinvestitionen


© Fotolia

Durch den Vertrag von Lissabon werden die ausschließlichen Zuständigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Handelspolitik auch auf ausländische Direktinvestitionen ausgeweitet. Auf der Tagung des Rates vom 13. Mai haben die Minister über einen Vorschlag beraten, mit dem der reibungslose Übergang zu dem neuen System für EU-weite bilaterale Investitionsabkommen sichergestellt werden soll.

Mit diesem Verordnungsentwurf soll Rechtssicherheit gewährleistet werden, bis die derzeitigen bilateralen Investitionsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern durch die künftigen bilateralen Investitionsabkommen der Europäischen Union ersetzt werden. Die Mitgliedstaaten möchten auch weiterhin Investoren aus Drittländern für Investitionen in Europa gewinnen und zugleich sicherstellen, dass die europäischen Investitionen in Drittländern angemessen geschützt sind.

Im Kommissionsvorschlag ist vorgesehen, dass die derzeit geltenden bilateralen Abkommen ihre Gültigkeit behalten, und es werden die Bedingungen genannt, unter denen die Mitgliedstaaten die derzeitigen Abkommen ändern und neue Abkommen aushandeln und schließen können. Außerdem wird vorgeschlagen, wie in bestimmten Fällen Genehmigungen für diese bilateralen Investitionsabkommen überprüft und zurückgenommen werden können.

Der Rat hat auf seiner Tagung betont, dass der neue Rahmen - über den der Rat sich mit dem Europäischen Parlament einigen muss - so bald wie möglich eingeführt werden muss, und die Hoffnung geäußert, dass die Arbeiten mit dem Parlament rasch vorangebracht werden können.

Ausländische Direktinvestitionen umfassen alle ausländischen Investitionen mit direkten Beziehungen zu dem Unternehmen, dem Kapital zur Verfügung gestellt wird, und einem dauerhaften Interesse an dessen Leitung oder Kontrolle. Ein Beispiel für eine derartige Investition ist eine Beteiligung, die es dem Anteilseigner ermöglicht, sich an der Leitung oder Kontrolle des Unternehmens zu beteiligen.

Die Gesamtvorteile von ausländischen Direktinvestitionen sind weithin bekannt. Sie wirken sich positiv auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit aus, schaffen Arbeitsplätze und geben Impulse für den Handel.

Heute steht die EU mit den fast 1200 bilateralen Investitionsabkommen ihrer Mitgliedstaaten weltweit an der Spitze, sowohl was Investitionen der EU im Ausland als auch ausländische Investitionen in der EU anbelangt. Auch wenn die Ströme der ausländischen Direktinvestitionen derzeit noch stark auf Industrieländer konzentriert sind, spielen aufstrebende Marktwirtschaften sowohl als Investoren als auch als Empfänger von Investitionen eine zunehmend aktive Rolle.

Über den Geltungsbereich der Verordnung hinaus wird auf der Grundlage der neuen ausschließlichen Zuständigkeit der EU schrittweise eine umfassende europäische Investitionspolitik entwickelt, die diesem sich wandelnden globalen Umfeld Rechnung trägt.

Weitere Informationen:
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale
Investitionsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern
(pdf)
Schlussfolgerungen des Rates zu den Zielen der Investitionspolitik (25. Oktober 2010, pdf)
Pressemitteilung des Rates
Webcast der Aussprache im Rat

Webcast der Pressekonferenz




17.05.2011