Eine EU-Regelung für die Erfassung von Fluggastdaten
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27.04.2012
Auf der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) vom 26./27. April 2012 haben die Minister eine allgemeine Ausrichtung zu dem Entwurf einer Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zum Schutz vor terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität festgelegt. Somit können nunmehr Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen werden.
Mit dem Richtlinienentwurf soll eine EU-Regelung für die Erfassung und Verwendung von Fluggastdaten (PNR) für alle Flüge in die EU und aus der EU geschaffen werden. Diese Regelung wird die Mitgliedstaaten verpflichten, ein einheitliches Modell zu verwenden und die reibungslose Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Behörden sicherzustellen. Die Verwendung von PNR-Daten, die von den Fluggesellschaften auch derzeit schon erfasst werden, wird jedoch lediglich zur Prävention, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität erlaubt sein.
Zusätzlich zu dieser Einschränkung enthält der Richtlinienentwurf eine solide Datenschutzregelung: Fluggäste sollen das Recht auf Zugang zu den sie betreffenden Daten sowie die Möglichkeit erhalten, die Berichtigung und/oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Sie können ferner verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen. Der dänische Minister Morten Bødskov, unter dessen Vorsitz die Tagung stattfand, beschrieb das Ergebnis als starken Rahmen mit einem hohen, einheitlichen Datenschutzniveau.
PNR-Daten werden den Fluggesellschaften von den Fluggästen freiwillig zur Verfügung gestellt und können u.a. Informationen über Namen, Flugdatum und -strecke, die benutzten Zahlungsmittel, die Platznummer und das Gepäck enthalten. Entsprechend der heute erzielten Einigung wird die Verwendung von PNR-Daten für einen Zeitraum von fünf Jahren gestattet. Nach den ersten zwei Jahren werden die Daten jedoch anonymisiert, d.h. die Angaben, die die direkte Identifizierung eines Fluggasts ermöglichen, werden unkenntlich gemacht.
Die Mitgliedstaaten können auch PNR-Daten über bestimmte Flüge innerhalb der EU erheben, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung (über die gesamte Tagung)
Videoaufzeichnung der Tagung des Rates
Pressekonferenz (Video)
Öffentliche Beratung (Video)