Schärferes Vorgehen bei Menschenhandel

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Die Justizminister haben am 3. Dezember 2010 die neuen EU-weiten Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels befürwortet. Diese Vorschriften – in Form einer Richtlinie – sollen in Kürze von Rat und Europäischem Parlament förmlich angenommen werden.

Die Vereinten Nationen definieren den Menschenhandel als Anwerbung von Menschen durch unlautere Mittel wie Gewaltanwendung, Betrug oder Täuschung zum Zweck der Ausbeutung. Menschenhandel ist eines der schlimmsten Verbrechen weltweit. Die Zahl der Opfer allein in der EU wird auf mehrere hunderttausend im Jahr geschätzt.

Im Vergleich zu den geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen wird mit dem EU-Text die Definition des Menschenhandels noch erweitert. Auch die Anstiftung, die Beihilfe oder der Versuch zur Begehung einer solchen Straftat wird unter Strafe gestellt.

Menschenhandel wird mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren und unter erschwerenden Umständen von mindestens zehn Jahren bedroht werden. Zu solchen erschwerenden Umständen gehören unter anderem der Menschenhandel mit besonders schutzbedürftigen Opfern wie etwa Kindern und die Beteiligung einer kriminellen Vereinigung. In Fällen, in denen die Straftat von einer juristischen Person begangen wird, können andere mögliche Sanktionen, wie beispielsweise Geldbußen oder Geldstrafen, verhängt werden.

Mit den neuen EU-Vorschriften wird außerdem die Zuständigkeit der nationalen Gerichte erweitert und es werden höhere Standards für die Unterstützung und den Schutz von Opfern festgelegt.

Die Mitgliedstaaten – mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Dänemarks (das Vereinigte Königreich kann entscheiden, die Vorschriften zu einem späteren Zeitpunkt anzuwenden) – werden die neue Richtlinie innerhalb von zwei Jahren umsetzen.


Weitere Informationen:
Pressemitteilung (pdf)
Webcast der Pressekonferenz

UNODC über Menschenhandel


07.12.2010