EU verschärft Sanktionen gegen Syrien


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24.08.2011

Die Europäische Union hat am 23. August die Sanktionen gegen die syrische Führung verschärft und in diesem Rahmen die Liste der von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen und Organisationen erweitert.

Mit dem Beschluss wurden die Visaverbote und die Maßnahme des Einfrierens von Vermögens­gegenständen auf weitere 15 Personen ausgedehnt, die mit der gewaltsamen Repression in Verbindung stehen. Ferner wurden vier weitere staatliche Stellen Syriens und die Qods-Einheit des IRGC – eine Spezialeinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarden (IRGC), die an der Bereitstellung von Ausrüstung und Unterstützung für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen Demonstranten beteiligt ist – in die Liste aufgenommen, die bisher 35 Personen und vier Organisationen umfasste.

Verordnung zur Durchführung der restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (Volltext, pdf)

Am gleichen Tag fand in Genf eine Sondersitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zu Syrien statt, die auf Antrag der Europäischen Union einberufen worden war und die Unter­stützung vieler weiterer Mitglied- und Beobachterstaaten fand. Der VN-Menschenrechtsrat verurteilte das gewaltsame Vorgehen der syrischen Behörden und beschloss, ein internationales Team zu entsenden, das den Berichten über Menschenrechtsverletzungen nachgehen soll. Die Hohe Vertreterin Ashton begrüßte nachdrücklich das Ergebnis der Sondertagung und den Beschluss, eine unverzügliche Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen einzuleiten.

Weitere Informationen:
Erklärungen der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik
zur Sondertagung des VN-Menschenrechtsrats zu Syrien (pdf)
zur Ausweitung der restriktiven Maßnahmen gegen die Regierung in Syrien (pdf)
– im Namen der EU zu Maßnahmen der EU nach der Eskalation der gewaltsamen Unterdrückung in Syrien (pdf)
Website des Europäischen Auswärtigen Dienstes zu Syrien