Der Vertrag von Lissabon ist in Kraft getreten
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© Europäische Union
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Der neue Vertrag soll sicherstellen, dass die Union mit ihren inzwischen 27 Mitgliedstaaten reibungslos funktioniert und auf neue Beitritte vorbereitet ist. Er sorgt für effizientere institutionelle Strukturen und eine Straffung der Beschlussfassungsregeln. Damit soll erreicht werden, dass die Europäische Union ihre künftigen Herausforderungen meistern und sich an eine zunehmend globalisierte Welt anpassen kann.
Es gibt einige wesentliche Änderungen. An die Stelle der Europäischen Gemeinschaft tritt die Europäische Union mit einheitlicher Rechtspersönlichkeit und einem vereinheitlichten System der Außenvertretung. Die Arbeitsmethoden und die Beschlussfassungsverfahren werden dadurch vereinfacht, dass im Rat mehr Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden können. Das Europäische Parlament erhält mehr Gewicht, da das Mitentscheidungsverfahren auf zusätzliche Politikbereiche ausgedehnt wird.
Der Europäische Rat, der sich aus den Staats- und Regierungschefs zusammensetzt und der die allgemeine politische Ausrichtung der Union bestimmt, ist nunmehr ein Organ. Sein erster Vollzeit-Präsident ist Herman Van Rompuy. Er hat unter anderem die Aufgabe, im Europäischen Rat den Vorsitz zu führen, für die Kontinuität der Arbeit zu sorgen und den Konsens innerhalb des Europäischen Rates zu fördern. Darüber hinaus nimmt er auf seiner Ebene und in seiner Eigenschaft die Außenvertretung der Union in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wahr. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt zweieinhalb Jahre; er kann einmal wiedergewählt werden.
Der Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" – in dessen Rahmen die Außenminister regelmäßig zusammentreten – wurde in zwei verschiedene Konfigurationen aufgeteilt. Der Rat "Auswärtige Angelegenheiten" tagt unter dem Vorsitz der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton. Der Rat "Allgemeine Angelegenheiten", der die Tagungen des Europäischen Rates vorbereitet, wird weiterhin von dem turnusmäßig alle sechs Monate wechselnden Vorsitz geleitet.
Die Hohe Vertreterin hat auch die Funktion einer Vizepräsidentin der Kommission. Sie wird von einem neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützt, der weltweit mehr als 130 EU-Delegationen umfasst.
Weitere Informationen:
–Lissabon-Vertrag