EU aktualisiert Vorschriften für Überprüfung von Fahrzeugen
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20.12.2012
Der Rat (Verkehr) hat am 20. Dezember 2012 eine allgemeine Ausrichtung zu den neuen Vorschriften für die regelmäßige Überprüfung von Fahrzeugen angenommen – die sogenannten Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfungen. Diese Aktualisierung soll vor allem für mehr Straßenverkehrssicherheit und einen besseren Umweltschutz sorgen. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie werden Mindestanforderungen festgelegt, was den Mitgliedstaaten zugleich freie Hand lässt, strengere Vorschriften zu erlassen.
Im Vergleich zu den geltenden Vorschriften werden mit dem Richtlinienentwurf neue Anforderungen zur Gewährleistung hoher Prüfstandards eingeführt. Diese betreffen insbesondere die Prüfgeräte, die Fähigkeiten und die Ausbildung des Prüfpersonals sowie die Überwachung der Prüfstellen. Auch die Anhänge mit den technischen Details der Prüfungen wurden aktualisiert. Außerdem werden die Prüfungen auf schnelle Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h ausgedehnt.
Manipulationen der Kilometerzähler werden leichter aufgedeckt werden können, da den Prüfern die Zählerstände der jeweils vorhergehenden Überprüfung zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren sieht der neue Text die gegenseitige Anerkennung der Prüfbescheinigungen vor, wenn ein Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat erneut zugelassen wird. Allgemeiner wird die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gestärkt, und es wird geprüft werden, ob eine elektronische Plattform für Fahrzeuginformationen geschaffen werden kann.
Keinen Eingang in den vom Rat vereinbarten Text fanden jedoch die Vorschläge der Kommission, den Anwendungsbereich der regelmäßigen Überwachung auf Motorroller und Krafträder sowie leichte Anhänger auszuweiten und die Häufigkeit der Prüfungen für ältere Fahrzeuge und leichte Nutzfahrzeuge von mindestens alle zwei Jahre auf mindestens jährlich zu erhöhen.