06.12.2011
Der Rat hat am 5. Dezember eine Bilanz der Verhandlungen über die EU-Erweiterung gezogen. Dabei hat er die Fortschritte begrüßt, doch auch darauf hingewiesen, dass in einigen Bereiche noch Handlungsbedarf besteht.
Die Erweiterungsländer haben nach wie vor große Herausforderungen zu bewältigen. Verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit und Reformen in der öffentlichen Verwaltung sind entscheidende Voraussetzungen für eine Annäherung an die EU. So geben Probleme hinsichtlich der Meinungs- und Medienfreiheit immer noch Anlass zu besonderer Sorge. Zudem sollte die soziale und wirtschaftliche Einbeziehung benachteiligter Gruppen, einschließlich der Roma, weiter verbessert werden.
Auch die Erweiterungsländer sind von der globalen Wirtschafts‑ und Finanzkrise betroffen und haben Maßnahmen für eine Wiederbelebung der Wirtschaft ergriffen. Sie werden noch weitere Anstrengungen zur Durchführung von Strukturreformen und zur Haushaltskonsolidierung im Dienste von Wachstum und Beschäftigung unternehmen müssen, um die wirtschaftliche Erholung und das Wirtschaftswachstum zu beschleunigen.
Die regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen sind nach wie vor entscheidend für den Erweiterungsprozess. Sie tragen zu Wohlstand, Stabilität und Aussöhnung bei und schaffen ein Klima, das der Lösung von Streitigkeiten förderlich ist und in dem das Erbe der Vergangenheit überwunden werden kann. Alle Beteiligten sollten bilaterale Fragen konstruktiv angehen.
Der Erweiterungsprozess festigt weiter den Frieden, die Demokratie und die Stabilität in Europa und versetzt die EU in die Lage, globale Herausforderungen besser zu bewältigen. Er führt in den Erweiterungsländern zu weitreichenden politischen und wirtschaftlichen Reformen, die auch der EU als Ganzes zugutekommen.
Zu den Beitrittsländern zählen die Bewerberländer (Island, Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei), mit denen die Beitrittsverhandlungen bereits eröffnet wurden, und die potenziellen Bewerberländer, von denen zwei (Albanien und Serbien) einen Beitrittsantrag gestellt haben, während von zwei anderen (Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo) noch kein Antrag eingegangen ist. Die Verhandlungen mit Kroatien sind inzwischen abgeschlossen, und die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags wird am 9. Dezember am Rande der Tagung des Europäischen Rates stattfinden.
Auf dem Gipfel am 9. Dezember wird auch entschieden, wie mit den übrigen Ländern, die die EU- Mitgliedschaft anstreben, weiter verfahren werden soll, wobei jedes Land auf der Grundlage seiner individuellen Leistungen beurteilt werden wird.
Weitere Informationen:
Schlussfolgerungen des Rates (pdf)
Webcast der Pressekonferenz
Pressemitteilung der Kommission zur Erweiterung
Erweiterungsstrategie und Fortschrittsberichte 2011 (Website der Kommission)