3000. Tagung des Rates


Foto: Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union ist am Montag, 8. März 2010, zu seiner 3000. ordentlichen Tagung zusammengetreten.

Die Tagung des Rates in der Zusammensetzung "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" war verschiedenen Themen auf den Gebieten Beschäftigung und Sozialpolitik gewidmet, insbesondere der neuen europäischen Strategie für Arbeitsplätze und Wachstum und der Vorbereitung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates.

Die derzeitige Durchnummerierung der Ratstagungen geht auf den am 1. Juli 1967 in Kraft getrete­nen "Fusionsvertrag" zurück, mit dem ein gemeinsamer Rat und eine gemeinsame Kommission eingesetzt wurden. Zuvor hatten bereits etwa 460 Tagungen des Rates der Europäischen Gemein­schaft für Kohle und Stahl (EGKS) (seit 1952) und der Räte der Europäischen Wirtschafts­gemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) (seit 1958) stattgefunden.

Es hat annähernd 18 Jahre gedauert (von Juli 1967 bis April 1985), bis die 1000. Tagung erreicht war; zwölf weitere Jahre dauerte es dann bis zur 2000. (April 1997) und noch ein­mal zwölf Jahre bis zur 3000. Tagung.

Fakten und Zahlen über den Rat


— Der Rat ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Zu seinen Aufgaben gehört die Festlegung der Politik insbesondere in auswärtigen Angelegenheiten und die Koordinierung insbesondere in wirtschaftlichen Fragen nach Maßgabe der Verträge. Der Rat besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, für die Regierung des von ihm vertretenen Mitgliedstaats verbindlich zu handeln und das Stimmrecht auszuüben.

— Der Rat tagt in zehn verschiedenen Zusammensetzungen: Allgemeine Angelegen­heiten, Auswärtige Angelegenheiten, Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN), Justiz und Inneres (JI), Landwirtschaft und Fischerei, Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher­schutz, Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung), Verkehr, Telekommu­nikation und Energie, Umwelt sowie Bildung, Jugend und Kultur. Die derzeitigen Forma­tionen wurden auf der Tagung des Europäischen Rates in Sevilla im Juni 2002 festgelegt (die Zusammensetzung "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" wurde mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 aufgelöst in die beiden Forma­tionen "Allgemeine Angelegenheiten" und "Auswärtige Angelegenheiten"). Bis 1999 gab es 22 Ratsformationen, die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom Dezember 1999 in Helsinki auf 16 verringert wurden.

— Die jeweils zuständigen Minister für allgemeine Angelegenheiten, auswärtige Angelegen­heiten, Wirtschaft und Finanzen sowie Landwirtschaft treten in der Regel einmal monatlich zusammen. Andere Ratsformationen treten ein- bis dreimal pro Halbjahr zusammen. Die Gesamtzahl der jährlichen Ratstagungen ist von 20 im Jahr 1967 bis zum Spitzenwert von 96 Tagungen im Jahr 1993 kontinuier­lich gestiegen. Seither hat sich die Zahl auf etwa 70-75 eingependelt.

— Soweit in den Verträgen nichts anderes festgelegt ist, beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit. 345 Stimmen verteilen sich auf die Mitgliedstaaten. In den Fällen, in denen der Rat Beschlüsse auf Vorschlag der Kommission fasst, gilt die qualifizierte Mehrheit als erreicht, wenn mindestens 255 Ja-Stimmen abgegeben wurden, welche die Zustimmung von minde­stens 14 Ratsmitgliedern umfassen. Zusätzlich kann ein Mitglied des Rates beantragen, dass überprüft wird, ob die Ja-Stimmen mindestens 62 % der EU-Gesamtbevölkerung repräsen­tieren. Nach dem Lissabon-Vertrag gelten ab dem 1. November 2014 neue Bestimmungen zur qualifizierten Mehrheit.

— Der Vorsitz in allen Ratsformationen – mit Ausnahme der Zusammen­setzung "Auswärtige Angelegenheiten" – wird von den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat nach einem System der halbjährlichen Rotation wahrgenommen. Den Vorsitz im Rat "Auswärtige Angelegen­heiten" führt die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik.

— Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (AStV) ist für die Vorbereitung der Arbeiten des Rates verantwortlich. Die Arbeit dieses Ausschusses wiederum wird von über 150 Ausschüssen und Arbeitsgruppen vor­bereitet, die sich aus Delegierten der Mitgliedstaaten zusammensetzen.

— Kennzeichnend für die Ratsarbeit in den letzten Jahren war das Bestreben, für mehr Transpa­renz und Offenheit zu sorgen, was sowohl den Zugang zu Dokumenten als auch die Öffent­lichkeit der Beratungen betrifft. Öffentliche Aussprachen hat der Euro­päische Rat auf seiner Tagung 1992 in Edinburgh eingeführt, und diese Praxis wurde im Laufe der Jahre erheblich ausgeweitet, zuletzt durch den Vertrag von Lissabon. Nach diesem Vertrag tagt der Rat öffentlich, wenn er über Entwürfe zu Gesetzgebungsakten berät und abstimmt. Öffentliche Beratungen und öffentliche Aussprachen können auf dem Ratsportal per Videostreaming verfolgt werden http://video.consilium.europa.eu/.

— Ratstagungen finden in der Regel in Brüssel, in den Monaten April, Juni und Oktober jedoch in Luxemburg statt. Tagungen haben aber auch schon an anderen Orten statt­gefunden, insbesondere in Genf im Rahmen von WTO-Verhandlungen.

— Auf der ersten Ratstagung im Jahr 1967 saßen nur die sechs Gründungsmitglieder am Tisch, und es wurden vier Sprachen verwendet. Nach den verschiedenen Erweiterungen in den Jahren 1973 (Dänemark, Irland und Vereinigtes König­reich), 1981 (Griechenland), 1986 (Spanien und Portugal), 1995 (Österreich, Finnland und Schweden), 2004 (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und 2007 (Bulgarien und Rumänien) sind es nun 27 Länder und 23 Amtssprachen.

— Neben den 3000 seit 1967 abgehaltenen ordentlichen und förmlichen Ratstagungen werden in jedem Halbjahr vom jeweiligen Vorsitz in seinem Land eine Reihe informeller Minister­tagungen organisiert. Auf diesen Tagungen werden keine förmlichen Schluss­folgerungen oder Beschlüsse angenommen; vielmehr dienen sie einem informellen Gedankenaustausch der Minister, häufig, um Leitlinien für das weitere Vorgehen zu erstellen.

— Der Rat wird von einem Generalsekretariat unterstützt, an dessen Spitze ein Generalsekretär steht; derzeit ist dies Pierre de Boissieu. Im Generalsekretariat arbeiten etwa 3500 Beamte.

— Das Generalsekretariat des Rates unterstützt auch den Europäischen Rat und seinen Präsidenten, Herman Van Rompuy.

— Der Rat hat seinen Sitz in Brüssel, seit 1995 im "Justus-Lipsius-Gebäude", das am Rond Point Schuman im Europaviertel gelegen ist. Der Rat war zunächst im "Ravenstein"-Gebäude im Brüsseler Zentrum und dann von 1971 bis 1995 im "Charlemagne"-Gebäude untergebracht.

10.03.2010