Der Rat der EU-Außenminister hat auf seiner Tagung am 20. Juni härtere Sanktionen gegen das Regime von Belarus beschlossen, da sich die Lage in dem Land in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit seit den Präsidentschaftswahlen im Dezember 2010 kontinuierlich verschlechtert hat.
Die Sanktionen richten sich erstmals auch gegen zentrale Wirtschaftsinteressen, denn der Rat hat die Vermögenswerte dreier mit dem Regime verbundener Unternehmen eingefroren. Überdies hat er der Liste der 188 Personen (u.a. Präsident Lukaschenko), deren Vermögen bereits eingefroren wurde und die bereits einem Visaverbot unterliegen, weitere vier Namen hinzugefügt.
Ferner hat der Rat ein Embargo für Waffen und Materialien, die zu interner Repression verwendet werden könnten, verhängt.
Er hat die jüngsten Entwicklungen in Belarus verurteilt, insbesondere die andauernde politisch motivierte Verfolgung von demokratischen Kräften, unabhängigen Medien und Vertretern der Zivilgesellschaft.
Gleichzeitig hat er betont, dass die EU ihr Engagement gegenüber der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft von Belarus verstärken will. So wird die EU im Zeitraum 2011 bis 2013 insgesamt 17,3 Millionen Euro bereitstellen, um der Bevölkerung des Landes – insbesondere unterdrückten Personen, Nichtregierungsorganisationen, Medien und Studenten – zu helfen.
Die Union wird die Lage in Belarus weiterhin genau verfolgen, wobei sie die Entwicklung bilateraler Beziehungen davon abhängig macht, dass Belarus die Grundsätze der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit achtet. Sie wird gegebenenfalls weitere Maßnahmen in Betracht ziehen.
Weitere Informationen:
Schlussfolgerungen des Rates zu Belarus
EAD - Belarus