Verstärkte wirtschaftspolitische Steuerung


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05.10.2011

Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat am 4. Oktober grünes Licht für ein Paket aus sechs Rechtsakten zur Intensivierung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Überwachung in der Europäischen Union und speziell in der Eurozone gegeben. Mit Hilfe dieses "Six-Packs" sollen Haushaltsstabilität und gesamtwirtschaftliche Stabilität in der ganzen Union gewährleistet werden.

Haushaltsstabilität

Vier der sechs Rechtsakte dienen der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts der EU, der den Rahmen für die Koordinierung der Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten mit dem Ziel solider öffentlicher Finanzen bildet. Darin wurden Referenzwerte für das jährliche öffentliche Defizit (3 % des Bruttoinlandsprodukts BIP) und für die Bruttoschuldenquote (60 % des BIP) festgelegt. Falls diese Vorgaben nicht eingehalten werden, wird das sogenannte "Verfahren bei übermäßigem Defizit" eingeleitet, mit dem das betreffende Land zu einer Beseitigung des Defizits veranlasst werden soll.

In den nunmehr reformierten Vorschriften wird stärkeres Gewicht auf den Abbau des öffentlichen Defizits gelegt. Mitgliedstaaten mit einem Schuldenstand von mehr als 60 % des BIP werden verpflichtet, diesen zu verringern, und zwar auch dann, wenn ihr jährliches öffentliches Defizit unter dem Referenzwert von 3 % des BIP liegt.

Zur Durchsetzung der Haushaltsdisziplin in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets greifen die Sanktionen nun früher und konsequenter als bisher. Wenn es beispielsweise ein Land, gegen das ein Defizitverfahren läuft, versäumt hat, die nötigen Maßnahmen zur Beseitigung des Defizits zu ergreifen, wird eine unverzinsliche Einlage in Höhe von 0,2 % des BIP fällig. Bei fortgesetzter Nichteinhaltung würde die hinterlegte Einlage in eine Geldbuße umgewandelt. Darüber hinaus würde die Sanktion automatischer ausgelöst als bisher: Hierzu ist ein strikteres Verfahren mit geändertem Abstimmungsmodus im Rat vorgesehen.

Gleichzeitig werden die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die Statistiken und die Prognose­praxis der Mitgliedstaaten an den EU-Standard angepasst. Wenn festgestellt wird, dass ein Land falsche Daten gemeldet hat, kann eine zusätzliche Geldbuße verhängt werden.

Gesamtwirtschaftliche Stabilität

Mit den verbleibenden zwei Rechtsakten wird ein Frühwarnsystem für übermäßige makro­ökonomische Ungleichgewichte und ein diesbezüglicher Korrekturmechanismus eingerichtet. Diese Ungleichgewichte ergeben sich durch unausgewogene Entwicklungen in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft wie Lohnstückkosten, Kreditwachstum, Anteile am Exportmarkt oder Wohnpreise.

Im Rahmen des neuen Systems kommt ein Bündel von Wirtschaftsindikatoren (das sogenannte Scoreboard) zum Einsatz, mit denen sich potenzielle Ungleichgewichte abschätzen lassen. Damit soll über eine tiefgreifende Analyse ermittelt werden, ob diese Ungleichgewichte problematisch sind. Falls ein Ungleichgewicht als übermäßig oder riskant eingestuft wird, kann der betreffende Mitgliedstaat einem "Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht" unterzogen werden. Wenn es ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets wiederholt versäumt, angemessene Maß­nahmen zu ergreifen, kann eine jährliche Geldbuße in Höhe von 0,1 % des BIP des Landes verhängt werden.

Abschließende Bearbeitung und Annahme der neuen Regeln

Vor der Zustimmung der Minister hatte das Europäische Parlament bereits am 28. September den neuen Regeln zugestimmt. Die Rechtsakte werden nun in rechtlicher und sprachlicher Hinsicht überarbeitet und dann förmlich angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neuen Regeln werden voraussichtlich Anfang 2012 in Kraft treten.

Weitere Informationen:
Rat bestätigt Einigung auf wirtschaftspolitische Steuerung – Flash-Meldung
Pressemitteilung Rat (Wirtschaft und Finanzen)
Webcast der Pressekonferenz