Am 16. Juni hat sich der Rat auf eine Straffung der Regeln für die europäischen Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber geeinigt, die zu höheren Investitionen und einer besseren Marktaufsicht in diesem Sektor führen und dessen Wettbewerbsfähigkeit steigern dürften. In dem Richtlinienentwurf werden die drei wichtigsten EU-Rechtsakte für den Eisenbahnsektor zusammengelegt, aktualisiert und vereinfacht, um einen einheitlichen europäischen Eisenbahnraum zu schaffen.
Durch den neuen Rechtsakt soll der Wettbewerb zwischen den Eisenbahnunternehmen durch eine transparentere Gestaltung der Bedingungen für den Zugang zum Schienenverkehrsmarkt verbessert werden.
Insbesondere wird die Unabhängigkeit der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur (wie Bahnhöfe, Güterterminals und Wartungseinrichtungen) von den Unternehmen, die diese Infrastruktur nutzen, gestärkt. Diese Trennung ist wichtig für den nichtdiskriminierenden Zugang zu schienenverkehrsbezogenen Leistungen.
Die nationalen Regulierungsstellen erhalten mehr Befugnisse für die Verhängung von Sanktionen oder die Durchführung von Prüfungen, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten. Auch die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsstellen in länderübergreifenden Fragen wird gestärkt.
Eine längerfristige Planung soll die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur verbessern, da sie den Investoren mehr Sicherheit bietet. Außerdem werden die Vorschriften für die Entgelterhebung angepasst, um Anreize zur Modernisierung der Infrastruktur zu bieten.
Die Einigung der Mitgliedstaaten (auch als "allgemeine Ausrichtung" bezeichnet) ermöglicht dem Rat, die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, dessen Zustimmung ebenfalls für die endgültige Annahme dieser Richtlinie erforderlich ist.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung
Webcast der Pressekonferenz
Beratungen über den Gesetzgebungsakt