Im Rat werden derzeit Vorschläge zur Änderung der FRONTEX-Verordnung geprüft, die die Arbeitsweise der EU-Agentur für die Außengrenzen verbessern sollen. Am 9. Juni haben die Minister die noch offenen Fragen erörtert, um mit dem Europäischen Parlament zu einer Einigung über die geänderte Verordnung zu gelangen.
Der Vorschlag ist Teil der Bestrebungen der EU, eine umfassende europäische Migrationspolitik auszuarbeiten, die auf Solidarität und Verantwortung beruht. Die Änderungen der FRONTEX-Verordnung wurden bereits Anfang 2010 vorgelegt, doch ist es angesichts der jüngsten Ereignisse in den südlichen Nachbarländern und der Migrationsprobleme, die sie hervorgerufen haben, nun noch dringlicher geworden, dass die neuen Regelungen zügig geprüft und angenommen werden. Im April dieses Jahres wurden die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die wichtigsten Änderungen der FRONTEX-Verordnung von 2004 betreffen die operativen Fähigkeiten der Agentur. So soll FRONTEX die Möglichkeit haben, Ausrüstung, die sie für ihre Operationen braucht (Boote, Hubschrauber, Flugzeuge usw.), von den Mitgliedstaaten anzufordern. Darüber hinaus könnte FRONTEX künftig auch eigene Ausrüstung erwerben oder leasen.
Ferner soll die Agentur bei der Durchführung von Grenzschutzoperationen die Leitung mit dem Staat, in dem die Operation durchgeführt wird, teilen, wenngleich die Zuständigkeit für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen bei den Mitgliedstaaten bleibt.
Mit den neuen Regeln wird auch die Rechtsgrundlage der FRONTEX-Operationen eindeutig benannt und festgelegt, dass die Mitgliedstaaten qualifizierte Grenzschutzbeamte für gemeinsame Operationen zur Verfügung stellen müssen, darunter auch Beamte mit der Aufgabe, Migranten in ihre Herkunftsländer zurückzuführen ("gemeinsame Rückführungsmaßnahmen"). Ferner muss das Personal in Bezug auf die Grundrechte und insbesondere den international anerkannten Grundsatz der Nichtzurückweisung geschult werden.
Die Verteilung der Aufgaben zwischen der Agentur und den Mitgliedstaaten bei der Koordinierung, Durchführung und Auswertung von Operationen soll verbessert werden. Gleichzeitig wird darüber beraten, wie die Überwachung gemeinsamer Rückführoperationen aussehen soll.
Offene Fragen
Eine Reihe offener Fragen muss noch geklärt werden, etwa die, ob die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollten, (befristet) Grenzschutzbeamte zur Unterstützung gemeinsamer FRONTEX-Teams abzustellen, und welche Ausnahmen eingeräumt werden könnten; ferner die Frage der Einrichtung eines gemeinsamen Pools von Grenzschutzbeamten für gemeinsame Operationen und Einsätze von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT), die Frage der Überwachung gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen und der Ausbau der Grundrechtsstrategie der Agentur.
FRONTEX wurde 2004 gegründet und hat ihren Sitz in Warschau. Die Agentur ist für die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Erhöhung der Sicherheit an den Außengrenzen der EU zuständig.
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