Stockholmer Programm für mehr Sicherheit in Europa


Stockholm Altstadt
© European Union

Mit dem Stockholmer Programm – dem neuen Fünfjahresprogramm der EU im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht – soll die Sicherheit in Europa verbessert werden und gleich­zeitig sollen die Rechte der Bürger besser geschützt werden. Die Innen- und Justiz­minister haben auf ihrer Tagung am 30. November und 1. Dezember über dieses strategische Pro­gramm beraten. Es soll vom Europäischen Rat am 10./11. Dezember verabschiedet werden.

Die Union soll laut Programm ein einziger, ungeteilter Raum sein, in dem die Grundfreiheiten und Grundrechte geschützt sind. So gilt es, die Privatsphäre des einzelnen Bürgers über die Landes­grenzen hinweg zu wahren, speziell durch den Schutz seiner personenbezogenen Daten.

Die Anerkennung von Urkunden in anderen Mitgliedstaaten stößt immer noch auf Hindernisse. Hier müssen die erforderlichen Mittel eingesetzt werden, um Abhilfe zu schaffen. Die Bürger sollen leichteren Zugang zu Gerichten haben, so dass sie ihre Rechte unionsweit geltend machen können.

Es soll eine Strategie für die innere Sicherheit konzipiert werden, um im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus und andere Bedrohungen besser gerüstet zu sein. Dies betrifft beispiels­weise den Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit, des Grenzschutzes und des Katastrophen­schutzes.

Ein weiteres zentrales Ziel ist die Schaffung einer umfassenden europäischen Migrationspolitik im Zeichen der Solidarität und der Verantwortung. Von einer gezielt gelenkten legalen Migration können alle Seiten profitieren, während gleichzeitig der illegalen Einwanderung wirksam Einhalt geboten werden muss. Wer schutzbedürftig ist, muss Zugang zu ordentlichen Asylverfahren haben.

Der Vertrag von Lissabon ermöglicht eine effizientere Beschlussfassung im Bereich Justiz und Inneres. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, bei dem Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat getroffen werden und das Parlament als Mitgesetzgeber über gleichberechtigte Befugnisse verfügt, findet nunmehr auf die meisten Bereiche Anwendung, wie beispielsweise legale Einwande­rung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Dementsprechend können die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen vom Gerichtshof der Europäischen Union rechtlich überprüft werden.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Rates

Webcast der Pressekonferenz des Rates (Inneres)

Webcast der Pressekonferenz des Rates (Justiz)

Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf die Arbeit des Rates (Justiz und Inneres)

04.12.2009