Verschärfter Kampf gegen Menschenhandel und Kindesmisshandlung
 |
|
© Fotolia
|
Menschenhandel sowie Misshandlung und Ausbeutung von Kindern sind schwere Straftaten und oft eng verbunden mit organisierter Kriminalität. Die Justizminister haben am 6. April eine erste Aussprache über diese Themen geführt. Sie erörterten dabei zwei Vorschläge der Kommission, mit denen die bestehenden Rechtsvorschriften der EU verschärft werden sollen.
In beiden Kriminalitätsbereichen wird in gravierender Weise gegen die Menschenrechte verstoßen. Die Täter nutzen die Hilflosigkeit ihrer Opfer aus. Menschenhandel, bei dem eine Person durch Drohungen oder durch Nötigung in Leibeigenschaft gebracht oder zu Prostitution, Billigarbeit, Betteltätigkeit oder illegalen Handlungen gezwungen wird, kann als neue Form der Sklaverei angesehen werden. Menschenhandel wird daneben auch zum Zweck der Entnahme von Organen betrieben. Vor allem Frauen und Kinder sind die Opfer dieser Form der Ausbeutung.
Die EU hat bereits Schritte unternommen, um dieses globale Problem anzugehen; die Rechtsvorschriften müssen aber noch an die Entwicklungen der Kriminalitätslage und an die jüngsten internationalen Standards angepasst werden. Die Zunahme des Menschenhandels und eine wachsende Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet zeigen immer dringender, dass gehandelt werden muss.
Die vorgeschlagenen Instrumente werden für strengere Vorschriften sorgen. Ausbeutung und sexueller Missbrauch wie Sextourismus (selbst wenn im Ausland begangen) und das so genannte "grooming" (online-Kontaktaufnahme zu Kindern zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs) werden vermehrt unter Strafe gestellt und mit Haftstrafen geahndet. Liegen erschwerende Umstände vor, erhöht sich das Strafmaß. Neue Ermittlungsinstrumente, die im Kampf gegen die organisierte Kriminalität eingesetzt werden, wie z.B. das Abhören von Telefongesprächen und die elektronische Überwachung, werden eingeführt; Opferschutz und Opferhilfe sollen erweitert werden.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Rates (pdf)
Webcast der Pressekonferenz des Rates