Intensivierung der EU-Menschenrechtspolitik weltweit


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25.06.2012

Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) hat auf seiner Tagung vom 25. Juni in Luxemburg einen Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie angenommen. Dieser wird begleitet von einem Aktionsplan mit 97 Aktionen, die von den Mitgliedstaaten und den Organen der EU bis Ende 2014 durchzuführen sind.

"Die Menschenrechte sind eine meiner höchsten Prioritäten; sie sind ein roter Faden, der sich durch alles zieht, was wir im Bereich der Außenbeziehungen tun. Mit diesem umfassenden Paket wollen wir die Wirksamkeit der Menschenrechtspolitik der EU steigern und diese deutlicher sichtbar machen", erklärte die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton.

Der Strategische Rahmen

Dieser Rahmen bildet die Richtschnur für das Handeln der Union, wenn sie sich in ihren bilateralen und multilateralen Beziehungen zu anderen Ländern für die Förderung der Menschenrechte einsetzt.  Darin ist systematisch zusammengefasst, was die EU in ihren bilateralen Beziehungen, Menschenrechtsdialogen, politischen Dialogen und Krisenbewältigungsmissionen sowie durch ihre Arbeit in multinationalen Institutionen bislang geleistet hat.

Das Dokument nennt als zentrales strategisches Ziel die weitere durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte in allen Bereichen, die die EU-Außenpolitik berühren, darunter Handel und Investitionen, Energie, Technologie und Telekommunikation, Umwelt, Entwicklungszusammenarbeit, Terrorismusbekämpfung und Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Vorrang erhalten dabei die – online wie offline erforderliche – Förderung der Meinungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung sowie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Bekämpfung der Diskriminierung in all ihren Formen und die Fortsetzung der Kampagne gegen die Todesstrafe sowie gegen Folter und unmenschliche Behandlung.  

Der Aktionsplan

Die Umsetzung des Strategischen Rahmens erfolgt über einen Aktionsplan, der für zweieinhalb Jahre gilt. Seine 97 Einzelaktionen sind nach 36 Kategorien gegliedert und reichen von der Einbeziehung einer Menschenrechtskomponente in alle Folgenabschätzungen zu Rechtsakten der EU und dem weltweiten Eintreten für die Ratifizierung und Umsetzung der wichtigsten internationalen Menschenrechtsverträge bis hin zur Entwicklung von EU-Leitlinien zur Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit.

Neben den Aktionen selbst umfasst der Plan  die erwarteten Ergebnisse, die Terminierung und die Verantwortlichkeit. Durchgeführt werden die Aktionen von der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Auswärtigen Dienst, die auch die Durchführungs- und Überwachungsmechanismen für den Plan festlegen.

Ein Sonderbeauftragter für Menschenrechte

Der Rat hat außerdem die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte vorbereitet.

Damit wird die EU erstmals einen Sonderbeauftragten haben, dessen Mandat sich nicht auf ein bestimmtes geografisches Gebiet bezieht, wie es z.B. beim EU-Sonderbeauftragten in Afghanistan oder im Kosovo der Fall ist, sondern auf ein Sachgebiet.

Der Kandidat für dieses Amt wird von der Hohen Vertreterin Catherine Ashton ausgewählt und vorgeschlagen und anschließend vom Rat bestätigt. Das Mandat hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Der Rat hat ferner kurze Schlussfolgerungen verabschiedet, in denen er die Entschlossenheit der EU betont, Menschenrechte und Demokratie überall auf der Welt zu fördern, und einen Bericht über das Handeln der EU zur Unterstützung der Menschenrechte 2011 angenommen.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung
Pressekonferenz (Video)
Schlussfolgerungen des Rates zum Thema "Menschenrechte und Demokratie"
EU strategic framework on human rights and democracy. A Factsheet. (pdf)