Vereinfachte Regeln für die MwSt-Rechnungsstellung
 |
|
@ Fotolia
|
Bislang waren die Vorschriften für die Mehrwertsteuer-Rechnungsstellung so kompliziert, dass sie der Verwendung elektronischer Rechnungen im grenzüberschreitenden Handel im Wege standen. Um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, Kosten zu sparen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, hat sich der Rat (Wirtschaft und Finanzen) am 16. März generell auf eine Richtlinie verständigt, mit der die Anforderungen an die MwSt-Rechnungs-stellung modernisiert werden sollen.
Schätzungen zufolge könnte die neue Regelung Unternehmen mit Einsparungen in Höhe von bis zu 18 Milliarden Euro im Jahr entlasten. Profitieren werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), da vereinfachte Rechnungen in Zukunft auch für kleinere Beträge gelten sollen. Darüber hinaus haben KMU künftig die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer auf Kassenbasis abzurechnen. Auf Papier vorliegende und elektronische Rechnungen werden gleichbehandelt. Die Vorschriften für die Speicherung von Informationen und Aufbewahrungsfristen sollen einheitlicher werden. Nicht zuletzt dürfte die Richtlinie den elektronischen Handel ankurbeln.
Darüber hinaus umfasst der Richtlinienvorschlag Maßnahmen, die den Finanzämtern die Bekämpfung von Mehrwertsteuer-Betrug erleichtert. Die Bestimmungen über den Vorsteuerabzug werden gestrafft, um einen schnelleren Austausch von Informationen über die Lieferung von Waren und die Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb der EU zu ermöglichen. Da vorgesehen ist, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmen ihre Transaktionen in dem Monat festhalten, in dem die Leistung erbracht wurde, werden "Karussellbetrüger" künftig nicht mehr die Möglichkeit haben, Rechnungen in einen späteren Berichtszeitraum zu verschieben.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung
Öffentliche Aussprache
Webcast der Pressekonferenz