Mehr Sicherheit im Flugverkehr
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Das Flugzeug zählt zu den sichersten Verkehrsmitteln. Um die Sicherheit noch zu steigern, muss jeder Unfall gründlich und von unabhängiger Seite untersucht werden. Die Verkehrsminister der EU haben sich auf ihrer Tagung am 11. März auf neue Regeln für die Untersuchung von Unfällen in der Zivilluftfahrt verständigt.
Bislang arbeiten die für Sicherheitsuntersuchungen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten lediglich informell zusammen. Mit der nun geplanten Verordnung erhält diese Zusammenarbeit eine förmliche Grundlage, denn sie sieht den Aufbau eines europäischen Netzes der Untersuchungsstellen für die Sicherheit der Zivilluftfahrt vor. Das Netz soll den Informationsaustausch und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen erleichtern.
Die neuen Regeln sorgen zudem für eine klarere Aufgabenverteilung. So werden beispielsweise die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die Kommission in die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch der Mitgliedstaaten einbezogen.
Der Verordnungsentwurf regelt auch die Rechte und Pflichten der Untersuchungsbeauftragten. Er enthält ferner Bestimmungen über die Beweissicherung und den Schutz sensibler Informationen. Jeder Mitgliedstaat muss über einen Plan für die Unterstützung der Opfer und ihrer Angehörigen verfügen.
Für die Sicherheitsuntersuchungen sind weiterhin die nationalen Stellen zuständig. Ihre Arbeit soll einzig und allein darauf ausgerichtet sein, die Unfallursache zu ermitteln und dadurch weitere Unfälle zu vermeiden, nicht aber Schuld- oder Haftungsfragen zu klären.
Die Verordnung wird nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vom Rat und vom Europäischen Parlament gemeinsam angenommen.
Weitere Informationen:
Webcast der Aussprache des Rates
Webcast der Pressekonferenz des Rates
Pressemitteilung des Rates
Die Europäische Flugsicherheitspolitik