Prioritäten für die Neuansiedlung von Flüchtlingen im Jahr 2013


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09.03.2012

Am 8. März 2012 hat der Rat (Justiz und Inneres) einen Beschluss angenommen, in dem die Prioritäten der EU bei der Neuansiedlung von Flüchtlingen im Jahr 2013 sowie neue Bestim­mungen für die finanzielle Unterstützung, die die Mitgliedstaaten aus EU-Fonds für die Unterbringung von Flüchtlingen aus Drittstaaten in ihren Hoheitsgebieten (Neuansiedlung) erhalten, festgelegt werden.

Im Rahmen des neuen Beschlusses haben die Mitgliedstaaten Anspruch auf folgende Festbeträge aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds:

- 6000 EUR für jeden neu angesiedelten Flüchtling, sofern der betreffende Staat derartige Zuschüsse erstmals beantragt;
- 5000 EUR je Flüchtling, wenn der betreffende Staat einen entsprechenden Antrag schon einmal gestellt hat;
- 4000 EUR für alle anderen Staaten.

Diese neuen Kofinanzierungsbestimmungen ergänzen den bestehenden Rechtsrahmen für den Europäischen Flüchtlingsfonds im Zeitraum 2008-2013 (630 Mio. EUR). Der Fonds ist errichtet worden, um nationale Maßnahmen zur Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen und zur Gewährleistung ihres Zugangs zu kohärenten, gerechten und effizienten Asylverfahren finanziell zu unterstützen. Finanziert werden auch diesbezügliche Maßnahmen auf EU-Ebene.

Aus dem Fonds kofinanziert werden Maßnahmen der Mitgliedstaaten wie etwa die Verbesserung der Infrastruktur für die Unterbringung, die Integration von Personen, die sich über einen längeren Zeitraum beständig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, Schulungsmaßnahmen, um den Zugang zu Asylverfahren zu gewährleisten, rechtlicher und sozialer Beistand usw.

Mit dem Änderungsbeschluss werden für das Jahr 2013 sechs Neuansiedlungsprioritäten der EU festgelegt, die Flüchtlinge und Vertriebene in folgenden Regionen betreffen:

- kongolesische Flüchtlinge in der Region der Großen Seen (Burundi, Malawi, Ruanda und Sambia);
- Flüchtlinge aus Irak in der Türkei, in Syrien, Libanon und Jordanien;
- afghanische Flüchtlinge in der Türkei, in Pakistan und Iran;
- somalische Flüchtlinge in Äthiopien;
- birmanische Flüchtlinge in Bangladesch, Malaysia und Thailand;
- eritreische Flüchtlinge in Ostsudan.

Um der Kommission die Planung der Ausgaben aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds zu erleichtern, sind die Mitgliedstaaten gehalten, ihre Pläne bis zum 1. Mai dieses Jahres vorzulegen und darin anzugeben, wie viele Flüchtlinge sie aus den einzelnen Prioritätengruppen im Jahr 2013 neu anzusiedeln beabsichtigen.

Die genannten Änderungen sind Teil einer umfassenderen Überarbeitung der Bestimmungen zum Europäischen Flüchtlingsfonds, über die der Rat und das Europäische Parlament mit Blick auf den neuen EU-Finanzrahmen 2014-2020 derzeit beraten.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung
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