Ehescheidungen sollen unkomplizierter und weniger schmerzlich werden
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Ehescheidungen sollen für Ehepartner, die im Ausland leben oder die nicht dieselbe Staatsangehörigkeit haben, einfacher werden. Der Rat hat am 2. Juni die ersten Schritte im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung unternommen, mit der festgelegt werden soll, welches nationale Recht für Ehescheidungen in denjenigen Mitgliedstaaten der EU in Frage kommt, die an der verstärkten Zusammenarbeit in diesem Bereich teilnehmen.
Die Verordnung wird es Ehepaaren mit internationalem Hintergrund, die in einem der teilnehmenden Mitgliedstaaten wohnen, ermöglichen, zu bestimmen, welches nationale Recht für ihre Ehescheidung gelten soll (konkret geht es um Eheleute mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, Eheleute, die in verschiedenen Mitgliedstaaten leben, oder Eheleute, die zusammen in einem anderen Land als ihrem Heimatland leben). In der Verordnung wird ferner festgelegt, welches Recht gilt, wenn sich die Eheleute nicht einigen können.
Die neuen Regeln hätten folgende Vorteile:
- mehr Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und Flexibilität für die Bürger,
- Schutz des schwächeren Ehepartners bei Scheidungsstreitigkeiten und
- weniger Belastungen für Kinder bei internationalen Scheidungsstreitigkeiten.
Mit dieser neuen Verordnung hat der Rat außerdem erstmals in der Geschichte der Europäischen Union eine verstärkte Zusammenarbeit eingeleitet. Bei diesem Verfahren kann eine Gruppe von mindestens neun Mitgliedstaaten in einem Bereich zusammenarbeiten, in dem die erforderliche Mehrheit oder wie in diesem Fall Einstimmigkeit nicht erreicht werden konnte. Andere Mitgliedstaaten können sich der verstärkten Zusammenarbeit jederzeit anschließen. Die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten werden weiterhin ihre eigenen Rechtsvorschriften des internationalen Privatrechts anwenden.
Alle Mitgliedstaaten haben sich beteiligt, als
- der Beschluss über die Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit angenommen wurde und
- die allgemeine Ausrichtung zur Verordnung über Scheidungsregeln festgelegt wurde.
Zu den nächsten Schritten gehört, dass das Europäische Parlament um Zustimmung zu der verstärkten Zusammenarbeit gebeten und zum Verordnungsvorschlag gehört wird.
Weitere Informationen:
Mitteilung an die Presse
Hintergrundpapier (en) (pdf)
Öffentliche Aussprache
Webcast der Pressekonferenz