Qualität der Haushaltsstatistiken


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Die jüngsten Korrekturen der von einem Mitgliedstaat gemeldeten Zahlen zum öffentlichen Defizit haben gezeigt, dass es notwendig ist, die Überwachung der Qualität der haushalts­statistischen Daten, die Eurostat (Statistisches Amt der EU) im Rahmen des Defizitverfahrens übermittelt werden, zu verstärken. Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) hat am 8. Juni eine allgemeine Ausrichtung zu einer Verordnung festgelegt, die dies erleichtern soll.

Mit der Verordnung soll es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht werden, durch eine effizientere Zusammenarbeit die Qualität und Zuverlässigkeit der statistischen Daten zu verbessern, die zur Ermittlung der Zahlen des öffentlichen Defizits und des öffentlichen Schuldenstands verwendet werden.

Durch die neue Verordnung erhält die Kommission (Eurostat) weitreichendere Befugnisse zur Überprüfung der Datenqualität in Fällen, in denen eindeutige Hinweise auf erhebliche Risiken oder Probleme bei der Datenqualität vorliegen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften sicher­gestellt wird, da die Daten vollständig, zuverlässig, aktuell und kohärent sein müssen, damit sie glaubwürdig sind. Im Allgemeinen haben die Vorschriften über Haushaltsstatistiken bisher recht gut funktioniert, und die gemeldeten Daten zum öffentlichen Defizit und zum öffentlichen Schuldenstand waren zumeist von zufriedenstellender Qualität.

Allerdings würde jede Nichteinhaltung der Vorschriften weiterhin die Verlässlichkeit der Anwen­dung der finanzpolitischen Regeln der EU beeinträchtigen. Die Glaubwürdigkeit der Haushalts­überwachung hängt von vertrauenswürdigen Haushaltstatistiken ab. Die Meldung korrekter statistischer Daten ist diesbezüglich unabdingbar.

Der Rat hat zwar eine allgemeine Ausrichtung zu der Änderungsverordnung festgelegt, aber deren endgültige Fassung wird erst dann angenommen, wenn die Stellungnahme des Europäischen Parlaments vorliegt.

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Mitteilung an die Presse

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11.06.2010