Am 26. Oktober hat der Rat (Landwirtschaft und Fischerei) eine politische Einigung über eine Verordnung erzielt, mit der die Fangquoten (2011) für EU-Fischereifahrzeuge in der Ostsee festgesetzt werden. Nach diesem Rechtsakt ist gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung der Fangmöglichkeiten, zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) und Quoten vorgesehen.
Die neu festgesetzten Quoten gelten für Hering, Dorsch, Scholle, Lachs und Sprotte. Die stärksten Quotenkürzungen betreffen Sprotte und Hering. Wissenschaftliche Gutachten bestätigen, dass mit einer solchen Kürzung die fischereiliche Sterblichkeit am ehesten vermieden werden kann. Demgegenüber ist die Quote für Ostsee-Dorsch erhöht worden; dies ist das Ergebnis der erfolgreichen Umsetzung des Mehrjahresplans zur Wiederauffüllung der reduzierten Dorsch-Bestände in der Ostsee. Dieser Plan ist 2007 erarbeitet worden.
Diese mengenmäßigen Beschränkungen der Fischereitätigkeit in der Ostsee sind erforderlich, um eine Überfischung der Bestände zu verhindern und die Schäden an der Meeresumwelt zu verringern. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, dass die Ressourcen gerecht auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden und die Existenzgrundlage der Fischer gesichert ist. Die Quoten verteilen sich auf die acht Ostsee-Anrainerstaaten der EU.
Diese Verordnung wird im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzgebungsakten auf Vorschlag der Kommission ausschließlich vom Rat erlassen. Die TACs und Quoten werden jedes Jahr unter Zugrundelegung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten über die Bestandslage und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Aspekte der Fischwirtschaft in den Küstenmitgliedstaaten festgesetzt.
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Gemeinsame Fischereipolitik