Schutz der Rechte von Angeklagten in der EU


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Die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren sollen schrittweise verstärkt werden. Dazu haben die EU-Justizminister sich am 23. Oktober auf eine Entschließung über gemeinsame Mindeststandards verständigt, die künftig in der gesamten Union gelten sollen.

Immer mehr Menschen in Europa reisen, studieren und arbeiten außerhalb ihres Heimatlandes. Wird jemand in ein Gerichtsverfahren verwickelt, so ist es heute wahrscheinlicher als früher, dass dies in einem anderen Mitgliedstaat geschieht. Es kann somit vorkommen, dass jemand einer Straftat beschuldigt wird, aber die von den Justizbehörden verwendete Sprache nicht spricht oder versteht. In diesen Fällen ist es von grundlegender Bedeutung, dass Zugang zu einem Dolmetscher gewährt wird und dass die wichtigsten Verfahrensdokumente übersetzt werden.

Ein Vorschlag zur Gewährleistung des Rechts auf Verdolmetschung und Übersetzung ist ein erster Schritt in einer Reihe von Maßnahmen, deren Einführung geplant ist. Darüber wurde auf der Tagung des Rates vom 23. Oktober Einigung erzielt. Andere Rechte, die besonders geschützt werden sollen, sind u. a. das Recht auf Prozesskostenhilfe und das Recht, im Falle einer Festnahme mindestens eine andere Person sowie die zuständigen Konsularbehörden informieren zu lassen.

Alle Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien der Europäischen Menschenrechtskonvention, die die Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren abdeckt. Die Anwendung dieser Rechte auf dem alten Kontinent ist jedoch uneinheitlich. Ziel der genannten Maßnahmen ist es daher nicht nur, den Einzelnen zu schützen, sondern auch sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten gegenseitiges Vertrauen in ihre jeweiligen Strafrechtssysteme haben können, um somit den Weg für eine effizientere Zusammenarbeit in diesem Bereich zu ebnen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Rates(pdf)

Webcast der Pressekonferenz des Rates



28.10.2009