Vorschläge zur Änderung der Schengen-Regeln


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23.09.2011

Die Justiz- und Innenminister der EU haben auf ihrer Tagung am 22. September Vorschläge für zwei Neuregelungen erörtert, mit denen der Schengen-Evaluierungsmechanismus sowie die Vorschriften, die in Ausnahmefällen die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums gestatten, geändert werden sollen.

Derzeit wird mit Hilfe eines zwischenstaatlichen Verfahrens ("Peer Review") bewertet, wie die Mitgliedstaaten den Schengen-Besitzstand anwenden. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung könnten künftig Expertenteams unter Leitung der Kommission (auch unangekündigte) Besuche vor Ort durchführen.

Zudem könnte die Kommission, wenn es ein Mitgliedstaat versäumt, einen Teil der EU-Außen­grenzen angemessen zu schützen, die zeitweilige Schließung eines bestimmten Grenzübergangs und unter Umständen die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen vorschlagen.

Der betreffende Staat erhielte weiterhin Unterstützung (auch technischer und finanzieller Art) seitens der Kommission, der Mitgliedstaaten, der FRONTEX und anderer EU-Agenturen.

Nach der vorgeschlagenen Neuregelung könnten die Mitgliedstaaten in Notfällen (beispielsweise bei einem Terroranschlag, schweren Straftaten usw.) nach wie vor im Alleingang beschließen, die Grenzkontrollen wiedereinzuführen. Diese Kontrollen dürften allerdings höchstens fünf Tage lang durchgeführt werden. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums wäre ein EU-Beschluss erforderlich.

Dagegen müssten Beschlüsse zur Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen bei geplanten Ereignissen (beispielweise bei Sportveranstaltungen oder hochrangigen politischen Zusammenkünften) in jedem Fall auf europäischer Ebene gefasst werden (und zwar auf Vorschlag der Kommission und mit Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten).

Mehrere Delegationen haben bereits Bedenken gegen die neuen Vorschläge geäußert.

Ein weiterer Punkt zum Thema Schengen auf der Tagesordnung der Minister war die Abstimmung über den Beschluss über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitz­stands in Bulgarien und Rumänien. Diese Abstimmung wurde jedoch verschoben, da der Beschluss nicht die erforderliche einhellige Zustimmung der Mitgliedstaaten fand. Der polnische Vorsitz des Rates der EU will sich weiter um eine Einigung in dieser Frage bemühen.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung (pdf)
Webcast der Pressekonferenz