Mögliche Wege für die Landwirtschaft von morgen


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Die Zukunft der Landwirtschaft – zu diesem Thema hat der Rat am 17. März 2011 Schlussfolgerungen des Vorsitzes angenommen. Sie werden eine Grundlage für den Vorschlag der Kommission über die GAP bis 2020 bilden.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU ist seit ihrer Einführung mehrmals aufgrund veränderter Gegebenheiten reformiert worden. Die vorgenannten Schlussfolgerungen behandeln die zahlreichen Aspekte, die in der neuen GAP zu berücksichtigen sind.

Die GAP von morgen muss nachhaltig, produktiv und wettbewerbsfähig sein. Sie ist auf drei Hauptziele ausgerichtet, die sich zum Teil ergänzen:

• eine rentable Nahrungsmittelerzeugung, damit eine sichere und ausreichende Versorgung mit Nahrungsmitteln gewährleistet ist; die Erzeugung wird künftig voraussichtlich durch stärkeren Wettbewerb und größere Preisschwankungen gekennzeichnet sein;

• eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen, wobei die ökologischen und wirtschaftlichen Belange zu berücksichtigen sind;

• eine ausgewogene räumliche Entwicklung, die den Herausforderungen Rechnung trägt, die sich den ländlichen Gebieten hinsichtlich der Beschäftigungsmöglichkeiten, des demografischen Wandels und der Generationenerneuerung in der Landwirtschaft stellen. Die Landwirtschaft ist nach wie vor eine wesentliche wirtschaftliche und soziale Triebkraft in diesen Bereichen.

Der Anteil der Landwirte an der durch die Lebensmittelversorgungskette generierten Wert­schöpfung ist ständig zurückgegangen. Einkommensbeihilfen für EU-Landwirte tragen dazu bei, ihnen eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten. Marktmaßnahmen zur Stützung der Preise stellen in Krisenzeiten ein notwendiges Sicherheitsnetz dar.

Die Landwirtschaft stellt in großem Maße öffentliche Güter und Dienstleistungen zur Verfügung. Dies ist umso deutlicher in Regionen, in denen die Produktion aufgrund der natürlichen Gegeben­heiten schwierig ist und in denen die Landwirtschaft dazu beiträgt, die biologische Vielfalt, die Vielfalt der Agrarlandschaften und die ländlichen Gemeinschaften zu erhalten.

Die neue GAP wird voraussichtlich am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Weitere Informationen:
Schlussfolgerungen des Rates
Webcast der Pressekonferenz




21.03.2011