Biozide sind Stoffe, die in Erzeugnissen wie Insektiziden, Desinfektionsmitteln, Repellentien, Holzschutzmitteln und Antifouling-Schiffsfarben verwendet werden. Die Umweltminister haben sich am 20. Dezember auf neue Vorschriften zur Reduzierung der mit Biozidprodukten verbundenen Risiken verständigt.
Es wird erstmals gesetzlich festgelegt, welche Wirkstoffe nicht in Biozidprodukten verwendet werden dürfen. Die gefährlichsten Stoffe sind nicht mehr zulässig, insbesondere diejenigen, die Krebs, Mutationen oder Fruchtbarkeitsstörungen verursachen können. Stoffe mit hormonaler Wirkung – die endokrinen Disruptoren – werden ebenso wie umweltschädliche Chemikalien verboten. Allerdings dürfen Stoffe, die erforderlich sein können, um eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung oder der Umwelt zu vermeiden, unter bestimmten Voraussetzungen immer noch zugelassen werden.
Die Vorschriften gelten nun auch für Gegenstände, die Chemikalien zur Schädlingsbekämpfung enthalten. Eine Vielzahl alltäglicher Erzeugnisse, beispielsweise Schlafsäcke oder Sofas, sind mit Stoffen mit Biozidwirkung behandelt. Sie dürfen nicht mehr mit nicht zugelassenen Chemikalien behandelt werden und sind speziell zu kennzeichnen, um allergischen Reaktionen auf chemische Rückstände vorzubeugen. Diese Vorschriften gelten außerdem für alle Einfuhrerzeugnisse.
Mit der neuen Verordnung wird ein fakultatives Verfahren für die Zulassung von Biozidprodukten auf EU-Ebene eingeführt, um den Verwaltungsaufwand für die Hersteller zu verringern.
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