Urheberrechtsschutz für Künstler auf 70 Jahre ausgedehnt


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15.09.2011

Der Rat hat am 12. September eine Richtlinie verabschiedet, mit der der Urheberrechtsschutz für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller der Musikbranche EU-weit von derzeit 50 auf 70 Jahre ausgedehnt wird.

Damit soll hauptsächlich erreicht werden, dass Künstler länger als bisher Einnahmen mit ihren Aufzeichnungen erzielen. Dies ist besonders wichtig für die Künstler, die – insbesondere im Alter – mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben.

Bislang erlischt der Urheberrechtsschutz 50 Jahre nach der Aufzeichnung. Angesichts der gestie­genen Lebenserwartung in der EU (derzeit 76,5 Jahre bei Männern und 82,4 Jahre bei Frauen) reicht diese Frist nicht mehr aus, zumal Künstler ihre Karriere meist in jungen Jahren beginnen.

Acht Mitgliedstaaten haben gegen die Neuregelung gestimmt, und zwei haben sich der Stimme enthalten. Einige von ihnen gaben zu bedenken, dass die Richtlinie mehr den Herstellern der Ton­träger nütze als den Künstlern und überdies Nachteile für Unternehmen, Rundfunkanstalten und Verbraucher zur Folge haben könnte.

Die Richtlinie enthält noch mehrere zusätzliche Schutzvorschriften. So können beispielsweise Künstler, die ihre Exklusivrechte an einen Tonträgerhersteller abgetreten haben, diese (unter bestimmten Voraussetzungen) zurückerhalten und ihre Aufnahmen selbst vermarkten, wenn sie der Auffassung sind, dass der betreffende Hersteller der Vermarktungsvereinbarung nicht nachkommt ("Use-it-or-lose-it"-Klausel).

Ein weiteres Beispiel ist die sog. "Neustart"-Klausel, die besagt, dass die Hersteller während der verlängerten Schutzdauer die vertraglich festgelegten Lizenzgebühren nicht kürzen dürfen.

Die 27 Mitgliedstaaten müssen nun die neue Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

 

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